Bot-Einsatz strafbar

07/16/2009 14:53 NetMax#1
Hab heute einen sehr interresanten aber auch alarmierenten Artikel gefunden den ich euch natürlich nicht vorenthalten will:

Schummel-Bots bei Online-Spielen können als Wettbewerbsverstoß gelten

Für Teilnehmer an Online-Spielen sind sie ein klassisches Ärgernis – ebenso für die Betreiber der Spielserver: Cheatbots, also in den Spielablauf eingeschleuste Programme, die bestimmten Spielern den Zugriff auf Vergünstigungen erleichtern, Spielabläufe automatisieren oder Spielerhandlungen simulieren. Am Donnerstag, dem 9. Juli, hat das Landgericht (LG) Hamburg den Schöpfern eines solchen Bots per einstweiliger Verfügung verboten, ihr Manipulationsprogramm weiterhin anzubieten. Damit ist die erste deutsche Gerichtsentscheidung zum Einsatz von Schummelmechanismen in Online-Spielen ergangen.

Eine Besonderheit der Sache, über die das Hamburger Gericht zu befinden hatte, liegt darin, dass das betroffene Spiel dem sogenannten Free-to-play-Geschäftsmodell folgt. Das bedeutet, dass die eigentliche Teilnahme kostenlos ist und der Spielbetreiber sein Geld mit dem Verkauf virtueller Zahlungseinheiten verdient, die Spieler in Premium-Items investieren können. Dabei handelt es sich um spielinterne Zusatzfunktionen, die entweder die Aktionsmöglichkeiten ihres Käufers erweitern, die Wirksamkeit von Spieleraktionen verbessern oder Bequemlichkeit verschaffen, indem sie mühevolle oder reizlose Einzelhandlungen ersetzen. Auch rein optische Aufwertungen wie individuell auszuwählende Gewänder für eine Spielfigur fallen oft darunter. Die Schummelmechanismen, um die es im Hamburger Prozess ging, stellten ihren Anwendern einerseits Funktionen zur Verfügung, die normalerweise als Premium-Optionen hätten gekauft werden müssen, andererseits auch solche, die es in dem betreffenden Spiel normalerweise gar nicht gegeben hätte. Die Manipulationen waren so zumindest teilweise geeignet, dem Spielbetreiber finanziell das Wasser abzugraben.

Dadurch, dass ihr Produkt einen Schleichweg zu ansonsten kostenpflichtigen Funktionen eines fremden Spiels eröffnete, beuteten die Bot-Anbieter den Ruf des Spielbetreibers zu ihrem eigenen Vorteil aus – so die Hamburger Richter. Vergleichbar sei das Ganze mit einem "Einschieben in eine fremde Serie". Das Interesse der Spieler an kostenpflichtigen Spielerweiterungen werde vorrangig dadurch geweckt, dass der Betreiber die kostenlose Teilnahme am Basisspiel ermögliche. Das so geschaffene Interesse schöpften die Bot-Anbieter ab. Auf diese Weise untergruben sie das Geschäftsmodell des Spielbetreibers, was das Gericht als unlauteres Wettbewerbshandeln wertete.

Aber auch diejenigen Bot-Effekte, die normalerweise im Spiel gar nicht verfügbar wären, fanden keine Gnade vor den Augen des Gerichts. Spieler würden durch die Verlockung, sich gegenüber Kontrahenten Vorteile zu sichern, die der Spielbetreiber nicht vorgesehen habe, zum Vertragsbruch verleitet. Die Vertragsbedingungen des Spielbetreibers, die jeder Teilnehmer beim Eröffnen seines Accounts akzeptiert, untersagen nämlich die Verwendung von "Zusatzprogrammen, Skripten oder sonstigen Hilfsmitteln". Das Verleiten von Vertragspartnern eines Mitbewerbers zum Vertragsbruch ist wettbewerbsrechtlich unzulässig.

Andere Aspekte, etwa die Frage eines rechtswidrigen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (gewissermaßen das Gegenstück zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei natürlichen Personen), konnte das Gericht außen vor lassen.

Untersagt wurde unterm Strich nicht nur, den fraglichen Cheatbot weiterhin abzugeben, sondern auch die Werbung dafür, bei der sich die Bot-Anbieter ziemlich unbekümmert markenrechtlich geschützter Zeichen des Spielbetreibers bedient hatten. Den Streitwert des Verfahrens legte das Gericht mit 100 000 Euro fest. Das klingt nach sehr viel Geld, sofern es das Angebot eines rein spielbezogenen Manipulationswerkzeugs betrifft. Allerdings konnte dem Spielbetreiber als Argument für einen hohen Streitwert unter anderem eine Studie der European Network and Information Security Agency (Enisa) von Ende 2008 dienen. Diese Untersuchung beleuchtet nicht zuletzt die wirtschaftlichen Perspektiven des innerhalb der Spieleindustrie vielfach als kommende Goldgrube betrachteten Free-to-play-Geschäftsmodells: Sie geht von einem Umsatz von 1,5 Milliarden Euro bei virtuellen Gütern weltweit aus.

Dazu Rechtsanwalt Dr. Andreas Lober, der den Spielbetreiber im Prozess vertrat: "Kostenlose Online-Spiele, die sich über den Verkauf von kostenpflichtigen Premium-Funktionen finanzieren, sind einer der wichtigsten Wachstumsbereiche der Unterhaltungsindustrie. Cheatbots bedrohen das Geschäftsmodell. Daher ist es richtig und wichtig, dass das Landgericht Hamburg diesen einen Riegel vorgeschoben hat."

Obgleich die Hamburger Entscheidung für Deutschland wie auch für Europa bislang die einzige ist, die sich mit der rechtlichen Einordnung von Cheatbots befasst, sorgte vor fast genau einem Jahr ein Rechtsstreit für Schlagzeilen, den die World-of-Warcraft-Betreiber Blizzard und Vivendi gegen den Hersteller des Bot-Programms "Glider" in den USA ausfochten. Ein Bezirksgericht in Arizona entschied, dass Anwender des Manipulationsprogramms gegen Copyrights des Spielschöpfers verstießen, und machte den Bot-Hersteller dafür verantwortlich. Darüber hinaus kamen aber auch hier wettbewerbsrechtliche Aspekte zum Tragen


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Was meint ihr dazu?
07/16/2009 16:17 Silverdown#2
OHA 100k € strafe? hab ich das richtig verstanden?
für ein bot der alle 15 sekunden die leertaste drückt 100k zahlen?
LOL
finds einerseits gut denn es hält ein paar leute vom botten ab
andererseits isses schwachsinnig denn wenn du bottest und erwischt wird änderste die IP von deim pc alle e-mail adressen und bist aussm schneider.

naja ka mich als 14 jähriger störts nich wirklich ich botte weiter, und falls ich erwischt werde juckts mich auch nicht. für was gibts großeltern die ne menge geld haben?^^

und ein Danke für die "aufklärung"


Silver
07/16/2009 17:28 NetMax#3
Wenn du die IP Adresse änderst nützt dir das nichts:
Provider speichern die IP-Adress Zuordnung zu einem bestimmten Zeitpunkt einige Jahre lang und müssen wenn ein Gerichtsbeschluss verliegt die Daten weitergeben.

Übrigens mich hält das auch von nichts ab =)
07/16/2009 18:14 ~Freaky~#4
Quote:
Originally Posted by NetMax View Post
Wenn du die IP Adresse änderst nützt dir das nichts:
Provider speichern die IP-Adress Zuordnung zu einem bestimmten Zeitpunkt einige Jahre lang und müssen wenn ein Gerichtsbeschluss verliegt die Daten weitergeben.

Übrigens mich hält das auch von nichts ab =)
NetMax das problem bei dir ist du wohnst in Österreich ^^
und wen die weniger boter haben wollen sollen die erstmal e*pvp und das noshacks forum speren dann können die mal weiter schaune :)
07/16/2009 18:49 Atheuz#5
Ich glaube einige verstehen hier den Sinn garnicht...
07/16/2009 19:58 ~Freaky~#6
Quote:
Originally Posted by Atheuz View Post
Ich glaube einige verstehen hier den Sinn garnicht...
erklär mal den sinn bitte ^^
07/16/2009 21:57 Manhatten#7
außerdem werden Botter in NosTale nur mit nem bann bestraft... höhstens nem IP-Bann... mehr nicht

Edit: würden sie alle Botter verklagen würden sie reich werden *-*
07/16/2009 22:22 ~Freaky~#8
Quote:
Originally Posted by Manhatten View Post
außerdem werden Botter in NosTale nur mit nem bann bestraft... höhstens nem IP-Bann... mehr nicht

Edit: würden sie alle Botter verklagen würden sie reich werden *-*
wen die GF jeden hacker verklagen würden (siehe metin 2 ^^) würden sie pro tag über 100 banen und richtig geil geld machen :D
07/16/2009 22:33 ms​#9
Quote:
Bot-Einsatz strafbar
Im Text steht, dass nur die Macher des Bots sich vor Gericht verantworten mussten.
Dass auch nur das Benutzen von Bots strafbar ist wäre mir neu...
07/17/2009 01:28 chibis#10
zudem gehts hier nur übers hacken und nicht übers botten ;)
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07/17/2009 11:13 Trøjan#11
Öhm...
Ich glaube da geht es Hhupsächlich um Hack's und um Seiten die Bot's verkaufen O.O
Tschuldigung wenn ich das falsch verstanden hab...
07/17/2009 11:21 Atheuz#12
Es geht darum das Spielern Funktionen angeboten wurden die nur per Geld sich freischalten ließen würden, deswegen ja auch das Problem. Allerdings ist unbekannt was für ein Bot oder welches Spiel gemeint ist.
09/07/2011 22:39 ¿Freaky¿#13
Ich glaube dieses Thema ist solange nicht gegessen bis im Gesetzt steht das man Bots benutzen und anbieten darf.
09/07/2011 23:48 *~EliteTrader~*#14
Dazu wird es aber nie kommen vermute ich mal. Ist vielleicht auch besser so^^ Das sage ich obwohl ich selbst Bots schreibe und auch weiterhin für mich benutzen werde, auch wenn es eigentlich unrecht ist. Solange ich mich nicht in die NosMall(die Db bzw. den Server) oder die Source von Nos einhacke kann mir niemand was.

P.S. Freaky, schau mal aufs Datum voom letzten Post vor dir:D
09/08/2011 01:13 Atzenkeeper#15
Ich glaube er hat ihn beabsichtigt ausgegraben er sagt ja das es noch lange nicht gegessen sei.

Naja in dem Thread ging es wohl darum das Stark in die Einnahme eines Konzerns wie der Gameforge eingegriffen wurde. Der Konzern somit starke verluste gemacht hat. Ich gehe davon aus das der Bot viele Käufer hatte.

Da entschließt so eine Firma mal zu klagen aber bei so nem lächerlichen Leertasten Bot wird nichts passieren. Zumal sich eine Klage auch nur Lohnt wenn sonst ein größerer Verlust in aussicht stehe.