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Originally Posted by Nnοitra
Du weißt genau worauf ich hinaus wollte.
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Übrigens stellst du dich hier öffentlich gegen das deutsche Grundgesetz.
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So so ein Grundgesetz, dass keins ist, da der Staat als solches nicht existieren darf. Rein Völkerrechtlich gesehen.
Indizien sieht man hier:
-zitiert aus einem Beitrag in einem anderen Forum -
Das Deutsche Reich hat nich kapituliert sonderen seine Armee. Ein Land kann nach Völkerrecht/Haagerlandkriegsordnung nicht kapitulieren.
Die vier Siegermächte haben das Deutsche Reich auch nicht aufgelöst oder zerschlagen,wie sich völkerrechtlich eindeutig aus der „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Gewalt des Staates durch die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) und die Provisorische Regierung der Französischen Republik” vom 05.06.1945 (sog. Berliner Erklärung) ergibt. Dort erklärten die Sieger das Fortbestehen Deutschlands in den Grenzen vom 31.12.1937. Daher betrachten sie Deutschland als politische Einheit in diesem Rahmen und wollten so über Deutschland verhandeln. Das bedeutet, daß debellatio Deutschlands nicht vorliegt und daß schon aus diesem Rechtsrahmen und Rechtsgrund das Deutsche Reich und Preußen staats- und völkerrechtlich in vollem Umfang fortbestehen.
Diese Rechtsgrundlage wurde vom deutschen Staatsrecht bestätigt, indem das Bundesverfassungsgericht am 31.07.1973 nach deutschem Verfassungsrecht festlegte, daß das Deutsche Reich fortbesteht und daß das bis auf den heutigen Tag so bleibt, da diese Entscheidung bis heute nicht aufgehoben wurde. Sie wurde sogar noch durch eine neue Entscheidung dieses Gerichtes von 1975, die zu den Ostverträgen erging, bestätigt, welche ebenfalls bis heute fortbesteht. Die Bundesrepublik Deutschland ist daher nach dem allgemeinen Öffentlichen Recht, also nach dem Völkerrecht und dem deutschen Staatsrecht nicht identisch mit dem Deutschen Reich, das als solches bis heute fortbesteht. Sie ist daher auch nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, das ja als solches staats- und völkerrechtlich weiterbesteht. Es wird international auch nicht etwa durch die Bundesrepublik Deutschland vertreten, da dafür kein entsprechendes Mandat besteht. Eine den beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entgegenstehende Entscheidung hat es bis heute noch nicht gegeben.
Es wird von Seiten der BRD-Regierung immer behauptet, daß die BRD identisch mit dem Deutschen Reich sei. Dies ist nicht richtig: Es kann nicht ein Staat mit einem anderen völkerrechtlich fortbestehenden Staat identisch sein. Auch das Staatsvolk kann das nicht, da die BRD kein eigenes Staatsvolk hat. Daher gibt es auch kein eigenes Gesetz, dass von der BRD erlassen wurde, und gültig sein sollte.
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Zitat Ende.
Aber das hat jetzt vom Thema abgeschwiffen. Um den Status eines Kindereichen Volkes/Staates zu erreichen müssen viele Faktoren verändert werden.
So jetzt wieder zum Thema Homosexualität, ob sie gut oder schlecht sei.
Die gesellschaftliche Aufwertung devianter Sexualität und Perversion und die damit verbundene Abwertung und Diskriminierung von Ehe und Familie führt zur Neudefinition der Begriffe ‚Geschlecht‘, ‚Ehe‘ und ‚Familie‘, welche einen gewaltigen Zersetzungsprozess auslöst.
Wenn heute „Ehe“ überall da sein soll, wo ein heterosexuelles oder ein homosexuelles Paar miteinander lebt, und „Familie“ überall dort, wo Kinder mit Erwachsenen zusammenleben, dann wird ein wesentlicher Pfeiler in der der Grundordnung unseres Staates ausgehöhlt. Die Einebenung der Geschlechterdifferenz und Geschlechterspannung zwischen Mann und Frau sowie die Leugnung der Generationenfolge und Generationendifferenz sind die Kündigung eines anthropologischen Fundamentalkonsenses und letztlich die Zerstörung der Kultur
Es liegt zwar an jedem Mensch, wie er sich sexuel aktiv verhält - auch wenn er genetisch oder erzieherisch dazu veranlagt ist -, so ist und bleibt es nunmal die Homosexualität etwas, dass der Menscheit und jedem einzelnen Volk schädigt.
Hierzu zitiere ich einmal den Herrn Adenauer: „Die von interessierten Kreisen in den letzten Jahrzehnten wiederholt aufgestellte Behauptung, daß es sich bei dem gleichgeschlechtlichen Verkehr um einen natürlichen und deshalb nicht anstößigen Trieb handele, kann nur als Zweckbehauptung zurückgewiesen werden.Wo die gleichgeschlechtliche Unzucht um sich gegriffen und großen Umfang angenommen hat, war die Entartung des Volkes und der Verfall seiner sittlichen Kraft die Folge.“