Ich findes dieses Urteil hier sehr intressant und wollte euch mal darauf aufmerksam machen (Aus Gulli Zitiert) Was haltet ihr davon?
"Anonymous vs. GEMA
Am gestrigen Freitag wurden die Server der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA von Mitgliedern des Internet-Kollektivs Anonymous einer DDoS-Attacke ausgesetzt. In der Folge war die Webseite gestern zeitweise nicht mehr erreichbar. Die Aktion trug den Titel "Gema Tango Down". Mittlerweile ist gema.de aber wieder im vollen Umfang verfügbar.
Die GEMA errang am gestrigen Freitag vor dem Landgericht Hamburg einen Teilsieg gegen die Google-Tochter YouTube. Allerdings wurde gestern auch entschieden, dass YouTube nicht als Betreiber des Videoportals verantwortlich für die Uploads der Anwender gemacht werden kann. Das Gericht urteilte, Verursacher der Urheberrechtsverletzungen seien die Anwender, die illegales Material hochladen, nicht aber der Betreiber des Internet-Portals. Allerdings muss YouTube nun deren Filtersystem erweitern, um weitere Verletzungen des Urheberrechts abzuwenden. So sollen Live- oder Karaoke-Versionen automatisch anhand des Musiktitels und des Künstlernamens erkannt werden. Google gab dementsprechend bekannt, man habe das Verfahren in einigen Kernpunkten gewonnen. Das Urteil schwächt vor allem die Position der GEMA bei den anstehenden Verhandlungen um die YouTube-Abgaben pro Video, obwohl nach dem gestrigen Urteil weiterhin zahlreiche Videos deaktiviert bleiben müssen.
Obwohl sich durch das Urteil prinzipiell nichts geändert hat, zeigte die Webseite der GEMA gestern aufgrund der massenhaften Anfragen Datenbankfehler statt den Inhalt der Webseite an. Das Internet-Kollektiv Anonymous gab bekannt, man dürfe trotz der gerichtlichen Entscheidung nie die „kollektiven Scharfrichter unterschätzen“. Ein Sympathisant der Aktivisten sang (siehe Screenshot oben) in einem dazu passenden Musikvideo:"
„Gema nach Hause, Gema nach Hause. Skrupellose Musikzensur macht jetzt mal ne Pause.
Meine Freude ist untrübbar, meine Freude ist untrügbar, die Gema ist in meinem Land leider nicht verfügbar.“ Quelle Gulliboard
"Anonymous vs. GEMA
Am gestrigen Freitag wurden die Server der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA von Mitgliedern des Internet-Kollektivs Anonymous einer DDoS-Attacke ausgesetzt. In der Folge war die Webseite gestern zeitweise nicht mehr erreichbar. Die Aktion trug den Titel "Gema Tango Down". Mittlerweile ist gema.de aber wieder im vollen Umfang verfügbar.
Die GEMA errang am gestrigen Freitag vor dem Landgericht Hamburg einen Teilsieg gegen die Google-Tochter YouTube. Allerdings wurde gestern auch entschieden, dass YouTube nicht als Betreiber des Videoportals verantwortlich für die Uploads der Anwender gemacht werden kann. Das Gericht urteilte, Verursacher der Urheberrechtsverletzungen seien die Anwender, die illegales Material hochladen, nicht aber der Betreiber des Internet-Portals. Allerdings muss YouTube nun deren Filtersystem erweitern, um weitere Verletzungen des Urheberrechts abzuwenden. So sollen Live- oder Karaoke-Versionen automatisch anhand des Musiktitels und des Künstlernamens erkannt werden. Google gab dementsprechend bekannt, man habe das Verfahren in einigen Kernpunkten gewonnen. Das Urteil schwächt vor allem die Position der GEMA bei den anstehenden Verhandlungen um die YouTube-Abgaben pro Video, obwohl nach dem gestrigen Urteil weiterhin zahlreiche Videos deaktiviert bleiben müssen.
Obwohl sich durch das Urteil prinzipiell nichts geändert hat, zeigte die Webseite der GEMA gestern aufgrund der massenhaften Anfragen Datenbankfehler statt den Inhalt der Webseite an. Das Internet-Kollektiv Anonymous gab bekannt, man dürfe trotz der gerichtlichen Entscheidung nie die „kollektiven Scharfrichter unterschätzen“. Ein Sympathisant der Aktivisten sang (siehe Screenshot oben) in einem dazu passenden Musikvideo:"
„Gema nach Hause, Gema nach Hause. Skrupellose Musikzensur macht jetzt mal ne Pause.
Meine Freude ist untrübbar, meine Freude ist untrügbar, die Gema ist in meinem Land leider nicht verfügbar.“ Quelle Gulliboard