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12/23/2007 17:39 Raspo#1
Hallo, ich suche einen Hunter

fraktion: Allianz oder Horde!


mindestlevel: 65

maximaler preis: 150 euro
PVP SERVER !
Char transfer rdy !
Geheime Antwort und Frage sowie CD key müssen vorhanden sein.

E mail Adresse muss geändert werden.

icq: 122610187

pm me.
12/23/2007 20:08 mjo2007#2
DAS IST EIN RIPPER !!!!! HAT BEI POWERLVL SERVICE VIELE ABGEZOGEN !! BANN THIS MATHA PACKA
DA [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] <-
12/23/2007 23:14 Cat~Girl~#3
ui das würde mich aber wundern biss jetzt kenne ich thiass nur als sehr nett und traue ihm das nicht wirklich zu
12/24/2007 11:21 Raspo#4
mjo kein plan was du damit bezwecken willst, aber ich habe niemanden abgezogen, sonst hätt ich erstmal nur negative bewertungen bei black market und wär schon längst banned...

ich hab so wie jedes jahr (früher noch mit karma wo ich arsch viel hatte) meine powerleveling dienste angeboten für einen bestimmten zeitraum. hab viele kunden gehabt und mich ins zeug gelegt.

da ich nicht nur hier, sondern auch in anderen foren dafür geworden habe, bekam ich sauviele kunden und musste, da ich allein bin und von hand spiele, die aktion leider nach 2 wochen wieder abbrechen, da ich genug kohle für weihnachtsgeschenke gemacht habe, und nun wieder privat zocken will.

desweiteren, sollte man nicht irgendwelche beweise vorlegen wenn man schon versuchten rufmord begeht ?

ich bitte dich also dies zu unterlassen


hier ein ausschnitt aus dem österreichischen stgb von der bka wien:


§ 111. (1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten
wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung
zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten
Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in
der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis
zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine
Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit
zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.


dies gilt auch für internet und andere kommunikationsmöglichkeiten, es sei denn es gibt keine zeugen, dann wäre es aussage gegen aussage.

so und nun back to topic, ich suche weiterhin einen account.

mfg
12/24/2007 11:47 s0cKe#5
Thiass.. Ich mag deine Sig =))) *lechz*
12/24/2007 12:00 Raspo#6
xD die is schon 3 jahre alt. und seit 3 jahren denk ich mir, warum kann der rock nicht etwas höher gezogen werden :/
12/24/2007 12:30 s0cKe#7
Quote:
Originally Posted by Thiass View Post
xD die is schon 3 jahre alt. und seit 3 jahren denk ich mir, warum kann der rock nicht etwas höher gezogen werden :/
/sign!
12/25/2007 22:25 Raspo#8
p p p push