Ich arbeite daran wie ich 100+€ Aufträge generiere und binhood trollt 3400€ Menschen...
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Originally Posted by Deus
Darf man das gesetzlich eigentlich:
Angenommen der Kunde gibt ein Auftrag und man hat echt jede Voraussetzung erfüllt. Und er ist nicht damit zufrieden, man ändert es aber er findet dann 336363 Sachen die er dann anders + dazu machen will. Darf man dann eigentlich den Preis erhöhen, weil man länger dran sitzt als erwartet?
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Als aller erstes, ohne "Vertrag" bist du am Arsch. Der kann dann mit dir umspringen wie er will. Wenn du da nen Festpreis aufsetzt, hast du dich dran zu halten. Wenn du zufügst, dass für Korrekturen ein Stundenlohn von X entsteht, bist du auf der sicheren Seite. Versuch das so offiziell wie möglich hinzukriegen. Optimal ist ein schriftlicher Vertrag, aber ein Skypegespräch in dem er dem zustimmt sollte auch rechtskräftig sein.
Vor der Bezahlung:
Laut §633 Abs.2 BGB hat er ein Recht auf ein "mangelfreies" Werk. Das gilt wenn das Ergebnis von der Vereinbarung abweicht. Wenn er also von dir etwas erwartet, was du nicht hättest wissen können, ist das sein Problem und du kannst ihm für die höhere Arbeitszeit mehr anrechnen. Ist da aber wirklich ein Mangel (du hast vergessen ne kleine Ebene wieder einzublenden), dann hat dein Kunde einen Gewährleistungsanspruch (§640 Abs. 2 BGB) den er aber verliert, wenn er dein Werk trotz des Wissens kauft.
Nach der Bezahlung:
Du hast z.B. ein Webdesign erstellt und wurdest bezahlt. Plötzlich funktioniert das nicht auf Firefox und dein Kunde hat das Recht auf Nachbesserung. Er muss genau nennen, was geändert werden soll. Anfallende Zusatzkosten musst du übernehmen. Das ist ein GROßES Problem. Nach 2 Fehlschlägen oder wenn du es einfach verweigerst/ignorierst, musst du für die anfallenden Kosten des neuen Webdesigners aufkommen. Wenn du ihm aber gesagt hast, es funktioniert nicht auf Firefox und er sagt, dass es schon gut sei verliert er wie oben erklärt seinen Gewährleistungsanspruch.
Hast du nen Fehler bei Farben für nen Flyer gemacht und das Rot ist minimal dunkler als auf der Vorlage, hat dein Kunde diese Rechte nicht, aber du musst ihm nen Preisnachlass erteilen (§638 BGB).
Wenn du mehr wissen willst: §§631-651 BGB sind die relevanten Paragraphen für uns.
und §31 (amk) UrhG sollte man unbedingt wissen
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[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]: Ich les grade, bei Krieg oder Naturkatastrophen hast du ein Recht den Termin noch weiter nach hinten zu verschieben. Die Sonne scheint heute sooo stark, das fühlt sich nach 3 Monate Verschiebung an :D