Polizeikontrolle: Wieso keine Blutabnahme?

03/30/2016 06:53 'Dennozs#106
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Originally Posted by RoidZ' View Post
Der Paragraph Notwehr kann nicht nur auf die eigene Person bezogen werden. Wenn einer schon zwei Typen erschossen hat (Amoklauf) und danach zieht jemand anders eine Knarre und schießt dem Typ "versehendlich" in den Kopf, dann gilt das trotzdem als Notwehr...
Ihn umbringen sollte man natürlich nicht, aber wenn es keine andere Möglichkeit gibt oder es vor Aufregung und Adrenalin passiert, dann wirst du dafür definitiv nicht bestraft werden.
Natürlich gilt das nur bei akuter Gefahr..wenn ich nach zwei Stunden den Typ durch Zufall sehe (obwohl er von der Polizei gesucht wird), dann sieht die Rechtslage da natürlich anders aus, aber solange der Typ mit seiner Pistole eine Gefahr für mich oder meine Mitmenschen ist, darf ich ihn abknallen.
Bei Notwehr ists ne heikle Geschichte, schnell wird aus Notwehr eine Überreaktion und dann stehst du als Schuldiger da. Dazu gehört auch "aus Notwehr jemanden in den Kopf schießen".
03/30/2016 14:29 xMrvn#107
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Originally Posted by RoidZ' View Post
Der Paragraph Notwehr kann nicht nur auf die eigene Person bezogen werden. Wenn einer schon zwei Typen erschossen hat (Amoklauf) und danach zieht jemand anders eine Knarre und schießt dem Typ "versehendlich" in den Kopf, dann gilt das trotzdem als Notwehr...
Ihn umbringen sollte man natürlich nicht, aber wenn es keine andere Möglichkeit gibt oder es vor Aufregung und Adrenalin passiert, dann wirst du dafür definitiv nicht bestraft werden.
Natürlich gilt das nur bei akuter Gefahr..wenn ich nach zwei Stunden den Typ durch Zufall sehe (obwohl er von der Polizei gesucht wird), dann sieht die Rechtslage da natürlich anders aus, aber solange der Typ mit seiner Pistole eine Gefahr für mich oder meine Mitmenschen ist, darf ich ihn abknallen.
Inwiefern ist denn eine Gefahr für dich oder andere, wenn er schon 2 Leute erschossen hat. Für die beiden Toten ist er es nicht mehr. Und für dich auch nur, wenn er es denn auch auf dich abgesehen hätte, davon hattest du in deinem Beispiel nichts erwähnt. Ob es Notwendig ist der Person in den Kopf zu schießen sei mal dahingestellt. Es könnte nämlich dann durchaus als eine Überschreitung des Notwehrrechtes gelten "Notwehrexzess".

Aber Notwehrbeispiel hin oder her, eigentlich geht es in dem Thema schließlich um deine allgemeine Verkehrskontrolle und die Erfahrungen von anderen bei einer solchen.
03/31/2016 10:08 phatiw#108
Zeig deine Papiere und mach den scheiß Test. Hätte dir viel Zeit gespart.
03/31/2016 10:40 ~234er~#109
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Originally Posted by phatiw View Post
Zeig deine Papiere und mach den scheiß Test. Hätte dir viel Zeit gespart.
1. hat er Papiere gezeigt
2. wollte er Zeit gewinnen wegen evtl. Alkoholabbau
3. wieso lässt du alles mit dir machen, was ein fremder Mensch zu dir sagt?

@die Post's vor mir: kommt mal bitte auf das eigentliche Thema (siehe 1. Post) zurück^^
03/31/2016 10:47 phatiw#110
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Originally Posted by ~234er~ View Post
1. hat er Papiere gezeigt
2. wollte er Zeit gewinnen wegen evtl. Alkoholabbau
3. wieso lässt du alles mit dir machen, was ein fremder Mensch zu dir sagt?

@die Post's vor mir: kommt mal bitte auf das eigentliche Thema (siehe 1. Post) zurück^^
1. ok
2. Er hatte also Alkohol im Blut und beschwert sich über eine Kontrolle?
3. Weil's 'ne Autoritätsperson ist?
03/31/2016 10:49 'Dennozs#111
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Originally Posted by ~234er~ View Post
3. wieso lässt du alles mit dir machen, was ein fremder Mensch zu dir sagt?

@die Post's vor mir: kommt mal bitte auf das eigentliche Thema (siehe 1. Post) zurück^^
weil es nicht nur ihn betrifft wenn er alkoholisiert auto fährt.
03/31/2016 10:53 ~234er~#112
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Originally Posted by phatiw View Post
1. ok
2. Er hatte also Alkohol im Blut und beschwert sich über eine Kontrolle?
3. Weil's 'ne Autoritätsperson ist?
2. les den 1. Post
(geringe Menge, wenn überhaupt^^)

3. Und du hast keine Rechte? -> BGB :rtfm:

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Originally Posted by 'Dennozs View Post
weil es nicht nur ihn betrifft wenn er alkoholisiert auto fährt.
les den 1. Post auf der 1. Seite, dann wüsstest du dass er mit geringer Menge 0,2 Promille wenn überhaupt gefahren ist^^

edit: bei so einer geringen Menge kann man weder etwas spüren, weder rechtlich nachverfolgbar, außer er ist in Probezeit^^
03/31/2016 10:55 'Dennozs#113
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Originally Posted by ~234er~ View Post
les den 1. Post auf der 1. Seite, dann wüsstest du dass er mit geringer Menge 0,2 Promille wenn überhaupt gefahren ist^^
Hab ich.
03/31/2016 10:55 Error-404#114
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Originally Posted by ~234er~ View Post
3. Und du hast keine Rechte? -> BGB :rtfm:
BGB umfasst nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten der Bürger der Bundesrepublik.
03/31/2016 10:57 phatiw#115
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Originally Posted by ~234er~ View Post
les den 1. Post auf der 1. Seite, dann wüsstest du dass er mit geringer Menge 0,2 Promille wenn überhaupt gefahren ist^^

edit: bei so einer geringen Menge kann man weder etwas spüren, weder rechtlich nachverfolgbar, außer er ist in Probezeit^^
Ach und hatter im ersten Beitrag auch geschrieben, dass er direkt danach selbst ein Alkoholtest gemacht hat?
03/31/2016 10:58 ~234er~#116
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Originally Posted by Error-404 View Post
BGB umfasst nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten der Bürger der Bundesrepublik.
Da hast du recht^^
Aber du hast nicht die Pflicht, alles zu machen was eine Autoritätsperson sagt.
Die Polizei hat auch Pflichten. Bsp. ohne Beweiße können sie garnix^^
03/31/2016 10:59 'Dennozs#117
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Originally Posted by ~234er~ View Post
edit: bei so einer geringen Menge kann man weder etwas spüren, weder rechtlich nachverfolgbar, außer er ist in Probezeit^^
Meine Aussage bezog sich wzar auf deinen verallgemeinerten 3. Punkt, jedoch beeinträchtigt dich auch eine geringe Menge Alkohol. Nur weil du nicht sofort was spürst bzw. weils noch im legalen Bereich ist, ist es nicht weniger "schlimm".
03/31/2016 11:00 ~234er~#118
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Originally Posted by phatiw View Post
Ach und hatter im ersten Beitrag auch geschrieben, dass er direkt danach selbst ein Alkoholtest gemacht hat?
Nein, aber da er den Thread gemacht hat, sehe ich keinen Grund, warum er uns anlügen sollte...
03/31/2016 11:01 Error-404#119
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Originally Posted by ~234er~ View Post
Da hast du recht^^
Aber du hast nicht die Pflicht, alles zu machen was eine Autoritätsperson sagt.
Die Polizei hat auch Pflichten. Bsp. ohne Beweiße können sie garnix^^
Musst du auch nicht, aber sich komplett quer stellen macht verdächtig.
Dann kommt der interessante Teil mit "Gefahr im Verzug". Denn jemand, der gar keine Tests machen will und auf nichts eingeht, der hat im Normalfall etwas zu verbergen.
03/31/2016 11:01 ~234er~#120
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Originally Posted by 'Dennozs View Post
Meine Aussage bezog sich wzar auf deinen verallgemeinerten 3. Punkt, jedoch beeinträchtigt dich auch eine geringe Menge Alkohol. Nur weil du nicht sofort was spürst bzw. weils noch im legalen Bereich ist, ist es nicht weniger "schlimm".
Das hab ich auch nicht behauptet.
Dennoch kann die Polizei dir ohne Beweiße etc keinen Einlauf verpassen^^