Lastschriftverfahren unter 18?

11/21/2012 20:33 Nox Store#1
Hallo
Ich habe eine Frage, ist es legal, wenn ich (16Jahre) ein Lastschriftverfahren online für wow mache?
Wenn nein, ich es aber dennoch mache, und meine Eltern dort anrufen und sich beschweren, muss Blizzard dann das Geld zurücküberweisen?

Denn es gibt ja das Gesetz:
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

Theorie:
Ich habe habe seid ein paar Jahren ein Abo bei wow. Meine Eltern bekommen durch Zufall nach 2Jahren davon Wind.
Muss Blizzard das Geld zurück überweisen, oder nicht weil meine Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben?

Mfg Thalosch :)
11/21/2012 20:37 anonymous-f4h279#2
Nein, du darfst, wenn du ein eigenes Konto hast durchaus das Lastschriftverfahren verwenden, wenn es für die Dinge unter 18 Jahre verwendet wird. In diesem Fall ist WoW ab 12 und da können dir deine Eltern nichts sagen oder Blizzard was sagen und Geld wirst du auch nicht mehr wieder sehen.
11/21/2012 21:09 .N0x#3
Doch deine Eltern können was sagen wenn das Geld welches du dafür verwendet hast von deinen Eltern kommt und NICHT explizit für diesen Zweck gedacht war. Wenn also deine Eltern dir Taschengeld für Pausenbrote geben und du dir davon Spiele kaufst dürften deine Eltern das Geld gegen Rückgabe der Spiele zurückverlagen. Soweit in der Theorie. Ob man das so einfach rechtlich durchsetzen kann ist die andere Frage
11/21/2012 21:24 anonymous-f4h279#4
Nein können sie nicht.
Er kann mit dem Geld, das er bekommt, machen was er will :)
11/21/2012 21:50 .StarSplash#5
Drewfire hat es eigentlich bereits auf den Punkt gebracht.

Du bist zwar unter 18 nicht voll geschäftsfähig, darfst aber, sofern dir die Möglichkeit von deiner Bank eingeräumt wurde Online & per Lastschrift bezahlen. Von deinen Eltern anfechtbar ist ein Kauf nur dann, wenn §110 des Bgb nicht beachtet wird. (gemeinhin auch als "Taschengeldparagraph" bezeichnet) Dabei gilt es zu beachten, dass in dieses Budget nur Geldmittel fallen "die dir zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung" überlassen wurden. Ist dein Taschengeld explizit für das Pausenbrot bestimmt ist das ganze rein rechtlich wieder anders zu betrachten, grundsätzlich ist Taschengeld aber immer zur freien Verfügung.