Unterhalt einklagen

03/11/2013 16:11 ascore#1
Servus,
wollte euch mal fragen ob Ihr vlt. Erfahrungen mit Unterhaltsklagen etc. gemacht habt bzw. ob Ihr mir paar Infos geben könntet :)

Zu mir bin im Dez. 18 geworden und mein Vater hat unregelmäßig bis garnicht gezahlt, habe vor ein paar Wochen einen Brief erhalten (vom Jugendamt), worin stand, dass ich noch run 8k erhalte, so nun wie kann ich das einklagen bzw. was soll ich als erstes tun ?

EDIT: hab am 25. Termin beim Anwalt, würde aber gerne vorab ein paar Infos von euch :)
03/11/2013 16:16 deathcursed#2
Keine Ahnung wie das in Deutschland ist, aber hier in Österreich muss man soweit ich weiß auf das Bezirksgericht. Es verjährt auch alle 2 Jahre, d.h. du musst alle 2 Jahre erneut eine Anklage machen, falls dein Vater nicht zahlt
btw: wenn du noch zur Schule gehst, muss dein Vater trotzdem weiterzahlen. Erst wenn du selbst ein Einkommen hast, fällt dies weg.
03/11/2013 16:20 bonv!vant#3
So ein Prozess kann sich aber lange rauszögern ( eigene Erfahrung ), bei mir ist es 2 1/2 Jahre her, da meine Mutter früher im Ausland war konnten sie da nix machen.
03/11/2013 16:27 DasPrinzip.#4
Also, bei mir ist das genauso.
Ich hab einen Brief bekommen das mir mein Vater noch 38k € schuldet.
Das Problem ist, dass dieser Arbeitslos gemeldet ist.

Der Rechtsanwalt wird dir vorschlagen eine Sachpfändung zu beantragen. Somit kannst du auch nur rausfinden ob er wieder ein Job hat. Nebenbei wird ihm dann noch das gepfändet was gepfändet werden darf. Mach dir da aber nicht zu viele Hoffnungen, denn wenn er den Unterhalt nicht zahlen kann wird er auch keine wertvollen Sachen besitzen.

Mein Vater war schon 1 Jahr im Knast, weil er nicht gezahlt hat ;)
Aber bei Arbeitslosigkeit, kann nichtmal das Gericht etwas rücken.
03/11/2013 16:33 deathcursed#5
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Originally Posted by DasPrinzip. View Post
Also, bei mir ist das genauso.
Ich hab einen Brief bekommen das mir mein Vater noch 38k € schuldet.
Das Problem ist, dass dieser Arbeitslos gemeldet ist.

Der Rechtsanwalt wird dir vorschlagen eine Sachpfändung zu beantragen. Somit kannst du auch nur rausfinden ob er wieder ein Job hat. Nebenbei wird ihm dann noch das gepfändet was gepfändet werden darf. Mach dir da aber nicht zu viele Hoffnungen, denn wenn er den Unterhalt nicht zahlen kann wird er auch keine wertvollen Sachen besitzen.

Mein Vater war schon 1 Jahr im Knast, weil er nicht gezahlt hat ;)
Aber bei Arbeitslosigkeit, kann nichtmal das Gericht etwas rücken.
Es besteht die Möglichkeit vom Staat einen Vorschuss zu bekommen, das war zumindest bei mir so, habe somit in dieser Zeit als ich von meinem Vater nichts bekommen habe, die Alimente vom Staat bekommen. Das Geld wird dann, wenn dein Vater arbeiten geht, von ihm monatlich zurückgezahlt.
Wie genau das in Deutschland aussieht, kann ich leider nicht sagen. Am besten du fragst einfach den Anwalt
03/11/2013 16:40 DasPrinzip.#6
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Originally Posted by deathcursed View Post
Es besteht die Möglichkeit vom Staat einen Vorschuss zu bekommen, das war zumindest bei mir so, habe somit in dieser Zeit als ich von meinem Vater nichts bekommen habe, die Alimente vom Staat bekommen. Das Geld wird dann, wenn dein Vater arbeiten geht, von ihm monatlich zurückgezahlt.
Wie genau das in Deutschland aussieht, kann ich leider nicht sagen. Am besten du fragst einfach den Anwalt
So war das glaub ich, als ich noch minderjährig war. Da ich jetzt 18 bin, geht das denk ich nicht mehr. Hab mich da aber noch nicht richtig informiert.
Sobald er wieder einen Job hat kann man eine Lohnpfändung beantragen.

Sonstige Möglichkeiten kenn ich momentan nicht. Einfach von einem Anwalt beraten lassen. Die machen das am Besten ;)
03/11/2013 18:50 Wastl88#7
Ihr habt ja Verkorkste Eltern^^

Du musst zum Bezirksgericht.
Genau aufklären kann dich Entweder ein Anwalt oder das Jugendamt wobei zweiteres vermutlich sinnvoller ist.
Sachpfändung kannst du dann beantragen wenn dein Vater nicht zahlen kann aber das dauert sicher lange bis da etwas passiert und das er genug zu Pfänden hätte ist vermutlich eher eine Ausnahme. Da wird viel geprüft also mindestens 1 Jahr wird da nicht viel passieren.
03/11/2013 20:05 Zatam#8
Ich glaube für solche Fragen hast du dir das falsche Forum gewählt.

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03/11/2013 22:48 xCrossi#9
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Originally Posted by Zatam View Post
Ich glaube für solche Fragen hast du dir das falsche Forum gewählt.

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Das hier ist das Off-Topic. Für sogut wie alles hier gibt es passendere Foren. Aber who cares ? Ist halt das Off-Topic.
03/12/2013 02:39 Mister Joy#10
Als Erstes solltest du nicht auf Idioten hören, die rund 38k Unterhalt nachgezahlt bekommen wollen, für eine Zeit, bei denen der Unterhalt sehr wahrscheinlich nicht einmal ihnen zustand, sondern der alleinerziehenden Person und dazu der Vater sogar arbeitslos sein soll.
Dazu müsste die Person, die nach eigenenen Angaben 18 sein soll, seit dem ca. 8-10ten Lebensjahr auf eigene Faust gelebt haben müssen, achja, natürlich + Haftzeit des Vaters!

Tipps können wir dir eigentlich nicht geben, wenn dein Vater stur ist, wird es auf eine gerichtliche Klärung/Festsetzung hinauslaufen, aber bis dahin dauert es etwas.
03/12/2013 06:39 ascore#11
mhh.. scheinen doch recht verschiedene Meinungen/Aussagen zu sein. Mal schauen was die Anwältin am 25. sagt :)
Erstmal Danke an alle
03/12/2013 07:43 kushyy]#12
kurz nach meinem 18. geburtstag hab ichn brief vom arbeitsamt bekommen in dem steht das mein vater uns noch 26.000€ schuldet und ich anspruch auf dieses geld hätte.
nach 2 jahren glaub ich verjährt das ganze.
Einfach ma abwarten was der Anwalt so meint
03/13/2013 02:13 Sachverständiger#13
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Originally Posted by JEWLZ. View Post
kurz nach meinem 18. geburtstag hab ichn brief vom arbeitsamt bekommen in dem steht das mein vater uns noch 26.000€ schuldet und ich anspruch auf dieses geld hätte.
nach 2 jahren glaub ich verjährt das ganze.
Einfach ma abwarten was der Anwalt so meint
Unterhaltsansprüche verjähren sobald die Ausbildung zuende ist oder spätestens zum 26. Lebensjahr.

Wenn das ganze über einen Anwalt und im Endeffekt übers Gericht läuft und das Urteil auf rückwirkend und weitergehend Zahlungsfähig lautet (Summe wird nach Düsseldorfertabelle bestimmt und nach Finanzlage des Vaters) kann man mit dem Urteil bzw Titel falls der Erzeuger dennoch nicht zahlen will das ganze erzwingen zb über Inkassodienste , dies wären zb Kontopfändung , KFZ pfändung , falls Eigentum im Besitz ist wie zb Wohnungen/Häuser, diverse Reichtümer, dies kommt aber wieder auf die Summe an.

In der Prozesszeit wird der Vater aufgefordert seine Finanzen offen zu legen , Lohnbescheide , Einkünfte , Eigentum/Besitz , kommt er dem nicht nach kann das empfindliche Geldstrafen mit sich ziehen sofern es von Gericht angefordert ist.

Der Rest hat soweit einen geregelten Ablauf wovon der Kläger fast nichts mitbekommt bis hin zur Verhandlung.