Problem mit Ebay - bitte um Hilfe

06/15/2012 18:45 Chickenwing93#1
Hallo,
ich habe mir vor ca einem Monat einen Diablo 3 Account gekauft. Habe zum Kauf keinen Key oder Personalausweis bekommen, lediglich nur Login, PW und geheime Antwort.
Nun habe ich den Account vor ca 2 Wochen auf Ebay verkauft, weil ich kein Interesse mehr am Spiel gefunden habe. Heute schrieb mich der Käufer an, dass der Account nicht mehr funktioniert. Er hat natürlich direkt mich beschuldigt und mit Anzeige usw gedroht. Habe ihm geschrieben das ich nicht der Erstbesitzer war und ich nicht mal die nötigen Daten zu gehabt hätte den Account zurück zu holen.

Habe ihn meiner Auktion natürlich auch geschrieben das ich für keine Garantie und Gewährleistung aufkomme...

Das stand in meiner Auktion:

Allgemeine Informationen und Rechtliches (bitte vorm Bieten lesen):


Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment. Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei.
Alle Angaben wurden besten Wissen und Gewissen abgegeben! Keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibfehler. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an.
Ebay - Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01). Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht.
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihnen gesetzte zustehende Garantie/ Gewährleistung zu verzichten.
Die einjährige Gewährleistung /Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausgeschlossen. Fragen zum Produkt stellen Sie bitte vor Abgabe ihres Gebots.Hinweise: Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Accountdaten wie eMail, Kontodaten usw. unverzüglich nach Abwicklung der Auktion zu ändern. Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben Sie Ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft.


Nun ist meine Frage kann ich dafür irgendwie bestraft werden? Bitte um schnelle Hilfe. :)


MfG
06/15/2012 18:53 InYourFace™#2
Nein.
06/15/2012 19:30 Chickenwing93#3
Gibt es noch weitere Meinungen bzw Äußerungen?
06/15/2012 19:32 misterletsplaya#4
hast du in deiner artikelbeschreibung rein geschrieben, dass du nicht der erstbesitzer bist?
06/15/2012 19:34 ayanamiie#5
Ich fürchte da kommst du nich raus der käufer könnte dich sogar anzeigen wegen arglistiger täuschung odersowas.

Du hättest den käufer in der beschreibung informierenmüssen das du nicht der 1t besitzer warst.

Nu is die frage mit dem d3 acc hat der käufer nen authentificator hinzugefügt? Die mobile unktion aktiviert?

wenn beides nein würd ich sagen ist es sein pech wenn man davon absieht das du ihn nich drauf hingewiesen hattets das es nich dein acc war.
06/15/2012 19:38 Chickenwing93#6
Ich hatte nicht erwähnt das ich nicht Erstbesitzer bin. Der Käufer hat glaube ich keinen Authentificator hinzugefügt. Habe noch extra in die Auktion geschrieben, falls es noch Fragen oder Ähnliches gibt, einfach stellen. Da hätte man ja auch nochmal nachfragen können, ob ich Erstbesitzer bin.
Außerdem habe ich doch auch gesagt das ich weder Garantie noch Gewährleistung übernehme.
06/15/2012 19:40 ayanamiie#7
Jo aber du hast einen erheblichen mangel verschwiegen spätestens wenn er ne anzeige macht oder es ebay meldet wird das probleme geben ka wie genau das handgehabt wird ob ebay dich bei sowas sperrt oder ob er sein geld rechtlich einklagen muss.

wie wärs aber wenn du dich mal an deinen verkäufer wendest was er dir sagt
06/15/2012 19:40 misterletsplaya#8
das mit der garantie und gewährleistung ist so eine sache. da du es nicht in deiner artikelbeschreibung erwähnt hast und du automatisch in der informationspflicht stehst, muss der käufer dich nicht fragen. wenn du pech hast, bekommst du nun große probleme aber vllt. sieht der käufer von einem fall ab und ihr klärt es unter euch.
06/15/2012 19:50 Chickenwing93#9
Also der Käufer hat schon bei Ebay ein "Problem gemeldet". Den Account kann ich ihn nicht zurückgeben und das Geld würde ich persönlich nicht machen wollen, weil ich nicht mal 100% weiß, ob er den Account wirklich nicht mehr hat. Außerdem würde ich dann das Geld und den bereits verlorenen Account verlieren.
Das einzige was ich anbieten könnte wäre halt einen anderen Diablo 3 Account vom Kumpel.


PS: Den Verkäufer habe ich bereits angeschrieben, jedoch noch keine Antwort.
06/15/2012 20:08 Bananenwerfer#10
Es ist egal ob du der Erstbesitzer warst oder nicht. Wenn du einen Account auf eBay verkaufst, musst du dann auch gewährleisten das dieser funktioniert.
06/15/2012 20:10 ayanamiie#11
er hat ja funktioniert ich denke du solltest zunem anwalt gehen weis ja nich umwieviel geld es hier genau geht
06/15/2012 20:14 Chickenwing93#12
Ja eben, der Account hat ja funktioniert. Er konnte 2 Wochen spielen und dann wurde der Account zurückgefordert.
Es ging um 80 Euro.
06/15/2012 20:17 Bananenwerfer#13
Quote:
Ja eben, der Account hat ja funktioniert. Er konnte 2 Wochen spielen und dann wurde der Account zurückgefordert.
Es ging um 80 Euro.
Wenn man nach diesem Prinzip gehen würde, wäre das Abzocken wohl ziemlich leicht gemacht. Man verkauft seine Accounts und setzt nach paar Wochen das Passwort zurück. So leicht ist das nicht, du hast dafür zu sorgen das der gekaufte Artikel einwandfrei funktioniert!
06/16/2012 20:56 Chickenwing93#14
So, habe mich nun mit den Erstbesitzer des Accounts in Verbindung gesetzt - habe den Account wieder. Ich habe die Accountdaten sofort dem Käufer übermittelt, jedoch ist der Account für eine Woche gesperrt worden (Strafe: Account Tausch/Verkauf).

Nun das Problem: Der Käufer ist noch immer nicht zufrieden und droht noch immer mit Anzeige. Wieso? Weil der Account eine Sperre für 7 Tage hat.

Nun meine Frage an euch, ist das berechtigt deswegen eine Anzeige zu machen? Sollte ich mir deshalb Gedanken machen?
06/16/2012 20:59 misterletsplaya#15
Quote:
Originally Posted by Chickenwing93 View Post
Nun meine Frage an euch, ist das berechtigt deswegen eine Anzeige zu machen? Sollte ich mir deshalb Gedanken machen?
ja kann er.