Kannst dir mal folgenden Artikel durchlesen:
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Besonders die folgende Passage:
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Als Nachweis, dass man die Ware beim entsprechenden Händler gekauft hat, möchte dieser in der Regel den Kassenbon sehen. Damit ist der Kauf am einfachsten nachvollziehbar. Manchmal ist der Kassenzettel allerdings unauffindbar. Das ist rechtlich kein Problem, solange man anderweitig beweisen kann, dass die mangelhafte Ware tatsächlich dort gekauft wurde, wo man sie reklamiert. Wie der Kunde das macht, ist eigentlich egal. Inzwischen akzeptieren viele Händler auch einen entsprechenden Zahlungsbeleg, wenn die Ware nicht bar, sondern mit Karte bezahlt wurde.
Der Händler hat bei reklamationswürdiger Ware zwei Nachbesserungsversuche. Schafft er es nicht, ein einwandfreies Produkt zu liefern, kann der Kunde vom Kauf zurücktreten und auch sein Geld zurückverlangen. Wurde die Ware allerdings schon eine Zeit lang genutzt, muss der Händler nicht mehr den vollen Kaufpreis erstatten, sondern darf einen Nutzungsersatz fordern.
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Dann gibt es noch folgendes, was jedoch nur zutrifft, wenn es sichtbar aufgeführt ist.
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Von privat gekauft hast du keinen Anspruch auf Garantie.
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keine rechnung, keine garantie.
garantien sind von privat an privat auch nicht übertragbar
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kein beleg - keine ansprüche.
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Sony Garantie:
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Sony gibt nur 1 Jahr Garantie und besteht auf Kassenbons!
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Was man nicht alles bei Google findet......... ^^