Rechte und Pflichten bei einer Polizeikontrolle (Zu Fuß oder im Auto)

12/02/2012 16:16 al.Jay#1
Hallo zusammen,

bin neulich mal auf einer Kundgebung eines Vereins zur Legalisierung von Cannabis in Köln gewesen und habe mir von einem Juristen erklären lassen welche Rechte und Pflichten man als Bürger gegenüber der Polizei hat. Ich fands sehr interessant, bin aber (zum Glück) noch nicht dazu gekommen die Vorgehensweisen einmal auszuprobieren. Dennoch möchte ich diese sehr nützlichen Tipps gerne in ein paar Zeilen weitergeben.

Zunächst beziehe ich mich auf die allgemeine Personenkontrolle (d.h. nicht im Auto). Wir gehen also davon aus, dass der Polizist mich auf der Strasse anspricht und mich kontrollieren möchte. I.d.R. möchte er zunächst meinen Ausweis sehen. Ich bin nun dazu verpflichtet dem Polizisten meinen Ausweis vorzuzeigen. Kann ich das nicht, weil ich ihn vergessen oder verloren habe, dann darf der Polizist sich auf [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] berufen. Dieser regelt die sog. erkennungsdienstliche Behandlung, was im Regelfall bedeutet das ich mit zur Wache genommen werden kann. Alternativ können die Polizisten durch ihren Polizeicomputer meine Daten abfragen. (Zum Thema Ausweispflicht gibt es auf Länderebene noch unterschiedliche Regelungen die ihr selber recherchieren könnt) Nun geht es an die Durchsuchung, welche grundsätzlich nicht erlaubt ist, ausser ich gebe mein Einverständnis. Hier wird allerdings ein sog. OptOut angewendet, d.h. wenn ich nichts sage gilt dies juristisch als Einwilligung. Erzwungen werden kann eine Durchsuchung nur mit Bezug auf die §102-103 StPO. [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] besagt, dass eine Durchsuchung nur bei einem Tatverdächtigen durchgeführt werden darf. Tatverdächtig ist man allerdings z.B. nicht wenn man rote Augen hat, sondern nur wenn z.B. ein Joint aus der Hemdtasche guckt. [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] regelt hingegen die Durchsuchung von nicht tatverdächtigen Personen. Das Gesetz spricht hier aber von klaren Beweisen die belegen, dass man Mittel einer Straftat (eine Pistole, ein Joint) mit sich führt.
Das war eigentlich schon alles was man ohne Auto wissen muss. Polizisten dürfen jemanden nicht einfach so durchsuchen und schon garnicht einfach so mitnehmen. Andernfalls machen sie sich selber Strafbar.
Kommt es dazu, ist es empfehlenswert eine Anzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft zu machen, da diese von der Polizei getrennt ist und diese somit anzeigen (Strafanzeige und Strafantrag) und bestrafen kann. (Gewaltenteilung)

Kommen wir nun zu einer Verkehrskontrolle
Die allgemeine Verkehrskontrolle wir im [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] geregelt. Die Polizei darf folglich jeden Verkehrsteilnehmer anhalten und auf die Verkehrstüchtigkeit hin überprüfen. Fahre ich also nun in eine Verkehrskontrolle, so ist i.d.R. die erste Frage dahingehend gestellt ob ich Betäubungsmittel zu mir genommen habe. Die Alternative dazu besteht darin das ich direkt gebeten werde auszusteigen. Grundsätzlich kann ich als Beschuldigter einer Straftat nach [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] die Aussage verweigern. Werde ich gebeten auszusteigen muss ich dem zunächst folge leisten.
Nun kommt die Szene in der der Polizist irgendwelche Tests machen möchte, sei es mir mit seiner Lampe in die Augen zu leuchten oder sonst irgendwas. Hier habe ich das Recht zu sagen "Nein, ich will das nicht". Daraufhin ist der Polizist nicht autorisiert an mir irgendwelche Tests auszuführen.
Wenn ich den Gedankendialog nun fortführe wird der Polizist z.B. sagen "Wir vermuten sie haben Betäubungsmittel zu sich genommen". Meine Antwort kann ich dann verweigern (s.o.). Dann könnte der Polizist sagen "Dann nehme ich sie mit auf die Wache", dann könnte ich erwidern "Nein, das werden sie nicht tun, weil sie sich sonst strafbar machen würden und zwar nach [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] Freiheitsberaubung und nach [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] Nötigung und Amtsmissbrauch [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] Körperverletzung im Amt [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]Aussageerpressung und [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]Verfolgung Unschuldiger".
Sollte er mich untersuchen wollen, so wird dies durch die [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] geregelt. Er kann mir also Blut abzapfen lassen. Anders sieht es aus bei einem Urintest oder einem Wischtest, diese kann ich verweigern. Sollten er das trotzdem machen (Wischtest) so habe ich die Möglichkeit ihn nach [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen.

Nach dem ganzen Prozedere muss mich die Polizei gehen lassen, da sie keine Beweise und keine rechtliche Grundlage haben mich zu verknacken.
Wichtig ist immer die Grundregeln zu beachten, die da wären: Immer freundlich, aber bestimmt bleiben. Jegliches Gequatsche vermeiden (z.B. wenn er nach Gras fragt und ich sage ich habe vor 2 Jahren mal gekifft aber jetzt nicht mehr, ist das für ihn eine Grundlage mich zu untersuchen) und möglichst alle Aussagen verweigern. Es kann passieren das Polizisten sich über euch ärgern wenn ihr euch so verhaltet, doch seid ihr so rechtlich abgesichtert, selbst wenn ihr Dreck am stecken habt.
12/02/2012 21:47 TacaFlow'#2
Wie sieht das z. B. mit Zigaretten aus?
Wenn ich z. B. ein Hemd an habe und nur die Form aus dem Hemd schaut, also nicht direkt die Packung, können, bzw. dürfen sie mich zwingen die Packung raus zu holen?
12/02/2012 23:23 Undaground#3
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Originally Posted by TacaFlow' View Post
Wie sieht das z. B. mit Zigaretten aus?
Wenn ich z. B. ein Hemd an habe und nur die Form aus dem Hemd schaut, also nicht direkt die Packung, können, bzw. dürfen sie mich zwingen die Packung raus zu holen?
Mach dich nicht lächerlich^^ Rauchen ist Grundsätzlich ab dem 18ten Lebensjahr erlaubt, bist du unter 18 solltest du damit aufhören wenn du Paranoia vor Polizisten schiebst, nur weil zu Zigaretten einstecken hast.

Spaß, du kannst rauchen wie du willst von mir aus sogar dahin die Kippe wo sie nicht reingehört :D aber die Polizei kann dich deswegen sogar mit aufs Revier nehmen wenn du unter 18 bist soweit ich weis, also bei einem bekannten von mir war es nämlich so - aber solche armseligen Polizisten treiben sich selten rum
12/03/2012 17:17 al.Jay#4
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Originally Posted by ⓢⓤ¢ⓚz View Post
aber die Polizei kann dich deswegen sogar mit aufs Revier nehmen wenn du unter 18 bist soweit ich weis
Das stimmt nur bedingt. Wenn sich eine Packung abbildet hat die Polizei keinen zureichenden Anhaltspunkt dich zu durchsuchen. D.h. wenn du eine Durchsuchung verweigerst hat der Bulle kein Recht nachzugucken ob du nun Kippen dabeihast oder nicht. Und nur wegen einer Abbildung hat der Bulle auch keinen Grund und keine rechtliche Grundlage dich mitzunehmen, vor allem nicht wenn du ihm sagst auf wie viele Weisen er sich dadurch strafbar macht.

Alleine dadurch, dass ein Bulle dir androht dich mitzunehmen wenn du dich nicht durchsuchen lässt macht er sich strafbar, nämlich wegen Nötigung (schwerer Fall -> Amtsmissbrauch) und versuchter Erpressung einer Aussage