Account "verkauft" nun Problem!

11/21/2007 15:17 loserduck#1
So Hallo,
solangsam bin ich n bissl frustriert..
die sache ist die. ich habe einien wow schurken für 180€ ei ebay verkauft.
also das war max gebot am schluss.. später aber werde ich vom käufer gefragt ob ich geeimantwort habe die ich aber NICHT habe.. habe alles ausser dei antwort.. nunja.. nachdme er das wusste weigerte er sich zu bezahlen.
was habe ich gemacht.. ich habe behauptet ich hätte die antwort, er war einverstanden und heute ist das geld angekommen.
jetzt frage ich euch.. darf ich das? also eigentlich ist er ja verpflichtet den account zu kaufen da ja höchstbietender war und er NACh der aktion angefangen hat fragen zu stellen
und falls ich das nicht darf, bin ich da ncoh im recht wenn ich mir von dem geld die ebaykosten nehme und den rest nur zurück überweise,, schliesslich ist es seine schuld das ich keinen käufer hab und die aukion noch bezahlen muss.. -.-

**EDIT**

Hier ist die auktion falls es euch etwas bringt !!

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11/21/2007 15:28 m4z3#2
kommt drauf an was in der auktion selbst stand...ansonsten hätte er dich zwar vorher fragen sollen...zum anderen finde ich es "bescheiden" einen solchen acc zu veräußern ohne ausdrücklich darauf hinzuweisen (falls es denn so war ;] ).
11/21/2007 15:54 loserduck#3
mh.. hie rsiehst du mal die auktion.. falls es dir hilft..

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und danke schonmal für alles!
11/21/2007 15:57 IncenD-RaveN#4
Er kauft die Auktion wie er sie gelesen hat.
Hat er pech ;)

Have fun mit 180€ :)
11/21/2007 16:12 loserduck#5
mh.. das freut mich aber ich will nicht nur auf 1 aussage hören xD können sich vllt noch n paar leute äussern dann habe ich ne sicherheit.
11/21/2007 16:17 nickzulang#6
gz zum geld, er hat pech gehabt ;D
11/21/2007 17:21 Nosferatu|Alucard#7
Eben,er hat Pech gehabt.Ging mir genauso: Hab Account von nem Freund verkauft,und nachdem ich das Geld hatte und der schon die Accdaten kam er mit Geheim Frage u.s.w..Hab ihm gesagt hab ich nicht etc,aber er war so vernünftig nicht rumzumeckern..Denn wenn er sein Geld zurückgeholt hätte ( Rückbuchung von Bank ) hätte ich ihn angezeigt ( was du dann auch machen könntest ).
11/22/2007 07:43 Tairon#8
Jo wenn garnichts in der Beschreibung steht hätte er sich vorher informieren müssen. Wenn er es kauft ohne zu fragen hat er wie schon gesagt Pech gehabt. Er hätte sich vor seinem Gebot informieren müssen.
11/22/2007 17:03 loserduck#9
Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an.

steht unter meiner auktion.. also habe ich doch recht oder nicht? hehe..
11/22/2007 17:07 nickzulang#10
Quote:
Originally Posted by loserduck View Post
Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an.

steht unter meiner auktion.. also habe ich doch recht oder nicht? hehe..
JA!
Du hättest auch ins kleingedruckte schriebne können das die nru login namen aber kein passwort bekommen ;D
11/22/2007 18:22 streppel#11
ich verkaufe das bild eines 70er schurkens der full season 3 set anhat....nur 250€!!!!
11/22/2007 19:02 20 Eyez#12
haha owned ;p good job^^
11/23/2007 02:17 buShidO#13
Ganz so einfach ist das leider alles nicht. Es ist zwar richtig das der Käufer vorher hätte nachfragen müssen, wenn ihm irgendwas unklar war. Aber du hast in der Auktion folgendes geschrieben:"Aufgrund das ich nicht Erstbesitzer bin bin ich nicht im Besitz des CD Keys dennoch wird der Account mit samt E-Mail Adressen Änderung übergeben, so dass der Käufer ihn komplett übergeben bekommt und nur er ihn wieder herstellen kann."

Das Wort "komplett" schließt die Geheimfrage und Antwort meiner Meinung nach ein. Denn ohne diese Infos ist der Account nicht komplett und es ist dann auch nicht so, dass nur der Käufer den Account wiederherstellen lassen kann.
Wenn der Käufer nun nicht der einzige ist der den Account wiederherstellen kann (und das ist er nicht, ohne Geimheimfrage und Antwort), dann hast du falsche Angaben in der Auktion gemacht und der Käufer kann vom Kauf zurück treten und kann sein Geld von dir zurück fordern.

Ist halt die Frage ob er sich da so genau auskennt oder nicht. Ist schwer dir da irgendwas zu raten. Du mußt halt selbst wissen ob du es riskieren willst es darauf ankommen zu lassen oder nicht. Ich persönlich würd dem Ärger wohl eher aus dem Weg gehen wollen, bei 180 Euro hört bei den meisten Leuten der Spaß auf. Denke das lassen nicht viele einfach so auf sich beruhen wenn der Account dann weg sein sollte.
12/08/2007 19:16 Skirm#14
Tja, der Typ hat meinen Account auch gekauft. Hatte bezahlt und dann nach der Geheimfrage gefragt. Hatte ich nicht - hat er mir mitn Anwalt gedroht. Naja, ich hab meine antwort dann zum glück doch noch herausgefunden - dann war alles ok.

Der Typ kauft Schurken on mass und farmt dann damit Gold. nun hab ich eigentlich bock ihm den Account wieder abzuziehen - wie macht man sowas am besten? XD
12/08/2007 19:33 lonbi#15
dan verpetzt er dich bei blizz ard und acc ist futsch.