Wenn du das Board meinst.Quote:
ich bräuchte den link zur web site ^^
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] findest du dann eig. alles.
Wenn du das Board meinst.Quote:
ich bräuchte den link zur web site ^^
Dann geh mal auf die Seite und du wirst ein Wunder erleben!Quote:
Ist die Seite down gerade? Immer wenn ich auf die seite will kommt das :[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
Quote:
[Tech-C]
Type: PERSON
Name: Marcel Bößendörfer
Organisation: marbis GmbH
Address: Benzstraße 3
PostalCode: 76185
City: Karlsruhe
CountryCode: DE
Phone: +4972175404444
Fax: +498001003860
Email: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
Changed: 2012-04-19T16:31:53+02:00
Die Seite ist keine familiäre oder persönlich genutzte Seite.Quote:
Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
Quote:
Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen die Urheberrechte. Gemeint ist damit in der Regel ein Verstoß gegen die im Urheberrechtsgesetz definierten Verwertungsrechte oder die Aneignung eines fremden Werkes unter eigenem Namen (Plagiat). Ein häufiger Verstoß besteht in einer rechtswidrig hergestellten oder verbreiteten Kopie von urheberrechtlich geschützten – meist elektronischen – Medien.
Quelle: WikipediaQuote:
Bei gewerblichem Handel können Urheberrechtsverletzungen Geld- oder Haftstrafen nach sich ziehen (in Deutschland gemäß § 106 UrhG). Das Gleiche gilt im Privatbereich für das Zurverfügungstellen („Upload“) von urheberrechtlich geschützten Werken.