Hey leutz,
hab mal nachgeguckt,was als Strafe einer DoS Attacke droht:)
Vvlt interessierts euch,da ja vvlt eine solche Attacke heute in WR stattfindet. ka:D
In Deutschland ist die Beteiligung an DoS-Attacken als "Computersabotage" nach § 303b Abs. 1 StGB mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht, wenn die Dateneingabe oder -übermittlung in der Absicht erfolgt, einem anderen Nachteil zuzufügen, und dadurch eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, erheblich gestört wird.[12][13]
Gemäß § 303b Abs. 3 StGB ist auch der Versuch strafbar. Daneben ist ferner auch die Vorbereitung einer Straftat nach § 303b Abs. 1 StGB selbst strafbar, § 303b Abs. 5 StGB i. V. m. § 202c StGB. Hierunter fällt insbesondere die Herstellung und Verbreitung von Computerprogrammen für DoS-Attacken.[14]
Außerdem kann der Geschädigte Schadenersatz fordern.[15]
Im Vereinigten Königreich droht sogar für das bloße Herunterladen der für die Angriffe genutzten Software "LOIC" eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren.[15]
hab mal nachgeguckt,was als Strafe einer DoS Attacke droht:)
Vvlt interessierts euch,da ja vvlt eine solche Attacke heute in WR stattfindet. ka:D
In Deutschland ist die Beteiligung an DoS-Attacken als "Computersabotage" nach § 303b Abs. 1 StGB mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht, wenn die Dateneingabe oder -übermittlung in der Absicht erfolgt, einem anderen Nachteil zuzufügen, und dadurch eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, erheblich gestört wird.[12][13]
Gemäß § 303b Abs. 3 StGB ist auch der Versuch strafbar. Daneben ist ferner auch die Vorbereitung einer Straftat nach § 303b Abs. 1 StGB selbst strafbar, § 303b Abs. 5 StGB i. V. m. § 202c StGB. Hierunter fällt insbesondere die Herstellung und Verbreitung von Computerprogrammen für DoS-Attacken.[14]
Außerdem kann der Geschädigte Schadenersatz fordern.[15]
Im Vereinigten Königreich droht sogar für das bloße Herunterladen der für die Angriffe genutzten Software "LOIC" eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren.[15]