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Originally Posted by Error-404
Und wieder: Du redest vom Zivilrecht und ich rede vom unmittelbaren Zwang.
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Eigentlich redet er vom Strafrecht.
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Originally Posted by RoidZ'
Und ich sage dir nochmal, dass das in so einer Situation JEDER darf.
Wenn Michael Kur (mir fällt kein normaler Bürger ein, der bekannt ist und eine Waffe bei sich tragen darf) einen Menschen erschießt, der davor zwei andere unschuldige Personen erschossen hat, dann war das Notwehr und er hat sozusagen, nach deinem Beispiel ein Menschenrecht eingeschränkt.
Das darf in deinem Beispiel nicht nur die Polizei, sondern jede X-Beliebige Person die eben einen großen Waffenschein hat.
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Ich habe mir mal die Zeit genommen und alle vorherigen Posts gelesen und ich muss sagen, dass du durchaus viele Halbwahrheiten verbreitest. Dein "Verlangen" auf deine Rechte zu bestehen kann ich jedoch nachvollziehen. Ich würde es auch so machen, nur vielleicht ein wenig anders und respektvoller als du es allem Anschein nach gemacht hast.
Wenn dein Täter (der 2 Menschen erschießt) diese bereits erschossen hat, wie oben dargelegt, dann darf dein Michael Kur nicht einfach diesen erschießen. Wovon verteidigt er sich denn dann? Von dem bereits abgeschlossenen Angriff des Täters auf die beiden bereits erschossenen Personen? Dabei greift keine Notwehr nach § 32 StGB.
Zu deinem Zeitungsartikel lässt sich noch anführen, dass dort selber steht, dass man nicht einfach jemanden in Notwehr erschießen darf. Und wenn man beachtet, dass die Polizei als "vollziehende Gewalt" (Exekutive) an das Grundgesetz gebunden ist, weiterhin das Rechtsgut "Leben" einen sehr sehr hohen Stellenwert aufweist, kann ein tödlicher Schuss eines Polizisten nur die absolute Außnahme sein und auch nur "geboten" (siehe § 32 StGB), wenn dieser "erforderlich" ist. Dafür dürfte es ein milderes Mittel zur Abwehr der Gefahr geben (Schuss ins Bein [wie auch im Zeitungsartikel diskutiert wurde]).
Weiterhin würde ich beachten, dass wir weder die exakten Tatsachen des Falles kennen, keine Akten gelesen haben, sondern nur diesen kleinen Zeitungsartikel, sodass wir uns kein einwandfreies Urteil darüber machen können ob der Schuss tatsächlich erforderlich war. Wenn es so entschieden wurde, dann wird es wohl so sein (Für alles weitere kann man sich ja das entsprechende Urteil raussuchen oder vom Gericht anfordern und die Urteilsbegründung nachlesen).
Um nochmal auf die eigentliche Diskussion zurückzukommen:
Ich kann beide Seiten verstehen. Der Polizist weiß nicht ob man Alkohol getrunken hat oder nicht, ob man über- oder unterhalb eines Grenzwertes liegt. Das weiß er wenn überhaupt erst nach einer Untersuchung des Blutes oder nach dem Atemalkoholtest (auch wenn dieser nur ein Indiz ist, der einen aber doch durchaus bei 0.00Promille entlasten kann). Und deshalb mag es vielleicht für dich eine zumutung sein, dass du lange "festgehalten" wirst, obwohl du ja nüchtern bist, jedoch kann der Polizist das nicht wissen. Und dieser möchte halt für seine Quote ermitteln ob du denn auch so nüchtern bist wie du angibst bzw anscheinst zu sein.
Ich selbst hatte so eine Kontrolle auch einmal. Jedoch habe ich einfach nachgegeben und eben gepustet. Dies war aber mehr der Tatsache geschuldet, dass ich es eilig hatte und nicht ewig warten wollte. Wenn ich mal nicht mit Zeitdruck unterwegs sein sollte, dann würde ich es auch drauf an kommen lassen und auf meine Rechte bestehen. Dafür hat man sie ja auch schließlich. Die Zeit würde ich für mich aber auch nicht als vergeudet ansehen, man hat es sich ja irgendwie auch so ausgesucht und wollte es drauf anlegen.