Anzeige ?

05/02/2013 23:23 Quick-nice#1
Hallo kann man jemanden anzeigen bei denn fall :
Ich gab ihn die Psn Daten um ein Spiel herunterladen zu können im Gegenzug
Wollte er mir Far Cry 3 schicken per Post ...
Aber bis jetzt is noch nichts da

MFG Felix
05/02/2013 23:25 Ares#2
Setz doch einfach deine PSN Slots zurück, damit er nicht mehr auf das Spiel zugreifen kann. Anzeige ist übertrieben. Sollte das Spiel doch kommen, kann er sichs ja wieder downloaden.

Kannst ja mal Googeln, wenn du nicht weißt, wie das mit den Slots funktioniert.
05/02/2013 23:34 Quick-nice#3
Aber notfalls würde es gehen ?
05/02/2013 23:48 savas159#4
Ja es wurde gehen, du müsstest natürlich beweisen können, dass das dein Account ist.
05/03/2013 00:44 #SoNiice#5
Bei einem Tauschhandel jemanden anzuzeigen ist absoluter Schwachsinn, solange ich vertraglich nichts geregelt hat, ich schließe einen schriftlichen Vertrag ein, passiert da nichts - aber auch wirklich gar nichts.
05/03/2013 07:04 Quick-nice#6
Ok danke :)
05/03/2013 09:03 .StarSplash#7
Quote:
Originally Posted by SoNiice View Post
Bei einem Tauschhandel jemanden anzuzeigen ist absoluter Schwachsinn, solange ich vertraglich nichts geregelt hat, ich schließe einen schriftlichen Vertrag ein, passiert da nichts - aber auch wirklich gar nichts.
Auch eine mündliche Absprache stellt einen rechtlich bindenden Vertrag dar.
05/03/2013 12:27 Muddy Waters#8
#moved
05/03/2013 12:31 Kita_epvp#9
Abgesehn davon bist du dazu verpflichtet deine Accountdaten Geheim zuhalten. Dies steht nicht ohne Grund überall.
Zudem stellt sich die Frage des Alters der Beteiligten . Falls nicht oder nur eingeschränkt Geschäftsfähig, haften die Eltern.
05/03/2013 12:51 Sadino#10
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Originally Posted by .StarSplash View Post
Auch eine mündliche Absprache stellt einen rechtlich bindenden Vertrag dar.
Welche aber nicht zu beweisen ist.
05/03/2013 13:05 Key-World#11
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Originally Posted by Lockpick90 View Post
Welche aber nicht zu beweisen ist.
Ein Skype verlauf o.a würde schon reichen.


Quote:
Abgesehn davon bist du dazu verpflichtet deine Accountdaten Geheim zuhalten. Dies steht nicht ohne Grund überall.
Zudem stellt sich die Frage des Alters der Beteiligten . Falls nicht oder nur eingeschränkt Geschäftsfähig, haften die Eltern.
Ist er nicht, er ist nur durch die AGB´s daran gebunden, diese kannst du aber nicht mit einem Gesetz gleichstellen.
05/03/2013 13:32 Kita_epvp#12
Quote:
Originally Posted by Key-World View Post
Ein Skype verlauf o.a würde schon reichen.




Ist er nicht, er ist nur durch die AGB´s daran gebunden, diese kannst du aber nicht mit einem Gesetz gleichstellen.
Doch das Titelurie ich als grobe Fahrlässigkeit