Nun, es mag durchaus sein, dass die Theorie so aussieht. Allerdings habe ich mehr als genug Erfahrungen, die das Gegenteil belegen.
Fall 1:
Person A verkauft einen WoW Account an Person B. Abgemacht war, dass der Account neben 2 Chars auch 5000 Gold beinhaltet
Nach dem Kauf stellte sich heraus, dass gerade mal 1/3 des Goldes auch wirklich existierte.
Trotz Rechtsschutzversicherung und erheblichem Zeitaufwand wurde das Verfahren eingestellt. Ebay selbst wurde zwar benachrichtigt, hat allerdings nichts unternommen.
Fall 2:
Person C verkauft Person D einen WoW Account, recovert ihn allerdings ein halbes Jahr später.
Auch hier blieben alle Bemühungen erfolglos.
Natürlich gibt es in der Theorie einige Möglichkeiten, in der Praxis scheitern diese jedoch an den Schwächen unseres Rechtssystems.
Die Probleme fangen schon beim Ermitteln des Streitwertes an. Physikalisch gesehen, ist ein WoW Account rein gar nichts Wert.
Jeder, der einen aktiven WoW Account besitzt, hat mit Blizzard Entertaiment einen Vertrag geschlossen, um Zugriff auf Datenbestände zu erhalten.
Wenn ich meinen Account jetzt weiterverkaufe, dann verkaufe ich quasi meinen Vertrag mit Blizzard Entertaiment.
Theoretisch wäre sogar eine Zustimmung erforderlich, da sich der Vertragspartner ändert. Insofern ist der eigentliche Verkauf schon eine rechtliche Grauzone. (In Deutschland kann man sich immernoch aussuchen, mit wem man Verträge schließt)
Da bei derartigen Streitigkeiten IMMER ein Kostenrisiko für den Kläger besteht, wird man es sehr gut überlegen, bevor man sich wegen 100 oder 200 Euro auf einen Rechtsstreit einlässt.
Quote:
|
Zum Schluss möchte ich noch erwähnen, dass virtuelle Güter in keinem Fall eine "schwierige" Angelegenheit sind. Der Verkauf über eBay ist rechtskräftig und der Käufer hat einen Anspruch auf das erworbene Gut. Ich verstehe nicht was daran schwierig sein soll.
|
Das stimmt, aber dann definiere mir mal das "erworbene Gut". Auf was genau hat man Anspruch bei einem Accountkauf? Ein Account definiert sich mehr oder weniger durch Benutzername und Passwort, denn nur diese Daten befinden sich in den Händen des Verkäufers. Der Charakter, die Items etc. befinden sich auf dem Server des Dienstbetreibers, und auf dessen Daten hat man überhaupt keinen Anspruch, da dieser beim Vertragsabschluss völlig aussen vor bleibt.
Im schlimmsten Fall wird der Kaufvertrag aufgehoben und der Ursprungszustand wiederhergestellt, die dann anfallenden Gerichtskosten werden entweder aufgeteilt oder vom Käufer getragen.
Mit meinem vorherigen Post wollte ich auch nicht ausdrücken, dass es unmöglich sei, gegen einen derartigen Betrug vorzugehen, es ist nur einfach mit sehr vielen Schwierigkeiten/Risiken verbunden, auf die sich wohl die wenigsten einlassen werden.
Dazu kommt, dass ein großteil der Account Käufer minderjährig ist, und somit theoretisch nicht einmal bei Ebay angemeldet sein dürfte. (Wodurch sich der Kaufvertrag sehr leicht rückgängig machen lässt)
Daher denke ich, dass der Käufer entweder nichts tut, oder aber mit der "Mein kleiner Bruder hat gekauft" Ausrede kommt.
Ein Rechtsstreit ist wirklich extrem unwahrscheinlich.
mfg
Nab4Ever