Plödes Ebay :(

11/01/2008 11:45 bula125#1
Moin moin,

Ich habe mir vor ungefähr 1,5 Monaten einen Account bei Ebay ersteigert, nun wollte ich mich heute früh einloggen und es steht das das Passwort falsch sei, in die Accountverwaltung komme ich so also auch nicht rein und wenn ich per E-mail recovern will steht da, dass die Email auch falsch ist.
Ich habe die Vermutung das der Verkäufer einfach mit seinem Personalausweis recovert hat.
Meine Frage ist also kann ich irgendwas machen ? .. Ich habe seine Rl-Daten Name,Anschrift etc. ausserdem kann ich in Ebay noch die Artikelbeschreibung aufrufen. Ein weiteres Problem ist vll das ich in Österreich wohne und er in Deutschland :/ was die Sache erschwert.

In der Beschreibung stand auch sowas : "Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment! Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, Adresse, usw. zu ändern!! Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung."

-Hat das irgend eine tiefere Bedeutung ?


Ich würde mich freuen falls jemand einen Ausweg weiß.

Danke

Gruß
11/01/2008 12:07 Ennea#2
Ich hab nich wirklich Ahnung was man in solchen Fällen machen könnte, aber ich würd wahrscheinlich versuchen ihn bei Blizz zu verpetzen, hat er vom Acc wenigstens auch nichts mehr (:
11/01/2008 12:11 bula125#3
Das sowieso, jedoch geht es mir hier mehr darum entweder erstmal zu versuchen dne Account oder mein Geld wiederzubekommen

Gruß
11/01/2008 12:14 Rammsteiner#4
eigentlich 0 chance

du kannst nur noch den acc sperren lassen, dann hat der andere auch nix mehr davon...
11/01/2008 12:15 soldierfront player#5
... da weis ich auch net weiter echt... versuchs ma ne email an blizzard das du das email Pw vergessen hast und in WoW auch und du hast dir ne neue gemacht dann können sie dir ein neues passwort zusenden... und id...
11/01/2008 12:17 bula125#6
Er hat mir damals keinen Personalausweis gegebn ... bzw. hatte ich idiot nach keinem verlangt :(
11/01/2008 12:48 Evo-X#7
mh ich würd an deiner stelle mal damit zu einem anwalt gehn ob sich da was machen lässt, is ja immerhin betrug weil du geld dafür ausgegeben hast
11/01/2008 13:17 Venim#8
fail

shit happens :P
11/01/2008 15:11 Hercemania#9
Für mich eindeutig ein Betrug. Du müsstest Strafanzeige erstatten. Aber, dass ist ne zivilrechtliche Geschichte. Das könnte dich auch nochmal zusätzlich Geld kosten....
11/09/2008 12:53 tiru0815#10
Na ja, sicherere Methode beim Accountkauf (zwar mit zusätzlichen Kosten, aber der Alteigentümer kommt auch nicht mehr ran!):

- neuen Account anlegen auf eine fiktive Person gleichen Nachnamens und den oder die gewünschten Chars vom gekauften auf den neuen Account transferieren.

Vorteil: Auch wenn der alte Account vom Ursprungsinhaber recovert wird hast du weiter deinen neuen Account mit dem/n Char/s.

Nachteil: WoW+BC+Transferkosten (locker noch mal 50-100 Euro)

Solltest du mal ne Ausweiskopie des fiktiven Besitzers brauchen dann finden sich Möglichkeiten im WWW. ;-)

Nicht so legal, aber das ist der Verkauf ja auch schon nicht. LOL.
11/09/2008 13:29 Pand0r#11
Nabend bula125,
genau die Situation hat ich vor 1Jahr auch.

Klar kann man etwas machen, auch bei WoW!
Ich hab damals eine Anzeige gegen den Ebay Kunden bei der Polizei gemacht.
(Am besten die Situation schildern so gut es geht, also das nur der Verkäufer den Account recovern kann etc)
Dauert dann eine ganze weile, bis du wieder eine Antwort bekommst.(Fall hat ca 6Monate gedauert!)
Bei mir war der Fall, dass ich das Geld wiederbekommen hab und die Anzeige zurückgezogen hab(Wir haben uns geeinigt)
Hätten wir uns nicht geeiningt wär der Fall vor Gericht gegangen.

Mfg
11/09/2008 19:33 TheLordOfIt#12
Also er wird 99% den Acc recovered haben... denn bei nem "hack" kann man nicht einfach eMail Adresse und Co. ändern. Dazu müsstest du nämlich deine Bestätigung geben...

Vielmehr hat er mit Perso seinen Acc wiedergeholt, da wird dann auch die eMail und sonst alles geändert ohne dass du was davon mitkriegst.

Lass dich dich nicht verarschen.

Ich würde ihm erstmal das so schreiben, dass das ganze so klar ist... Wenn er immer noch meint, es hätte einer den Acc gehackt, mach ihm Begreiflich, dass du Anzeige gegen Ihn wegen Betrugsverdachts eröffnen wirst...

1.) Strafanzeige bei der Polizei erstatten - Geht mittlerweile in einigen Bundesländern auch online
2.) Ich hoffe du hast nen Rechtschutz - Wenn ja beim Anwalt erstmal "beraten" lassen - Das decken eigentlich alle Rechtschutzversicherungen... Ansonsten kannst du als Geringverdiener aufm Amtsgericht dir auch ein Beratungsschein ausstellen lassen.

So ein Anwaltsschreiben wirkt doch so manches Wunder... Wie schnell da manche accs aufeinmal wieder "umgehackt" sind ist schon seltsam ;)
3.) Wenn alle Stricke reissen, schön bei Blizzard anschwärzen noch

Manche denken, weil sie ja nur virtuelles Gut verkaufen und das ja in Blizzards Besitz ist, sie alles machen können.

In wirklichkeit sind solche Acc Trades ja durch Blizzard sowieso verboten... Solche Auktionen also eigentlich auch von anfang an NICHTIG - Sprich egal ob das erlaubt oder nicht erlaubt ist... die Kohle MUSST du wieder bekommen
11/12/2008 02:37 ramsme#13
du kannst sogesehen nix machen da du eh nicht nach dem perso gefragt hast, und im zweifel ists zugunsten der verkäufers, das steht da im kleinen abschnitt unter der auktion, des weiteren lies dir mald as hier durch [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
11/12/2008 02:59 Sui2k#14
Er brauch sich da nichts runterladen oO. Den er hat sich nichts zu Schulden lassen kommen, wenn du auf die Info von wegen "der Käufer verpflichtet sich zur Änderung der Inhaberdaten" abzielst nur mal so, diese Grundlage ist nichtig, da dies nicht machbar ist (ich frag mich so oder so welcher Depp das zuerst geschrieben hat) und kein Bestandteil des Kaufes.

Fakt ist mit der Ebay Auktion besteht ein Vertrag, der Bruch des Vertrags legt somit die Straftaten vorsätzlicher Betrug, Diebstahl und Vermögenserschleichung offen. Was du jetzt machen kannst ist erstens noch freundlich sein und den Verkäufer darauf aufmerksam machen das du Anzeige erstatten wirst (und nein es macht nichts aus das du in Österreich wohnst, den er wird in ein deutsches Gerichtsverfahren verurteilt. bezugnehmend auf das BGB ist der Gerichtsstand nunmal beim Schuldner).

Dazu kannst du ihm auch schreiben das es mit erheblichen Kosten verbunden ist die er dann im Endeffekt zahlen wird, Wohnortermittlung durch das Einwohnermeldeamt , Gerichtskostenbeihilfe kannst du beantragen und dann deine ganzen Auslagen .. Anwalt, Postkosten und div. andere Sachen. Ach und das er gleich 2x verhaun wird einmal durch dich Zivilrechtlich und durch die entsprechende Staatsanwaltschaft strafrechtlich. Kommt also doppelt ;)


Lass dir hier von einigen Knallköpfen nichts einreden von wegen du kannst da nichts machen, natürlich kannst du .. ihr habt ein Kaufvertrag über Ebay der rechtsbindend ist .. und von wegen Blizz AGBs die sind hier absolut zweitrangig, er hat eine Straftat begangen die schwerwiegend geahndet wird. Ach und ne Anwaltskonsultation zur Info kostet max. 50 € (die du im Endeffekt auch von Ihm dann einfordern kannst).
11/12/2008 06:24 IncenD-RaveN#15
Bei uns nehmen die Anwälte 100€ / Stunde und mehr, und da lohnt es nicht ne Anzeige zu machen da man das schön selbst zahlen darf... also hirnrissig ;)