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Originally Posted by -i.nwA_
Kannst du als Händler nicht, ist selbstverschuldet und er hat die schon bekommen, hab die Rechnung gesehen...
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Kann ich mir nicht vorstellen.
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Da liegt doch einfach ein Irrtum in der Willenserklärung vor (§119 BGB). Der Shop muss Schadensersatz leisten aber die Ware liefern muss er bei sowas doch nicht.
Aber scheint wohl das man sich davor in den AGBs absichern muss und je nach Zahlungsart kann man anfechten oder nicht w/e. Naja, glückwunsch an ihn.