"Spendenschein" für Minecraft Server?

03/01/2013 20:32 Elevenn#1
Hallo,
ich hatte gehört, dass man, wenn man kaufbare bzw. "spendbare" Ränge auf dem Server hat, dafür einen Spendenschein besitzen muss. Gilt das erst ab einer bestimmen Geldsumme? Oder ist das ganz falsch?
mfG
03/01/2013 21:06 Attila494#2
Also von einem "Spendenschein" habe ich noch nie etwas gehört.
Normalerweise muss man aber ein Gewerbe anmelden wenn man durch den Server Geld einnimmt,
selbst wenn man das eingenommene Geld nicht behält sondern in den Server investiert.
Dazu gehören auch Spenden.
03/01/2013 21:10 Elevenn#3
Das wusste ich auch, aber das muss man doch erst ab 200 oder 400€ anmelden oder nicht?
03/01/2013 21:12 Kante'#4
Nein, wieso erst ab 200 oder 400€? Kann doch auch 399 oder 199 sein, oder 10? Spende ist Spende, das ist das selbe, wie als würdest du jemand 10€ klauen, dann bekommst du trotzdem eine Strafe, wie als würdest du 400€ klauen
03/01/2013 21:13 Attila494#5
Ein Gewerbe musst du IMMER anmelden wenn du durch den Server gewinnt machst. Selbst wenn es nur 2€ im Jahr sind. Viele Leute denken, wenn sie es als Spende bezeichnen und im Gegenzug einen Rang o.Ä. vergeben müssten sie kein Gewerbe anmelden. Das stimmt nicht! Sobald man eine Gegenleistung für die Spende bekommt muss ein Gewerbe angemeldet werden.
03/01/2013 21:14 Elevenn#6
Man muss ein Gewerbe nur anmelden, wenn man langfristig auf Gewinn aus ist, was ich nicht bin.
03/01/2013 21:22 Attila494#7
Das stimmt nicht. Ein Gewerbe muss angemeldet werden, wenn man einen Gewinn erzielt.
Es spielt dabei keine Rolle, wielange man diesen Gewinn bekommt.
03/01/2013 21:25 Elevenn#8
Aber wenn ich wegen den ganzen kosten keine Gewinn erziehle?
03/01/2013 21:27 Kante'#9
Es ist egal, ob du Gewinn erziehlst oder nicht bei dem ganzen, du erziehlst den Gewinn beim erhalten den "Spende" und dies ist nicht erlaubt.
Zudem, willst du z.B. VIP etc. für deine Spende anbieten?
03/01/2013 21:29 Attila494#10
Was er für seine Spenden anbietet hat er oben erwähnt.
Auch wenn du nur die Serverkosten deckst wird das als Gewinn betrachtet.
03/01/2013 21:29 Elevenn#11
Ja will ich, der Gewinn des Gewerbes ergibt sich doch nach allen Unkosten?
03/01/2013 21:32 Attila494#12
Der Gewinn des Gewerbes schon, aber es geht ja darum ob du eins anmelden musst oder nicht. Du musst ein Gewerbe wie schon gesagt anmelden, wenn du Spenden für eine Gegenleistung bekommst. Dabei spielt keine Rolle, ob die Serverkosten nun gedeckt wurden oder nicht.
03/01/2013 21:34 Kante'#13
Quote:
Originally Posted by Attila494 View Post
Was er für seine Spenden anbietet hat er oben erwähnt.
Auch wenn du nur die Serverkosten deckst wird das als Gewinn betrachtet.
Achso, hatte ich übersehen..
Nadann gilt das hier:
Quote:
Mit der Spende darf der Verein keine Gegenleistung erbringen.
Verpflichtet sich z.B. ein Sportverein gegenüber einem Unternehmer zur entgeltlichen Aufstellung eines Werbeplakates, liegt keine Spende vor, da der Verein gegenüber dem Unternehmer eine Werbeleistung erbringt.
Auch keine Spende liegt vor, wenn der Verein von einem Unternehmer für eine Tombola einen Geschenkgutschein erhält, der im betreffenden Unternehmen eingelöst werden kann. Wegen der Werbewirkung darf der Verein dem Unternehmer keine Spendenbescheinigung ausstellen. Evtl. kann der Unternehmer den Geschenkgutschein als Betriebsausgabe abziehen.
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Also, bringt dieses ganze Diskutieren eigentlich nichts, Spenden mit Gegenleistung sind keine Spenden.
Nun, ich weiß, dass höchstwahrscheinlich gleich als Antwort kommt: Nunja, dann nehm ich nur die Spenden an und gebe keine Gegenleistung.

Dann kannst du wieder diskutieren, aber du musst ein Verein etc. sein um Spenden entgegen zu nehmen können
03/01/2013 21:34 Elevenn#14
So habe herausgefunden, dass man ab 400€/Monat ein Gewerbe anmelden muss. Zudem kann man verschiedene Pakete anbieten, also nicht für 20€ Paket 2, die sich der Spender dann als Dankeschön aussuchen darf. Das gilt soweit als Spende.
03/01/2013 21:56 Attila494#15
Tut mir Leid, ich meinte ein klein Gewerbe. Das muss man anmelden sobald man einen Gewinn erzielt.