Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, BPjM, ist seit ihrer Gründung im Jahre 1954 für die Prüfung und Aufnahme jugendgefährdender Medien in die Liste der jugendgefährdenden Medien verantwortlich. Diese gelten dann als indiziert und dürfen somit nicht mehr beworben oder frei verkäuflich im Handel vertrieben werden. Computerspiele dürfen dann zwar noch angeboten werden, jedoch muss der Händler sicherstellen, dass Jugendliche keinen Zugriff auf diese Spiele haben. Bei beschlagnahmten Spielen dürfen sie weder Erwachsenen noch Jugendlichen zugänglich gemacht werden.
In diesem Monat hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wieder einige Spiele auf den Index gesetzt:
Listenteil A:
Listenteil B:
Bei jedem Spiel, welches sich auf Listenteil A befindet, müssen die Händler gewährleisten, dass das Spiel Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht wird. Die Spiele auf Listenteil B wurden beschlagnahmt und dürfen nun nicht mehr in Deutschland vertrieben werden, es wurde ein strafrechtliches Verbreitungsverbot erteilt.
In diesem Monat hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wieder einige Spiele auf den Index gesetzt:
Listenteil A:
- Prototype 2 [Radnet Edition, PlayStation 3, Xbox 360, UK-Version)
- Resident Evil Code: Veronica X [Nintendo GameCube, US-Version]
- Bulletstorm [Limited Edition, PlayStation 3, EU-Version]
Listenteil B:
- Left 4 Dead 2 [PlayStation 3, UK-Version]
- Mortal Kombat [Komplette Edition, PlayStation 3, UK-Version]
- Resident Evil: Operation City [PlayStation 3, UK-Version]
- The House of the Dead: Overkill [PlayStation 3, EU-Version]
- Dead Rising 2 [PlayStation 3, UK-Version]
Bei jedem Spiel, welches sich auf Listenteil A befindet, müssen die Händler gewährleisten, dass das Spiel Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht wird. Die Spiele auf Listenteil B wurden beschlagnahmt und dürfen nun nicht mehr in Deutschland vertrieben werden, es wurde ein strafrechtliches Verbreitungsverbot erteilt.