[Rechtsfrage]Datenschutz

09/07/2011 14:38 .Infinite#1
Wie haben heute am ersten Schultag nach den Ferien an unserer Schule eine Benutzerordnung erhalten, die wir unterschreiben müssen, um die Computer an unserer Schule nutzen zu können.

Darin heist es wörtlich:
"Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netz vor unbefugten Zugriffs seitens der Schule besteht nicht. Alle auf den Arbeitsstationen und im Netz befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) können von Netzadministrator eingesehen und unter Umständen gelöscht werden."

und

"Die Schule ist in Warnehmung ihrer Aufsichtsplflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht."

Jetzt ist meine Frage, ob das überhaupt mit deutschem Recht vereinbar ist.

Darf die Schule einfach so meine perönlichen Daten anschauen (Ich bin mir ziemlich sicher, dass so etwas in dem Arbeitgeber in Firmen verboten ist) und meinen Datenverkehr bis zu einem Jahr(!) speichern (Was mich sehr an Vorratsdatenspeicherung erinnert. Ein Thema zu dem es auch in den Medien schon viele Diskussionen gab)?
09/07/2011 14:54 Blackbirds#2
ja, ist bei uns auch so
schließlich sind das keine privatrechner, sondern die rechner der schule, die du benutzen "darfst".
09/07/2011 17:26 moonlightxxx#3
unterschreib nicht.
gab es an unserer schule auch und ich habe mich einfach geweigert zu unterschreiben.
09/07/2011 17:26 Diablo_#4
Quote:
Originally Posted by .Infinite View Post
Wie haben heute am ersten Schultag nach den Ferien an unserer Schule eine Benutzerordnung erhalten, die wir unterschreiben müssen, um die Computer an unserer Schule nutzen zu können.

Darin heist es wörtlich:
"Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netz vor unbefugten Zugriffs seitens der Schule besteht nicht. Alle auf den Arbeitsstationen und im Netz befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) können von Netzadministrator eingesehen und unter Umständen gelöscht werden."

und

"Die Schule ist in Warnehmung ihrer Aufsichtsplflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht."

Jetzt ist meine Frage, ob das überhaupt mit deutschem Recht vereinbar ist.

Darf die Schule einfach so meine perönlichen Daten anschauen (Ich bin mir ziemlich sicher, dass so etwas in dem Arbeitgeber in Firmen verboten ist) und meinen Datenverkehr bis zu einem Jahr(!) speichern (Was mich sehr an Vorratsdatenspeicherung erinnert. Ein Thema zu dem es auch in den Medien schon viele Diskussionen gab)?
Wenn jemand wild Fremdes, deine eigenen PCs so überwacht, ist das nicht erlaubt aber das Schulnetzwerk sowie die Schulcomputer, gehören nicht dir und der Administrator hat das Recht alles zu überwachen.

Würdest du ein Netzwerk + PCs zur Verfügung stellen, ohne die Kontrolle zu haben?
09/07/2011 17:44 Wastl88#5
Kann michder antwort von Diablo nur Anschleißen die dürfen das^^
Wenn du die Ärgern willst speicherst ihm nen haufen Pornobilder und dergleichen ins netzwerk. An schulen gibt es eig immer ein Laufwerk auf das alle zugriff haben da machst nen Ordner und treibst deinen Unfug. Aber nicht zu Krass sonst kannst von der Schule fliegen. Ich musste nur zum Direktor aber der war ruhig als ich ihm vorgeworfen habe das er ma nen Vierenschutz und Kindersicherung einstellen sollte :D
09/07/2011 20:39 .Infinite#6
Quote:
unterschreib nicht.
gab es an unserer schule auch und ich habe mich einfach geweigert zu unterschreiben.
- Wenn ich nicht unterschreibe kriege ich keinen Account :/

Quote:
Wenn du die Ärgern willst speicherst ihm nen haufen Pornobilder und dergleichen ins netzwerk
- Jede Aktion wird in einem Logfile protokolliert. Die wissen sofort, dass ich das war...

Aber ok... Meine Frage wurde beantwortet. Danke!
09/07/2011 21:00 Gentleman Jack#7
Quote:
Aber ok... Meine Frage wurde beantwortet. Danke!
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~case closed~