WoW Account getauscht

06/21/2011 14:42 Guellegu#1
Hallo ich habe meinen WoW Account vor einem Monat über "Ebay" getauscht.
Es lief alles reibungslos ab.
Der Deal war : Mein WoW account für 300€ Sofortkauf. Daraufhin hat er mich angeschrieben in MSN ob wir tauschen können. Er meinen WoW Account für seine XBox 360. Da ich mir dachte so ne XBOX is auch was feines und den WoW Account werde ich auch nicht los naja gut machen wirs mal.
Über Ebay haben wir also nochmal abgeklärt, dass er die Auktion für 300€ kauft aber mit mir nur tauscht und ich habe zugestimmt.

Ich habe ihm geschrieben die Daten gebe ich raus, sobald die Xbox bei mir eingetroffen ist und eine Woche später tat sie dies auch.
Ich gab ihm also meine login Daten. Er änderte das Passwort und die Geschichte war gegessen.

Dachte ich...

In der Auktion stand :

Der Käufer verpflichtet sich sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontoverbindung, Adresse usw. unverzüglich nach Erhalt der Accountdaten zu ändern.
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Wir übernehmen keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibefehler. Es gibt kein Rücktrittsrecht.

Allerdings jetzt nach einem Monat bemerkte ich auf meinem Kontoauszug, dass er es nicht getan hat und der Account auf ihm weiterläuft.

Ich habe ihn angeschrieben was das soll und er meinte ja sorry ist ja nicht meine Schuld.

Jetzt meine Frage : Habe ich ein Recht darauf, den Account wieder zurückzuholen ?
06/21/2011 14:50 .:Tanker:.#2
Geh zu deiner bank und lass das Geld zurückbuchen,dann wird "dein" Account erstmal eingefroren bzw. ELV wird gespeert somit kann er nichts mehr von dir abbuchen.

Mfg
06/21/2011 14:53 Guellegu#3
Das ist nicht das Problem, er hat das Abo ja jetzt abgebrochen. Nur meine Frage ist, ob es rechtlich in Ordnung ist, dass ich meinen Account wieder zurück hole, da er sich ja nicht an den "Kaufvertrag" gehalten hat.
06/21/2011 14:56 Marst#4
Handel mit Accounts ist an sich nicht rechtlich abgesichert (der Account gehört offiziel immer dir, da deine Daten drinn stehen), von daher könnte er dir nichts, wenn du ihn zurückholst.
Muss dazu sagen, dass ich es aber absolut assi von dir finden würde.
06/21/2011 15:03 Guellegu#5
Allerdings findet man, wenn man googelt, immer wieder Hinweise darauf, dass es zur Anzeige kommen kann, wenn man sich den Account zurück holt, "wegen Betruges".

Und meine Frage ist halt, ob das immernoch Betrug ist, wenn er sich nicht an den Ebayartikeleintrag (Kaufvertrag) eingehalten hat.
06/21/2011 15:19 .:Tanker:.#6
Er verstößt ja gegen eine Abmachung die ihr bei Ebay getroffen habe,da ihr allerdings auch außerhalb von Ebay dinge geregelt habt könnte das eventuell schwer werden.
Zurückholen darfst du dir den Account wegen des Kaufvertrags nicht,du darfst aber das Geld einklagen oder zurück fordern.

Mfg
06/21/2011 15:24 Guellegu#7
Okey, jetzt nurnoch eine Frage:

Gabs schonmal einen Fall in dem das soweit gegangen ist, dass es bis vor das Gericht ging, ohne dass einer nachgegeben hat? Kann mir das nur schwer vorstellen. Den Account allerdings werde ich nicht zurückholen.
06/21/2011 16:57 .:Tanker:.#8
Klar wenn du ihn anzeigst und er dir außergerichtlig das Geld nicht wiedergebt gehts vor Gericht ;).Nur da der Accountverkauf gegen die AGBs von Blizzard verstößt wirst du da nicht viel erreichen,aber sprech doch mal mit deinem anwalt.

Mfg
06/21/2011 17:09 C.Montgomery#9
Quote:
Originally Posted by .:Tanker:. View Post
Klar wenn du ihn anzeigst und er dir außergerichtlig das Geld nicht wiedergebt gehts vor Gericht ;).

Mfg
Es geht ja nicht darum, dass er kein Geld erhalten hat sondern, dass seine Bankverbindung im Account eingetragen war und der neue Besitzer diese nicht sofort entfernt hat.

Jetzt ist das Abo entfernt und er möchte den Account recovern(stehlen, denke ich denn das Bankkonto ist ja nun entfernt, sollte es nicht so sein mach es deutlich denn Marst scheint das auch so zu sehen) und er fragt ob er dies tun darf.
06/21/2011 17:09 norp#10
Wie ich das so lese hat der Käufer sich ja soweit unproblematisch verhalten. Daß Du die Kontoverbindung nicht selber gelöscht hast, ist sagen wir mal "unschlau" gewesen. Bei einer Rückbuchung bleibt eh nicht viel über, da die Kosten zu Deinen Lasten gehen, es sei denn, Du erklärst Blizzard das Ganze. Verbuch es als Lerngeld, freu Dich über Deine XBox und gut.
06/21/2011 22:30 Ipalot#11
Hol den account zurück aber wundere dich nicht wenn er vor deiner Türe steht, da er die XBox wohl auf deine Jetzige Adresse zugesendet hat.