Hallöchen, hab dazu als Außenstehender folgende Anmerkungen zu machen, wenn ich mich in den folgenden Punkten irre, korrigiert mich bitte.
Bei der Frage, ob man in gewerblichen Umfang "verkauft" geht es doch eigentlich nur um die Versteuerung des Umsatzes den man dadurch erreicht, oder?
Nun frag ich mich aber, ob in den gegebenen Fällen dieses Gesetz überhaupt greift. Tatsache ist doch, dass das Ergebnis des Verkaufs nicht Geld im eigentlichen Sinne (Euros/Dollar/...) war, sondern virtuelle Güter (Ektos).
Deshalb bin ich der Meinung, das hier eher von einem "Tausch" die Rede sein muss. Mir ist nämlich nicht bekannt, das der Staat mittlerweile virtuelle Güter (Ektos), die zum Tausch genutzt werden, versteuert.
Frage: Greift das Gesetz beim Tausch? :confused:
Fallbeispiel:
Nachbar A hat in seinem Garten 10 Apfelbäume stehen. Die Äpfel schmecken so lecker, dass sie bei allen in der Nachbarschaft begehrt sind. Deshalb sagt Nachbar A: "Jeder von euch kann von meinen Äpfeln essen, wenn ihr mir im Tausch etwas dafür gibt".
Nach ein paar Tagen kommt Nachbar B und sagt: "Hey Nachbar A, ich hätte gerne 5kg von deinen Äpfeln, ich könnte dir dafür mein schickes Fahrrad anbieten, ich habs gerade neu". Nachbar A findet das Fahrrad zwar toll aber er möchte auch noch eine Klingel dafür haben, die ist nämlich leider nicht dabei.
Nachbar B mag die Apfel aber wirklich so gerne, dass er die Klingel sofort oben drauf legt. Es wird getauscht und beide sind zufrieden. :D
Frage: Will mir jetzt ernsthaft jemand sagen, dass Nachbar A den Wert des Fahrrads + Klingel versteuern muss? Es kann ja durchaus häufiger vorkommen, das ein Nachbar vorbei kommt und Äpfel ertauschen möchte. Wenn jetzt jemand "ja" sagt, werf ich ihm nen Apfel gegen Kopf xD
Denkt mal drüber nach, lässt sich auf viele Beispiele anwenden. ;)
mfg Edrahil