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Originally Posted by Netsky'
Und mein Steuerberater sagt genau das Gegenteil. Die Frage ist nun, welcher von beiden im Recht ist. Was uns jetzt fehlt, ist eine dritte Person, die ebenfalls einen Steuerberater kennt und diesen zu diesem Problem befragt hat. :D
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Die Bafin hat sich bereits vor 2016 mit dem Thema beschäftigt und 2016 nochmals bestätigt das Kryptowährungen als Geld anzusehen sind, weil sie eine Recheneinheit, ein Tauschmittel und ein Wertaufbewahrungsmittel sind. Das wurde auf der Homepage von der Bafin veröffentlicht und auch vom BMF (Bundesministerium für Finanzen) übernommen. Damit sollten Kryptowährungen als Fremdwährungen angesehen werden, wo das FiFo-Verfahren gilt (§23 Abs.1 S.1 Nr.2 S.3 EStG), somit steuerfrei wenn sie mindestens 1 Jahr liegen und keine Zinsen darauf erzielt worden sind.