Schüler Jobs ab 13?

06/17/2012 21:25 VoiceOfAnInsane#1
Abend liebe Epvp Community ich hab eine Frage
Eine gute Freundin (erst 13) will sich einen Handyvertrag holen die Eltern machen das natürlich aber sie soll selbst bezahlen. Jetzt fragt sie mich was es noch für Jobs gibt außer Zeitungen austragen da ich kein Plan habe weil ich noch in der Schule hocke hoffe ich hier ein paar Antworten zu finden.

Mit freundlichen Grüßen 1412 Kaito Kid :)
06/17/2012 21:27 Morgoth Bauglir#2
Gamekey-Seller auf epvp werden.
06/17/2012 21:28 Divity#3
Zeitungen austragen, nein ehrlich was soll man groß machen können frag zb bei Rewe oder so ob du ein bisschen helfen kannst oder nachbarn helfen.
06/17/2012 21:29 VoiceOfAnInsane#4
Bitte ernste Antworten danke.
06/17/2012 21:29 Tokzik#5
Darf man überhaupt mit 13 schon solche Jobs annehmen? Sie kann ja mal bei Bekannten fragen, ob sie Babysitten kann, mit eventuell vorhandenen Hunden spazieren gehen, für ältere Leute Einkaufen, etc. pp. Einfach mal umhören in der Bekanntschaft und bei Geschäften im Wohnort ;)
06/17/2012 21:30 Divity#6
Quote:
Originally Posted by 1412KaitoKid View Post
Bitte ernste Antworten danke.
das war eine ernste antwort....
06/17/2012 21:31 Masternils#7
Richtige Jobs darf man erst ab 14 annehmen das ist gesetzlich geregelt. Babysitten dürfte aber gehen
06/17/2012 21:31 Mein Vater#8
Ich hol sie mit ein Bus ab, dann kann sie arbeiten
so sieht er aus
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Bzw. Wie wärs mit Gartenarbeit, oder putze iwo in der nähe
06/17/2012 21:32 VoiceOfAnInsane#9
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Originally Posted by .Sek View Post
das war eine ernste antwort....
Damit warst auch nicht du gemeinst sondern der Witzbold über dir :rolleyes:


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Originally Posted by Mein Vater View Post
Ich hol sie mit ein Bus ab, dann kann sie arbeiten
so sieht er aus
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Bzw. Wie wärs mit Gartenarbeit, oder putze igend wo

Höhö jetzt haben wir mal gelacht. Wieso machst du dich eigentlich unbeliebt auf Epvp? Du willst das die Member dich nicht mögen oder?
06/17/2012 21:33 Tokzik#10
Quote:
Originally Posted by .Sek View Post
das war eine ernste antwort....
Denke er meint den Post über deinem ;)
06/17/2012 21:33 Darius'#11
guck in Zeitung
06/17/2012 21:35 Supernuss#12
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend
(Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Quote:
§ 2 Kind, Jugendlicher

(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
§ 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern

(1) Die Beschäftigung von Kindern (§ 2 Abs. 1) ist verboten.

(2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt nicht für die Beschäftigung von Kindern

zum Zwecke der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie,
im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht,
in Erfüllung einer richterlichen Weisung.

Auf die Beschäftigung finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und die §§ 9 bis 46 entsprechende Anwendung.

(3) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Die Beschäftigung ist leicht, wenn sie auf Grund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird,

die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung der Kinder,
ihren Schulbesuch, ihre Beteiligung an Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung oder Berufsausbildung, die von der zuständigen Stelle anerkannt sind, und
ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen, nicht nachteilig beeinflußt. Die Kinder dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden. Auf die Beschäftigung finden die §§ 15 bis 31 entsprechende Anwendung.

(4) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Jugendlichen (§ 2 Abs. 3) während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr. Auf die Beschäftigung finden die §§ 8 bis 31 entsprechende Anwendung.

(4a) Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Beschäftigung nach Absatz 3 näher zu bestimmen.

(4b) Der Arbeitgeber unterrichtet die Personensorgeberechtigten der von ihm beschäftigten Kinder über mögliche Gefahren sowie über alle zu ihrer Sicherheit und ihrem Gesundheitsschutz getroffenen Maßnahmen.

(5) Für Veranstaltungen kann die Aufsichtsbehörde Ausnahmen gemäß § 6 bewilligen.
Das ist zwar kein konkreter Vorschlag, aber sollte Möglichkeiten einschränken lassen
E:/ Also JA! man darf mit 13 schon arbeiten.
06/17/2012 21:35 itzklop#13
also blowjob better than no job ;)

oodeer du wäscht vom nachbarn oder so des auto
06/17/2012 21:37 VoiceOfAnInsane#14
Quote:
Originally Posted by itzklop View Post
also blowjob better than no job ;)
Achja eine 13 Jährige soll einem kleinen fetten Nerd einem blasen? Mit deinem Mikro Genital kannst du keine Frauen befriedigen also kompensierst du das mit unnötigen Posts auf Elitepvpers oder?!
06/17/2012 21:40 Tokzik#15
Peinlich was hier auf 2 Seiten schon wieder abgeht.