Rückgabe?

03/05/2011 19:59 *Anima*#1
Hatte mir vor 2-3 Wochen eine Maus geholt.
Und dann ist der laser von der Maus kaputt gegangen.
Die maus ist von Trust und habe sie von Medi Max gekauft.
ich habe aber leider nicht mehr denn kassenbon.
Kann ich die trotzdem noch zurück bringen & mein geld zurück verlangen?
03/05/2011 20:50 Pryver#2
Ich tippe mal eher auf nein, bei manchen Geschäften geht das wenn du gute Gründe rüberbringst. Im allgemeinen geht es aber nicht.
03/05/2011 20:53 Bohnendip#3
Rückgaberecht hat mal überall solange man einen vernünftigen Grund rüberbringt. Ohne wird das sogut wie nichts.
03/05/2011 20:54 SawBlue™#4
War bei mir auch mal was ähnliches bwz habe alles wieder schön eingepackt und bin zum Geschäft hingelaufen und die haben alles auf Viedo und mir wurde zwar nicht das Geld wieder gegeben aber habe ein neues Teil bekommen.
Greetz
03/05/2011 20:56 *Anima*#5
Quote:
Originally Posted by Mr. Nonverbal View Post
Ich tippe mal eher auf nein, bei manchen Geschäften geht das wenn du gute Gründe rüberbringst. Im allgemeinen geht es aber nicht.
was denn für ein Grund?
Btw: was ist an John Dread sein namen so lustig? nur weil als hintername :Penner heisst?.....
Quote:
Originally Posted by Bohnendip View Post
Rückgaberecht hat mal überall solange man einen vernünftigen Grund rüberbringt. Ohne wird das sogut wie nichts.
Was den für ein grund?
Ich hatte sie das gekauft & die maus ging denn kaputt.
Da kann ich doch kein Grund nennen?

Quote:
War bei mir auch mal was ähnliches bwz habe alles wieder schön eingepackt und bin zum Geschäft hingelaufen und die haben alles auf Viedo und mir wurde zwar nicht das Geld wieder gegeben aber habe ein neues Teil bekommen.
Ich habe dahin mal eine email geschrieben.
Mal schauen was die sagen.
Vlt könnt ihr mir ja noch ein paar Gründe bringen.
Ich schwimme nicht gerade im geld.
Deswegen ist es mir sehr wichtig.
03/05/2011 20:56 Gordge#6
Ohne Kaufnachweis keine Chance....
03/06/2011 07:27 [F]r33StyL3R#7
Ohne Kassenbong wirst du echt keine Chancen haben!
Weil es könnt alles sein wie z.b
Maus ist schon 1 Jahr alt oder so
Hast sie gar nicht in den Markt gekauft
Etc , Naja ich sag nur , Probiers
Und versuch beweisse hinzulegen das du se wirklich gekauft hast da
aber ich denk das wird nichts
03/06/2011 10:08 guapopaul#8
Du must es einfach mal probieren und vernünftig argumentieren. Natürlich klappt das manchmal, aber nicht überall und sie machen das bestimmt nicht bei jedem! Einen Kassenbon brauchst du jedenfalls nicht unbedingt.

Quote:
Um als Käufer erfolgreich Rechte geltend zu machen, benötigt man weder einen Kassenbon, noch die Originalverpackung oder eine Garantiekarte des Kaufgegenstandes.

Voraussetzung ist lediglich, dass der eine Käufer und der andere Verkäufer ist. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer, dass er beweisen kann, die Sache auch von dem Verkäufer gekauft zu haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt werden. Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat.

Die Weigerung vieler Verkäufer, die Rechte des Käufers zu erfüllen, hat neben Unwissenheit und „Abwimmeln“ des Käufers aber oft noch einen anderen Grund:

Wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist und der Käufer deshalb Rechte geltend machen kann, hat auch der Verkäufer gegenüber seinem eigenen Lieferanten Gewährleistungsrechte. Schließlich wurde ja auch er im Normalfall von diesem mit einer mangelhaften Sache beliefert. Dieser Fall ist in § 478 BGB geregelt, der bestimmt, dass grundsätzlich der Verkäufer einer mangelhaften Sache die ihm aufgrund der mangelhaften Lieferung der Kaufsache entstandenen Nachteile an seinen Lieferanten weitergeben kann. Doch wie so oft unterscheidet sich die Realität vom geltenden Recht. Viele Hersteller oder Lieferanten verlangen vom Verkäufer, dass dieser alle Unterlagen zum Kaufgegenstand beibringt, wozu der Kaufbeleg des Kunden, Garantiekarten des Herstellers etc. zählen.
Quelle: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]

Hast du nen Zeugen?

Mit Karte gezahlt?

Kannst du den Verkäufer erreichen, bei dem du die Maus gekauft hast?
03/06/2011 10:11 DHT [Braunbaer420]#9
Bei uns ist das so "ohne Beleg keine Ware " Ich tippe auf "Nein" ohne die Rechung bzw den Beleg und einen Guten Grund hast du keine Chance wenn du einen beleg hättest wäre das kein problem aber so.. naja...
03/06/2011 12:48 *Anima*#10
Quote:
Hast du nen Zeugen?

Ne eigt nicht, nur ich meine schwester & ihr freund.

Mit Karte gezahlt?
nein bar
Kannst du den Verkäufer erreichen, bei dem du die Maus gekauft hast?
War ein verkäuferin, ka ob sie sich noch daran erinnern wird.
Das bezweifle ich stark
03/06/2011 22:27 lalalala2#11
Wenn die Verkäuferin dich kennt, wirst du normalerweise kein Problem haben...