Ebay frage

12/29/2007 00:12 DesperadoStrike#1
hay ich hab auch mal ne frage.. angenommen ich botte einen char auf 70 und verkauf ihn bei ebay, der account ist aber geflaggt wovon ich ja nix weiß. also angenommen der account ist verkauft und wird weil er geflaggt ist 1-2 monate später gebannt. was kann der käufer dann rechtlich gegen mich unternehmen?
12/29/2007 01:18 Tuxified#2
die frage ist ob du es so hoch schaffst, und dafür bekommste heutzutage vielleicht gradmal 50€ für nen mies equippten 70er
12/29/2007 01:20 m4ss4k4#3
REchtlich kann er nichts machen nein
12/29/2007 01:28 DesperadoStrike#4
naja geplant ist erstmal mindestens meine kosten reinzuholen das sind etwa 50€ für glider+elite+wow+bc ich weiß blos nicht was passiert wenn der account ohne das ichs weiß geflaggt ist und ich dann nach 1-2 monaten angeschissen werde das der account gebannt ist. daher frag ich ;)
12/29/2007 01:29 Tuxified#5
naja wenn du glück hast läufts gut...

100€ - 50€ = Gewinn von 50€ für fast keinen Finger krumm machen.
UND du hast ne positive Bewertung!

Aber es kann auch bös in die Hose gehen und du verlierst 50€...
12/29/2007 01:34 Fedol#6
1.er kann dich anzeigen
2.wow acc's zu verkaufen ist illegal
3.ebay hat ein käuferschutz
4.hab selber bei ebay ein acc gekauft, der acc wurde gebannt.Hab den angezeigt,hat mir blizzard gesagt soll ich tun.nun acc gelöscht ich hab geld zurück gegeben und er musste saftiges an blizzard bezahlen.
12/29/2007 02:57 Screeny#7
^ hat recht

Wenn du ihn verkaufst und IN der Aktion sagst das der Account NICHT mit versch. Sachen belastet ist, er aber dann genau deshalb gebanned wird hast du den arsch offen wie von Fedol schon beschrieben.

Lass die fingern von dem botten is schön und gut aber als einzelperson nur für sich selbst gedacht
12/29/2007 06:13 jimmi#8
rofl junge.....wenn man in seiner auktion verankert das es blizzards eigentum bleibt können die einem garnix oO spinn dia mal nochmehr zusammen xD

Bei Auktionen wird die Zeit für lvln etc bezahlt und nich der char, wenn der acc gebannt wird hat der käufer pech und nich der verkäufer
12/29/2007 09:07 1q2w3e#9
Jimmi hat recht.

Es darf nicht dabei stehen, das du keine Programme benutzt hast und das mit der Zeit.

Fertig.

Nice Day!
12/29/2007 20:39 Sui2k#10
Sofern du den Acc aber hochgebottet hast und es mit voller Absicht VERSCHWEIGST bei der Auktion und der Acc dann im Nachhinein gesperrt wird mit dessen Begründung und der Käufer nachfragt und nen bissle hinterher ist und dann die Begrüdung erhält, ist das laut Gesetz ein "arglistiger Betrug" und von daher kann man dich verklagen. Wirtschaftsverbrechen wird mit hoher Geldsumme und mit unter Haftstrafen bestraft.
12/30/2007 05:39 chenk#11
Nur ist es Realistisch ? Nein !


Wegen nem Botaccount für 50.- Euro bei eBay mehrere Gerichtstermine wahrnehmen,was passiert sofern es nicht eindeutig geklärt werden kann,sowie Anwaltskosten die auch erstmal vorgestreckt werden müssen und und und...


@ fedol quatsch bitte nicht so einen Mist das einem fast die Augen bluten beim lesen...

Accounts verkaufen istnicht illegal sondern verstösst lediglich gegen die AGB`s von Blizzard,ergo können auch NUR sie dich bestrafen in Form von Accountstilllegung,aber mit sicherheit keiner Geldstrafe.

Illegal ist es schonmal garnicht da du keineswegs gegen das Strafrecht verstösst.

Haftstrafe ist völliger Humbug,kein Richter verknackt dich wegen solchen Kinderspielreien,sofern kein herber Verlust enstanden ist,und die meisten hier sind Schüler,Arbeitslose oder sonstwas,ergo würden sie vielmehr Sozialstunden oder sonstwas ableisten müssen,erst Recht bei erstvergehen.

Sie müssten dir sowieso erstmal nachweisen das du wusstet das der Account geflagged ist,was ziehmlich unmöglich ist,und solang du im Angebot keinen eindeutigen Satz drinstehn hast der aussagt der Account sei clean,wird dich keiner in irgendeiner Form anzeigen,verklagen oder sonstwas können...

Die Chance das dich jemand anpisst wegen Kleingeld ist dermaßen gering,maximal eBay Verwarnt dich bzw. sperrt dich irgendwann,das dann auch alles mit dem tollen Käuferschutz.


Redet bitte nicht soviel Mist von dem ihr keine Ahnung habt,und nur über 20 ecken mal gehört habt das der Kumpel eines Freundes dessen Cousin der Vater im Knast sitzt weil er gebottete Accounts bei eBay vertickt hat.
Denn diese Vorstellung bekommt man bei eurem Gebrabbel ^^
12/30/2007 06:01 Sui2k#12
Learn 2 Read !!

meine Aussage mit Haftstrafe bezog sich auf den Teil = Wirtschaftsverbrechen.

Was das Nachweisen angeht, bei ner Accountsperrung bekommt man gesagt für was dieser gesperrt wurde und auch den Zeitraum des bottens kann man nachfragen so ist es nicht, es ist also ziemlich einfach das Nachzuweisen.
12/30/2007 22:56 DesperadoStrike#13
hm jeder sagt was anderes =/
12/30/2007 23:41 labertaler#14
Rechtliche grauzone, außerdem wirst du gebannt wenn sie sich sicher sind, dass du bottest und nicht erst xx jahre danach.
Die frage is erstmal: darf damit gehandelt werden: nein
kriegt blizz wind vom kauf => bann (blizz eigentum)

denk ma wenn du deinen char auf 70 hast ohne bann können sie dir im nachhinein wenig nachweisen