Polizeikontrolle: Wieso keine Blutabnahme?

03/28/2016 23:09 Error-404#91
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Originally Posted by RoidZ' View Post
Wie gesagt, die Polizei brauch für alles einen Bescheid vom Staatsanwalt oder vom Richter..höchstens einer rennt mit einer Waffe rum, aber das ist ja auch was ganz anderes. Wie gesagt, lass die Kirche im Dorf!
Ah okay. Wenn also ein Besoffener in einer Kneipe randaliert, braucht die Polizei einen Bescheid vom Staatsanwalt/Richter, um ihn festnehmen zu dürfen?
Wenn ein geistig gestörter Mann in der Fußgängerzone wahllos auf Menschen schießt, braucht die Polizei einen Anweisung vom Staatsanwalt/Richter, um gegen ihn vorgehen zu können? Und so lang wartet das Polizeiauto halt am Rand der Straße und guckt zu, wie er die halbe Stadt abschlachtet.

Alles klar. Ich weiß wirklich nicht, wo du diese Info her nimmt.
03/28/2016 23:11 Carlos Lehder#92
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Originally Posted by Error-404 View Post

Alles klar. Ich weiß wirklich nicht, wo du diese Info her nimmt.
Hab ich ja nicht gesagt, oder? Das ist Gefahr im Vollzug und im Gesetz geregelt.
Jeder Mensch dürfte da aber eine Knarre ziehen und den "Amokläufer" umlegen...
03/28/2016 23:12 GermanusVenatus#93
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Originally Posted by RoidZ' View Post
Hauptsache hier spuckt jeder große Töne, aber hat gar kein Bild davon wie eingebildet und abgehoben die Polizisten waren.
Wieso sollte man sich von diesen Menschen alles gefallen lassen? Sie haben Rechte, ich habe Rechte. Sie bestehen auf ihre Rechte und ich bestehe auf meine Rechte.
Wer Rechte hat, der hat auch Pflichten. Langsam wird mir immer klarer warum die AFD 24% hat. Jeder tut einen hier auf hart und sagt wie scheiße die Cops sind, aber wenn man selbst in der Scheiße steckt sofort die 110 rufen.

Btw: Ich meinte auch mal die sollen einen Drogentest bei mir machen, weil ich verdächtig wirkte und die sehen sollen das ich nichts genommen habe. Die meinten: "Nein das dürfen wir nicht, weil du kein Auto gefahren bist". Alles war cool, ich habe gehorcht, war nett und habe alle schritte befolgt. (Habe davor scheiße gebaut, aber die konnten nicht beweisen, dass ich das war.)

Es gibt überall schwarze Schafe. Doch bis jetzt in meinen Jahren ist mir keiner begegnet.
03/28/2016 23:12 Error-404#94
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Originally Posted by RoidZ' View Post
Hab ich ja nicht gesagt, oder? Das ist Gefahr im Vollzug und im Gesetz geregelt.
Jeder Mensch dürfte da aber eine Knarre ziehen und den "Amokläufer" umlegen...
Du redest vom Zivilrecht, ich rede vom unmittelbaren Zwang. Das sind zwei komplett verschiedene Gesetze.

Btw. für die Knarre würdest du eine Strafe bekommen, da das illegal Waffenbesitz ist. Es ist egal, was du damit angestellt hast.
03/28/2016 23:15 Carlos Lehder#95
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Originally Posted by Error-404 View Post
Du redest vom Zivilrecht, ich rede vom unmittelbaren Zwang. Das sind zwei komplett verschiedene Gesetze.

Btw. für die Knarre würdest du eine Strafe bekommen, da das illegal Waffenbesitz ist. Es ist egal, was du damit angestellt hast.
Zwei Sätze vorher extra noch betont, dass jeder der eine Waffe mit sich führen darf, diese Gefahr ausschalten darf.
§ 32
Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
03/28/2016 23:16 Error-404#96
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Originally Posted by RoidZ' View Post
Zwei Sätze vorher extra noch betont, dass jeder der eine Waffe mit sich führen darf, diese Gefahr ausschalten darf.
§ 32
Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Und wieder: Du redest vom Zivilrecht und ich rede vom unmittelbaren Zwang.
03/28/2016 23:17 Carlos Lehder#97
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Originally Posted by Error-404 View Post
Und wieder: Du redest vom Zivilrecht und ich rede vom unmittelbaren Zwang.
Der Bulle in Stuttgart hat sich auch auf Notwehr berufen..kannst du nachlesen :)
Ist ja so eine Situation wie du beschreibst..

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Auch die Staatsanwälte reden von Notwehr..
03/28/2016 23:21 Error-404#98
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Originally Posted by RoidZ' View Post
Der Bulle in Stuttgart hat sich auch auf Notwehr berufen..kannst du nachlesen :)
Juckt?
Ich gehe hier immer noch auf deine schwachsinnige Aussage ein, dass die Polizei keine Grundrechte einschränken darf.
03/28/2016 23:23 Carlos Lehder#99
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Originally Posted by Error-404 View Post
Juckt?
Ich gehe hier immer noch auf deine schwachsinnige Aussage ein, dass die Polizei keine Grundrechte einschränken darf.
Und ich sage dir nochmal, dass das in so einer Situation JEDER darf.
Wenn Michael Kur (mir fällt kein normaler Bürger ein, der bekannt ist und eine Waffe bei sich tragen darf) einen Menschen erschießt, der davor zwei andere unschuldige Personen erschossen hat, dann war das Notwehr und er hat sozusagen, nach deinem Beispiel ein Menschenrecht eingeschränkt.

Das darf in deinem Beispiel nicht nur die Polizei, sondern jede X-Beliebige Person die eben einen großen Waffenschein hat.
03/28/2016 23:26 Error-404#100
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Originally Posted by RoidZ' View Post
Und ich sage dir nochmal, dass das in so einer Situation JEDER darf.
Wenn Michael Kur (mir fällt kein normaler Bürger ein, der bekannt ist und eine Waffe bei sich tragen darf) einen Menschen erschießt, der davor zwei andere unschuldige Personen erschossen hat, dann war das Notwehr und er hat sozusagen, nach deinem Beispiel ein Menschenrecht eingeschränkt.

Das darf in deinem Beispiel nicht nur die Polizei, sondern jede X-Beliebige Person die eben einen großen Waffenschein hat.
Und warum redest du dann totalen Stuss?
03/28/2016 23:28 Carlos Lehder#101
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Originally Posted by Error-404 View Post
Und warum redest du dann totalen Stuss?
Ist die Wahrheit..
03/28/2016 23:30 Error-404#102
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Originally Posted by RoidZ' View Post
Ist die Wahrheit..
Ah okay. Erst sagst du, dass die Polizei keine Grundrechte einschränken kann und dann so "JEDER KANN DAS HERP DERP"
Du bist genau der Jahrmarkt Mensch, den ich vor ein paar Seiten beschrieben habe. 1:1.
03/28/2016 23:38 Carlos Lehder#103
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Originally Posted by Error-404 View Post
Ah okay. Erst sagst du, dass die Polizei keine Grundrechte einschränken kann und dann so "JEDER KANN DAS HERP DERP"
Du bist genau der Jahrmarkt Mensch, den ich vor ein paar Seiten beschrieben habe. 1:1.
Deine Aussage war die Polizei kann Grundrechte einschränken, aber begründest es dann mit einem Beispiel das einfach keinen Sinn ergibt.
Weil in deinem Beispiel darf das jeder Mensch und nicht nur die Polizei.

Hätte mein Lehrer damals in der Klassenarbeit irgendwas gefragt und ich hätte völlig zusammenhangslos geantwortet: "Der Elefant kann mehrere hundert Kilo wiegen." Dann wäre das zwar Richtig, aber im Endeffekt hätte das nicht seine Frage beantwortet.

Du sagst die Polizei kann Grundrechte einschränken und ich sage: Nein die Polizei kann keine Grundrechte einschränken..

Dann kommst du mir mit einem Beispiele was ganz klar nach dem Paragraph Notwehr geregelt ist und das so oder so jeder Mensch darf..also wo hat hier explizit die Polizei ein Menschenrecht eingeschränkt? NIRGENDS! Denn jeder Bürger egal ob Türke, Deutscher, Jude etc. hätte hier schießen dürfen, wenn er ein Revolver hat.

Aber das Grundrechte sowieso nur dann bestehen, solange man sich an die anderen Grundrechte hält ist dir anscheinend ja sowieso nicht bekannt. Ein Mensch der einen anderen Menschen töten will, kann sich nachher nicht auf das Grundrecht berufen: "Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person."
03/29/2016 00:06 xMrvn#104
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Originally Posted by Error-404 View Post
Und wieder: Du redest vom Zivilrecht und ich rede vom unmittelbaren Zwang.
Eigentlich redet er vom Strafrecht.

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Originally Posted by RoidZ' View Post
Und ich sage dir nochmal, dass das in so einer Situation JEDER darf.
Wenn Michael Kur (mir fällt kein normaler Bürger ein, der bekannt ist und eine Waffe bei sich tragen darf) einen Menschen erschießt, der davor zwei andere unschuldige Personen erschossen hat, dann war das Notwehr und er hat sozusagen, nach deinem Beispiel ein Menschenrecht eingeschränkt.

Das darf in deinem Beispiel nicht nur die Polizei, sondern jede X-Beliebige Person die eben einen großen Waffenschein hat.
Ich habe mir mal die Zeit genommen und alle vorherigen Posts gelesen und ich muss sagen, dass du durchaus viele Halbwahrheiten verbreitest. Dein "Verlangen" auf deine Rechte zu bestehen kann ich jedoch nachvollziehen. Ich würde es auch so machen, nur vielleicht ein wenig anders und respektvoller als du es allem Anschein nach gemacht hast.

Wenn dein Täter (der 2 Menschen erschießt) diese bereits erschossen hat, wie oben dargelegt, dann darf dein Michael Kur nicht einfach diesen erschießen. Wovon verteidigt er sich denn dann? Von dem bereits abgeschlossenen Angriff des Täters auf die beiden bereits erschossenen Personen? Dabei greift keine Notwehr nach § 32 StGB.

Zu deinem Zeitungsartikel lässt sich noch anführen, dass dort selber steht, dass man nicht einfach jemanden in Notwehr erschießen darf. Und wenn man beachtet, dass die Polizei als "vollziehende Gewalt" (Exekutive) an das Grundgesetz gebunden ist, weiterhin das Rechtsgut "Leben" einen sehr sehr hohen Stellenwert aufweist, kann ein tödlicher Schuss eines Polizisten nur die absolute Außnahme sein und auch nur "geboten" (siehe § 32 StGB), wenn dieser "erforderlich" ist. Dafür dürfte es ein milderes Mittel zur Abwehr der Gefahr geben (Schuss ins Bein [wie auch im Zeitungsartikel diskutiert wurde]).
Weiterhin würde ich beachten, dass wir weder die exakten Tatsachen des Falles kennen, keine Akten gelesen haben, sondern nur diesen kleinen Zeitungsartikel, sodass wir uns kein einwandfreies Urteil darüber machen können ob der Schuss tatsächlich erforderlich war. Wenn es so entschieden wurde, dann wird es wohl so sein (Für alles weitere kann man sich ja das entsprechende Urteil raussuchen oder vom Gericht anfordern und die Urteilsbegründung nachlesen).

Um nochmal auf die eigentliche Diskussion zurückzukommen:
Ich kann beide Seiten verstehen. Der Polizist weiß nicht ob man Alkohol getrunken hat oder nicht, ob man über- oder unterhalb eines Grenzwertes liegt. Das weiß er wenn überhaupt erst nach einer Untersuchung des Blutes oder nach dem Atemalkoholtest (auch wenn dieser nur ein Indiz ist, der einen aber doch durchaus bei 0.00Promille entlasten kann). Und deshalb mag es vielleicht für dich eine zumutung sein, dass du lange "festgehalten" wirst, obwohl du ja nüchtern bist, jedoch kann der Polizist das nicht wissen. Und dieser möchte halt für seine Quote ermitteln ob du denn auch so nüchtern bist wie du angibst bzw anscheinst zu sein.

Ich selbst hatte so eine Kontrolle auch einmal. Jedoch habe ich einfach nachgegeben und eben gepustet. Dies war aber mehr der Tatsache geschuldet, dass ich es eilig hatte und nicht ewig warten wollte. Wenn ich mal nicht mit Zeitdruck unterwegs sein sollte, dann würde ich es auch drauf an kommen lassen und auf meine Rechte bestehen. Dafür hat man sie ja auch schließlich. Die Zeit würde ich für mich aber auch nicht als vergeudet ansehen, man hat es sich ja irgendwie auch so ausgesucht und wollte es drauf anlegen.
03/30/2016 01:46 Carlos Lehder#105
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Originally Posted by xMrvn View Post
Eigentlich redet er vom Strafrecht.



Ich habe mir mal die Zeit genommen und alle vorherigen Posts gelesen und ich muss sagen, dass du durchaus viele Halbwahrheiten verbreitest. Dein "Verlangen" auf deine Rechte zu bestehen kann ich jedoch nachvollziehen. Ich würde es auch so machen, nur vielleicht ein wenig anders und respektvoller als du es allem Anschein nach gemacht hast.

Wenn dein Täter (der 2 Menschen erschießt) diese bereits erschossen hat, wie oben dargelegt, dann darf dein Michael Kur nicht einfach diesen erschießen. Wovon verteidigt er sich denn dann? Von dem bereits abgeschlossenen Angriff des Täters auf die beiden bereits erschossenen Personen? Dabei greift keine Notwehr nach § 32 StGB.

Zu deinem Zeitungsartikel lässt sich noch anführen, dass dort selber steht, dass man nicht einfach jemanden in Notwehr erschießen darf. Und wenn man beachtet, dass die Polizei als "vollziehende Gewalt" (Exekutive) an das Grundgesetz gebunden ist, weiterhin das Rechtsgut "Leben" einen sehr sehr hohen Stellenwert aufweist, kann ein tödlicher Schuss eines Polizisten nur die absolute Außnahme sein und auch nur "geboten" (siehe § 32 StGB), wenn dieser "erforderlich" ist. Dafür dürfte es ein milderes Mittel zur Abwehr der Gefahr geben (Schuss ins Bein [wie auch im Zeitungsartikel diskutiert wurde]).
Weiterhin würde ich beachten, dass wir weder die exakten Tatsachen des Falles kennen, keine Akten gelesen haben, sondern nur diesen kleinen Zeitungsartikel, sodass wir uns kein einwandfreies Urteil darüber machen können ob der Schuss tatsächlich erforderlich war. Wenn es so entschieden wurde, dann wird es wohl so sein (Für alles weitere kann man sich ja das entsprechende Urteil raussuchen oder vom Gericht anfordern und die Urteilsbegründung nachlesen).

Um nochmal auf die eigentliche Diskussion zurückzukommen:
Ich kann beide Seiten verstehen. Der Polizist weiß nicht ob man Alkohol getrunken hat oder nicht, ob man über- oder unterhalb eines Grenzwertes liegt. Das weiß er wenn überhaupt erst nach einer Untersuchung des Blutes oder nach dem Atemalkoholtest (auch wenn dieser nur ein Indiz ist, der einen aber doch durchaus bei 0.00Promille entlasten kann). Und deshalb mag es vielleicht für dich eine zumutung sein, dass du lange "festgehalten" wirst, obwohl du ja nüchtern bist, jedoch kann der Polizist das nicht wissen. Und dieser möchte halt für seine Quote ermitteln ob du denn auch so nüchtern bist wie du angibst bzw anscheinst zu sein.

Ich selbst hatte so eine Kontrolle auch einmal. Jedoch habe ich einfach nachgegeben und eben gepustet. Dies war aber mehr der Tatsache geschuldet, dass ich es eilig hatte und nicht ewig warten wollte. Wenn ich mal nicht mit Zeitdruck unterwegs sein sollte, dann würde ich es auch drauf an kommen lassen und auf meine Rechte bestehen. Dafür hat man sie ja auch schließlich. Die Zeit würde ich für mich aber auch nicht als vergeudet ansehen, man hat es sich ja irgendwie auch so ausgesucht und wollte es drauf anlegen.
Der Paragraph Notwehr kann nicht nur auf die eigene Person bezogen werden. Wenn einer schon zwei Typen erschossen hat (Amoklauf) und danach zieht jemand anders eine Knarre und schießt dem Typ "versehendlich" in den Kopf, dann gilt das trotzdem als Notwehr...
Ihn umbringen sollte man natürlich nicht, aber wenn es keine andere Möglichkeit gibt oder es vor Aufregung und Adrenalin passiert, dann wirst du dafür definitiv nicht bestraft werden.
Natürlich gilt das nur bei akuter Gefahr..wenn ich nach zwei Stunden den Typ durch Zufall sehe (obwohl er von der Polizei gesucht wird), dann sieht die Rechtslage da natürlich anders aus, aber solange der Typ mit seiner Pistole eine Gefahr für mich oder meine Mitmenschen ist, darf ich ihn abknallen.