Einverständniserklärung

02/10/2013 00:48 Dragøn#1
Darf jeder eigentlich eine Einverständniserklärung erstellen?
Also z.B ich leihe jemanden mein Spiel aus und er unterschreibt dann das:

Hiermit erkläre ich mich einverstanden, falls das Spiel kaputt geht, den vollen Preis zu bezahlen.


_U_n_t_e_r_s_c_h_r_i_f_t_





Also mit seiner Unterschrift bestätigt er sozusagen das er das machen wird und muss es einhalten, falls nicht kann ich ihn anzeigen?
(Es ist mir nichts der gleichen passiert, einfach nur interesse ob sowas wirklich geht^^)


Edit: Das Formular würde natürlich viel Detailreicher und verständlicher gestaltet werden.
02/10/2013 00:52 Malinois007#2
ja das darfst du eigentlich immer machen Hatt nur keine Gültigkeit bei person unter 18 meines wissen und leuten mit Vorbehalt oder Einschränkungen.

und berechtig dich dan nur zu der voderung / Aufgefürhten schadensersatz
02/10/2013 00:55 Dragøn#3
Quote:
Originally Posted by Dubstep007 View Post
ja das darfst du eigentlich immer machen Hatt nur keine Gültigkeit bei person unter 18 meines wissen und leuten mit Vorbehalt oder Einschränkungen.

und berechtig dich dan nur zu der voderung / Aufgefürhten schadensersatz
Ja ich mein wenn er keinen Schadenersatz zahlt. Kann ich ja die Unterschrift vorweisen oder nicht?
02/10/2013 01:01 .Detayl#4
Zitat aus Wikipedia:

Quote:
Die schriftlich abgefasste Urkunde ist vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder durch notariell beglaubigtes Handzeichen zu unterzeichnen (§ 126 Abs. 1 BGB).

Zitat aus dem 126. Paragraphen:

Quote:
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

Also setz deine Unterschrift und die Unterschrift des Gegenübers unter den Vertrag, und er ist gültig. Zur Sicherheit könntest du auch noch eine notarielle Beglaubigung einholen, aber deine Unterschrift ersetzt diese sozusagen.
02/10/2013 01:03 Dragøn#5
Ok danke Leute, sehr nett heute :D
02/10/2013 01:56 Haskel'#6
Achja, falls dein gegenüber keine 18 ist, ist das ganze auch möglich, da seine Eltern für ihn haften würden.
02/10/2013 01:59 MrSm!th#7
Auch ein mündlicher Vertrag ist bindend, da muss man nur erstmal nachweisen, dass er geschlossen wurde.

Es ist nicht prinzipiell alles gültig, wo eine Unterschrift drunter steht. Gerade bei deinem Beispiel wäre ich sehr vorsichtig, da meines Wissens nicht einfach irgendein Wert (Kaufpreis) zurückverlangt werden darf, sondern eben nur der Wert der Ware. D.h. wenn sie schon Gebrauchsspuren hat, bevor du sie verleihst, muss der andere auch nur den entsprechenden geminderten Wert in Form von Geld zurückzahlen.
Desweiteren müssten auf so einem Vertrag auch bestimmte Fristen stehen.
Auch wäre nochmal zu klären, ob das Ganze überhaupt mit einer minderjährigen Person durchführbar ist (sofern denn diese nicht 18 ist). Denn man gilt zwar ab 7 bzw. 14 (oder war es nur 7? bin mir nicht mehr ganz sicher, wie die genaue Abstufung war) begrenzt geschäftsfähig, aber eben nur begrenzt. Ein 17-Jähriger kann nicht jede Art von Vertrag abschließen.

Insgesamt ist das Alles ziemlich heikel. Wenn du eine tatsächliche Sicherheit haben willst (sollte es dabei um einen Freund gehen, ist so ein Vertrag schon ziemlich lächerlich), solltest du dich bei einem Anwalt informieren und nicht hier. Am Ende ist der Wisch doch nichts wert und du bleibst auf deinem Schaden sitzen.

Quote:
Achja, falls dein gegenüber keine 18 ist, ist das ganze auch möglich, da seine Eltern für ihn haften würden.
Falsch.
02/10/2013 04:06 Haskel'#8
Quote:
Originally Posted by MrSm!th View Post
Auch ein mündlicher Vertrag ist bindend, da muss man nur erstmal nachweisen, dass er geschlossen wurde.

Es ist nicht prinzipiell alles gültig, wo eine Unterschrift drunter steht. Gerade bei deinem Beispiel wäre ich sehr vorsichtig, da meines Wissens nicht einfach irgendein Wert (Kaufpreis) zurückverlangt werden darf, sondern eben nur der Wert der Ware. D.h. wenn sie schon Gebrauchsspuren hat, bevor du sie verleihst, muss der andere auch nur den entsprechenden geminderten Wert in Form von Geld zurückzahlen.
Desweiteren müssten auf so einem Vertrag auch bestimmte Fristen stehen.
Auch wäre nochmal zu klären, ob das Ganze überhaupt mit einer minderjährigen Person durchführbar ist (sofern denn diese nicht 18 ist). Denn man gilt zwar ab 7 bzw. 14 (oder war es nur 7? bin mir nicht mehr ganz sicher, wie die genaue Abstufung war) begrenzt geschäftsfähig, aber eben nur begrenzt. Ein 17-Jähriger kann nicht jede Art von Vertrag abschließen.

Insgesamt ist das Alles ziemlich heikel. Wenn du eine tatsächliche Sicherheit haben willst (sollte es dabei um einen Freund gehen, ist so ein Vertrag schon ziemlich lächerlich), solltest du dich bei einem Anwalt informieren und nicht hier. Am Ende ist der Wisch doch nichts wert und du bleibst auf deinem Schaden sitzen.

Falsch.

Stimmt habe mich dabei geirrt. Von 7 bis hin zum Ende des 18. Lebensjahr ist man geschäftsunfähig.Ein Vertrag, zu dem die Eltern nicht zugestimmt haben, sei es im vor- oder nachhinein, ist unwirksam.
02/10/2013 04:24 dCyric#9
Die Frage kann sich doch jeder Idiot selbst beantworten.

"Mit ihrer Unterschrift erklären sie sich einverstanden mir ihr gesamtes Leben lang Geld zu bezahlen, bis eine Million abgezahlt worden ist oder 87 Jahre vergangen sind."

Deine Einverständniserklärung kann man Unterschreiben so viel man will, ist aber nix von Wert.
02/10/2013 08:55 Seller14#10
Kannst du auch leuten helfen oder bist du zu dumm dafür?
02/10/2013 16:11 MrSm!th#11
Quote:
Originally Posted by Seller14 View Post
Kannst du auch leuten helfen oder bist du zu dumm dafür?
Wieso? Er hat es treffend beschrieben.