Das stimmt so nicht. - Wenn aus dem Schriftbverkehr einwandfrei hervorgeht, dass der Code mitgeteilt und abgebucht wurde, dann reicht die IP-Adresse völlig - und die kann ein Rechtsanwalt bei PVPERS erfragen - eventuell (wenn es sich um einen Account handelt) kann er auch beim Betreiber des Game die IP-Adresse bekommen und einen Abgleich vornehmen.