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Originally Posted by Autrux
Selbst ich muss mich 3 Jahre später bei meinem Arbeitgeber noch melden. Hab nen Festvertrag, weshalb die mich nicht einfach kündigen können. Bin imo aber arbeitsunfähig. Krankenkasse hat aber selber wenig Kontakt mit dem Arbeitgeber. Melden muss man sich immer selber. Wollen ja auch nur Bescheid wissen, was sich so tut. Fällt ja alles trotzdem unters Schweigepflicht-Gesetzt. Auch die Diagnosen stehen nicht auf der Krankmeldung vom Arbeitgeber. Normalerweise bekommt man noch einen mit im Moment. Zumindest bei uns ist es so.
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Ja klar, das Datenschutzgesetz bleibt ja dabei unberührt.
Früher gab es 3 Ausführungen
1x zensierte Version für den AG
2x unzensierte Version für KK und AN
Und seit 1.1. fallen die Versionen für AG und KK weg, da KK diese automatisch übermittelt bekommt und AG sie beantragen muss.
Übrig bleibt nur die Ausführung für den AN.