Zulässige Anhängelast?

08/27/2013 18:04 *Messi*#1
Hey, übe gerade für Theorie (Führerschein) und ich verstehe das hier nicht:

Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten: - Leermasse 900 kg - zulässige Gesamtmasse 1.400 kg - zulässige Anhängelast 1.000 kg Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen? Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von:

a) 950 kg

b) 1.000 kg

c) 850 kg


So, ich habe auf b) getippt weil das Auto + Anhänger nicht 3,5t überschreiten aber er sagt mir das ist falsch. Wie funktioniert das den? Wie berechne ich sowas?
08/27/2013 18:16 guapopaul#2
keinen, mit B darfst du nur Hänger mit zulässiger Gesamtlast von 750 Kilos ziehen.

Ich bin sexy und ein Weiberheld, wie geleckt und aus dem Ei gepellt, yeah!
08/27/2013 18:22 .$Terra$.#3
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Originally Posted by guapopaul View Post
keinen, mit B darfst du nur Hänger mit zulässiger Gesamtlast von 750 Kilos ziehen.

Ich bin sexy und ein Weiberheld, wie geleckt und aus dem Ei gepellt, yeah!
^this


Nur B ist ohne "Anhänger".
08/27/2013 18:26 *Messi*#4
Nein. Wenn die Gesamtmasse vom Auto allein 3,5t beträgt dann gilt die Sonderregelung und man darf einen Anhänger mit 750kg benutzen aber wenn das Auto mit dem Anhänger zusammen 3,5t hat dann darfst du nicht mehr.

Die Frage lässt dich dadurch trotzdem nicht beantworten. :o
08/27/2013 18:28 .$Terra$.#5
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Die Frage die du oben gestellt hast ergibt kein Sinn.

Wo hast du genau die Frage her?
08/27/2013 18:30 Shiinya#6
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Originally Posted by *Messi* View Post
Nein. Wenn die Gesamtmasse vom Auto allein 3,5t beträgt dann gilt die Sonderregelung und man darf einen Anhänger mit 750kg benutzen aber wenn das Auto mit dem Anhänger zusammen 3,5t hat dann darfst du nicht mehr.

Die Frage lässt dich dadurch trotzdem nicht beantworten. :o
Ja..du darfst 'nen 750KG anhänger haben, da passt keine deiner Antworten zu.
08/27/2013 18:37 guapopaul#7
Muss mich korrigieren, hab die Sonderregelung a la 3,5 Tonnen vergessen. Antwort C ist richtig, die beiden anderen Hänger übersteigen die Leermasse des Autos.

Quote:
Die Klasse B genügte für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg nur dann, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zGM des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überstieg. Für schwere Anhänger war die Klasse BE erforderlich.

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