Internetbetrug Fakecam

08/12/2013 08:51 SeBii922#1
Angenommen männliche Person A ist in einem Chat unterwegs und trifft eine weibliche, 18+jährige Person B die ihm das Angebot macht sich nackt vor der Cam zuzeigen wenn Person A ihr eine Handykarte oder einen Amazon Gutschein besorgt.

Person A geht auf das Angebot ein und kauft Person B eine Handykarte für 15€. Als Person B dann allerdings die Handykarte erh�lt geht sie offline und kommt nie wieder online und beantwortet auch keine Emails.

Kann man gegen Person A irgendwie mit rechtlichen Schritten verfolgen ?

würde mich über Antworten freuen
08/12/2013 08:53 DasPrinzip.#2
Nein. Er ist selbst Schuld wenn er sich die Karte kauft.
€: Achso, das hab ich falsch verstanden. Hab das nur kurz überflogen.
08/12/2013 08:55 Siriox#3
Ja, du kannst sie anzeigen.
Betrug halt...


StGB § 263
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
08/12/2013 09:06 SeBii922#4
Was bräuchte man um ihn dingfest zu machen?
08/12/2013 09:09 *Messi*#5
Wieso gehst du nicht einfach zur Polizei und fragst uns?

Lass mich raten, die Person bist du und du schämst dich dafür?
08/12/2013 09:15 Benjihz#6
Quote:
Originally Posted by SeBii922 View Post
Was bräuchte man um ihn dingfest zu machen?
IHN?? ;o
Naja jedem das seine.
Geh zu der Polizei die erklärt dir alles..
08/12/2013 09:18 Siriox#7
Quote:
Was bräuchte man um ihn dingfest zu machen?
Beweise
08/12/2013 09:50 SeBii922#8
Naja Person A ist ein ER mit fakecam :) zur Polizei und sagen "ich wollte das sie sich auszieht aber sie hat es nicht getan.." Kann Person B dann nicht auch für irgendwas angeklagt werden?
Dient ein Skype Verlauf als beweiß?

Nein ich bin weder a noch b aber im Forum wo es gerade darum geht weiß keiner ne Antwort.. Die meinen alle "b" würde sich schämen und sowieso nicht zur Polizei laufen etc.
08/12/2013 09:54 eveRy951#9
Es ist Betrug, kann man anzeigen.
Geh zu Polizei, mit allem was du hast. Nickname, Screenshots, etc. Dann stellst du sozusagen eine Anzeige gegen Unbekannt und die Polizei ermittelt.

Kommt halt natürlich irgendwie peinlich, wenn A bei der Polizei ist und das genau so schildert.
08/12/2013 09:56 Siriox#10
Grade noma durchgelesen, dein Text ist seltsam...

Quote:
Kann man gegen Person A irgendwie mit rechtlichen Schritten verfolgen ?
Ich dachte Person B ist damit "abgehauen", wieso sollte man was gegen Person A machen wollen ? - das ist doch der Mann, der sie bezahlt hat.
08/12/2013 09:58 eveRy951#11
@Siriox, verstehe ich auch nicht. Man kann nur gegen Person B gehen.
08/12/2013 10:00 Kev#12
Versuchs beim nächsten Mal einfach mit gewöhnlichen Pornos. Da kann keiner mit deinem Geld abhauen und das Internet soll voll damit sein, hab ich gehört :x
08/12/2013 10:27 Issho#13
Warum gehst du auf so einen Mist überhaupt ein ?
Für 15€ kriegst du einen Blowjob.
08/12/2013 10:54 SeBii922#14
Es geht hier nicht um mich.. Nur ein Kollege von mir zieht alte Männer und verzweifelte Nerds damit ab.. Er nimmt vcw's und kassiert das Geld... Jetzt frage ich mich was ihm dabei passieren könnte...
08/12/2013 11:03 TheAwesomeness#15
Quote:
Originally Posted by SeBii922 View Post
Es geht hier nicht um mich.. Nur ein Kollege von mir zieht alte Männer und verzweifelte Nerds damit ab.. Er nimmt vcw's und kassiert das Geld... Jetzt frage ich mich was ihm dabei passieren könnte...
Anzeige wegen Betrugs, was sonst?
Ich würde deinem Kollegen raten damit aufzuhören.