PayPal Konflikt

03/03/2013 03:35 Golden0rk1#1
Hey, Leute.
Habe ein kleines Problem und zwar habe ich vor kurzem einen Metin2 Account auf Epvp für 130 eur PayPal verkauft und der Typ hat Konflikt eingeleitet und es zurückgezogen.
Habe ihm deswegen angeschrieben und haben es geklärt.
Er hat es wieder aufgelöst, also den Konflikt.
Habe mein Geld also wieder.
Habe meine Artikel, die ich bestellt habe, schon widerrufen, jedoch kann ich dies auch wieder verhindern.
Ich habe jedoch Angst, dass er evtl. nochmal einen Konflikt einleitet.
Geht das ?
Kann man bei einer Transaktion mehr als einen Konflikt einleiten ?
03/03/2013 12:25 FeuchtTraumBeseitigung#2
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Originally Posted by Golden0rk1 View Post
Hey, Leute.
Habe ein kleines Problem und zwar habe ich vor kurzem einen Metin2 Account auf Epvp für 130 eur PayPal verkauft und der Typ hat Konflikt eingeleitet und es zurückgezogen.
Habe ihm deswegen angeschrieben und haben es geklärt.
Er hat es wieder aufgelöst, also den Konflikt.
Habe mein Geld also wieder.
Habe meine Artikel, die ich bestellt habe, schon widerrufen, jedoch kann ich dies auch wieder verhindern.
Ich habe jedoch Angst, dass er evtl. nochmal einen Konflikt einleitet.
Geht das ?
Kann man bei einer Transaktion mehr als einen Konflikt einleiten ?
Da es sich um Digitale Ware handelt, sollte er sein Geld nicht zurück ziehen können.
Denn soweit ich weiß, greift PayPal bei Digitaler Ware nicht mit sowas.
03/03/2013 12:56 Tagesausflug#3
Als was wurde das Paypal Geld denn verschickt? Soviel ich weiß kann man, wenn es als "Dienstleistung" verschickt wurde, nichts zurück ziehen, bzw es rückgängig machen. Ansonsten hat der "Käufer" immer noch diesen lästigen "Käuferschutz".
03/03/2013 12:57 @xDrive#4
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Originally Posted by CâptâinIroniê View Post
Da es sich um Digitale Ware handelt, sollte er sein Geld nicht zurück ziehen können.
Denn soweit ich weiß, greift PayPal bei Digitaler Ware nicht mit sowas.
war das eigentlich nicht so, dass man als Verkäufer dann pech hat und die Sache mit virtuellen Gütern sich nur auf Käuferschutz basiert? D.h. der Käufer kann behaupten, er hat keine ware erhalten, der Verkäufer kann aber nicht nachweißen, dass der was vershcickt hat und Käufer erhält sein geld wieder.
03/03/2013 13:01 FeuchtTraumBeseitigung#5
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Originally Posted by @xDrive View Post
war das eigentlich nicht so, dass man als Verkäufer dann pech hat und die Sache mit virtuellen Gütern sich nur auf Käuferschutz basiert? D.h. der Käufer kann behaupten, er hat keine ware erhalten, der Verkäufer kann aber nicht nachweißen, dass der was vershcickt hat und Käufer erhält sein geld wieder.
Ich habe die Tage mit Paypal telefoniert, weil die doch ein paar Probleme machten.
Dort fragte ich mal nach wie es damit aussieht.
3 Mitarbeiter sagten mir, das bei Digitaler Ware der Schutz nicht greift.
Da man nie nachvollziehen kann, ob es nun Aktiviert oder erhalten wurde.
Die sagten mir daher lieber keine Digitale ware von Privat Leuten kaufen.
03/03/2013 13:05 Tagesausflug#6
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Originally Posted by @xDrive View Post
war das eigentlich nicht so, dass man als Verkäufer dann pech hat und die Sache mit virtuellen Gütern sich nur auf Käuferschutz basiert? D.h. der Käufer kann behaupten, er hat keine ware erhalten, der Verkäufer kann aber nicht nachweißen, dass der was vershcickt hat und Käufer erhält sein geld wieder.
Nein, das ist nicht immer so.

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Originally Posted by CâptâinIroniê View Post
Ich habe die Tage mit Paypal telefoniert, weil die doch ein paar Probleme machten.
Dort fragte ich mal nach wie es damit aussieht.
3 Mitarbeiter sagten mir, das bei Digitaler Ware der Schutz nicht greift.
Da man nie nachvollziehen kann, ob es nun Aktiviert oder erhalten wurde.
Die sagten mir daher lieber keine Digitale ware von Privat Leuten kaufen.
Ich hatte auch schon mal so einen Fall gehabt, da dachte sich Jemand, das Geld hole ich mir wieder, obwohl die Ware raus ist, dann habe ich mit PP telefoniert, die habe ich dann weich geredet, und wollten mir das Geld sogar von sich aus erstatten. :D