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Originally Posted by GermanusVenatus
Derjenige hat jetzt einfach eine e-mail hinterher geschickt. Hoffentlich wird das erstmal reichen.
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Nein das reicht nicht, und eine Strafanzeige wird auch nicht zurückgenommen.
Er wird eine Vorladung bekommen, wenn er dann sagt das die Sache geklärt ist gibt es 2 Optionen.
Es wird als ein Öffentlich Interessiertes Delikt gesehen und weiter verfolgt.
(Ohne Mitwirkung von dem, der die Anzeige erstellt hat )
Oder es wird als Öffentliche Uninteressantes Delikt eingestuft, und es wird beiseite geschoben.
Nur weil er die Anzeige zurücknimmt, heißt es nicht das die Polizei keine weiteren nachforschungen anstellt :)
Das entscheidet die Statsanwaltschaft.