Jemand grad auf die schnelle nen Plan, ob Hardwareversand irgendwas zur Kaufpreisminderung der 970 gesagt hat? Sonst schreib ich deren tollen Support mal an
Auflösung und so passt nun nur hat ne leichte verzögerung wenn ich PvP mache im SpielQuote:
Hat sich die Auflösung geändert oder die Refreshrate?
Hardwareversand hat auch die dicksten Clowns gefrühstückt oder? :rolleyes:Quote:
Computerbase hat dazu auch einen Thread wie sich die einzelnen Händler verhalten:
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Das Mindfactory Facebookkommentare und Nutzerbewertungen löscht, die auf die Speicherproblematik hinweisen bestätigt ja nur das unprofessionelle Verhalten der letzten Tage.
Hier wurde sich auch drüber ausgelassen:
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#Edit:
Man beachte auch mal diesen Thread:
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Da äußerst sich "grigi" kritisch gegenüber dem Verhalten von Mindfactory und wird direkt aufs Übelste beleidigt.
Dagegen ist Elitepvpers ja der Himmel, was Freundlichkeit angeht. Und die ist hier schon nicht besonders hoch.
Quote:
Erfordern Nachweis, dass man mehr als 3,5GB VRAM nutzt
Das ist doch vollkommen gelogen alter wtfQuote:
Originally Posted by Hardwareversandzur Thematik der NVIDIA GeForce GTX 970 lehnen wir uns an die aktuelle Stellungnahme von Nvidia an.
Darin wird bestätigt, dass die Grafikkarten mit dem NVIDIA-Chip Geforce GTX 970 arbeiten, wie vorgesehen.
Die von uns mit dem betreffenden Chipsatz verkauften Karten entsprechen in ihren technischen Eigenschaften dem ursprünglich von uns beworbenen Produkt. Die Leistung der von uns vertriebenen Grafikkarten entspricht ebenfalls den in diversen Benchmarks hochgelobten Daten.
Ein Defekt oder eine Beeinträchtigung liegt somit nicht vor.
Einen Sachmangel im Sinne des Gewährleistungsrechts ist aus unserer Sicht nicht gegeben.
Sonst holste dir ein "gelbes Briefchen" ;) Kostet nur ~35€, die kannste ja wohl auslegen ;DQuote:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben reklamiere ich meinen Kaufvertrag, dessen Rechnungsdaten wie folgt lauten:
Produkt: [PRODUKTNAME] (genauer Produktwortlaut laut Rechnung)
Rechnungsdatum: [DATUM]
Rechungssumme: €[Kaufpreis inkl. USt]
Meine Reklamation erfolgt im Sinne der Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht aufgrund der Tatsache, dass bei obig genanntem Produkt ein erheblicher Sachmangel vorliegt.
Dieser äußert sich wie folgt:
Bei genanntem Produkt handelt es sich um Computerhardware, die durch klare Spezifikationen seitens des Herstellers, wie auch seitens des Händlers klassifiziert und eingeordnet werden kann. Ich erwarb das Produkt in dem Glauben, dass die vom Hersteller, und auch in weiterer Folge von Ihnen als Händler auf Ihrem Webshop ersichtlichen Spezifikation eindeutig klargestellt und auf das Produkt uneingeschränkt anwendbar sind.
Durch aus den Medien, einschlägigen Fachmagazinen sowie durch den Hersteller bekannt gewordenen tatsächlichen Spezifikationen weichen diese von den zum Kaufzeitpunkt beworbenen in grobem Maße ab.
In weiterer Folge führt dies dazu, dass ich das Produkt nicht für jene Anforderungen zur Gänze benutzen kann, die ich aufgrund der falschen und besser dargestellten Spezifikation als für ausreichend erachtete.
Merkbar äußert sich der Umstand des Sachmangels weiterhin, dass ich meine Anforderungen, die ich an das Produkt aufgrund der beworbenen Spezifikationen stelle, nicht decken kann.
Da es sich bei dem Produkt um ein solches handelt, das es mir als Endverbraucher unmöglich macht, den Aufbau und die Architektur ohne Angaben des Herstellers einzusehen, trat der Sachmangel in seiner Eindeutigkeit durch die öffentliche Berichtigung durch den Hersteller hervor.
Nach international und im EU Raum eindeutig geregeltem und gültigen Gewährleistungsrecht, besteht für mich als Kunde in diesem Fall das Recht auf Gewährleistung durch Sie als den Händler aufgrund eines außer Streit belegbaren Sachmangels.
Für Sie als Händler besteht die Möglichkeit einer Nachbesserung, welche ich Ihnen hiermit einräume. Als Nachbesserung gilt ein Austausch auf ein, den Spezifikationen zum Kaufzeitpunkt beworbenen Produktes.
Tritt der Fall ein, dass es kein Produkt mit dieser Bezeichnung und den geforderten Spezifikationen gibt, mache ich mit diesem Schreiben von meinem Gewährleistungsrecht Gebrauch und ersuche um Rückabwicklung.
Für diese wird mit diesem Schreiben eine Frist von 14 Kalendertagen ab Poststempel gesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
[NAME]
Ja, war auch meine Idee, jedoch stellen die sich vollkommen Quer, die Karten funktionieren ja genau wie beschrieben.. Wie viele Quellen, die das Gegenteil beweisen, soll ich denen noch schicken?Quote:
Also ich würde zuerst versuchen ne Minderung durchzusetzen :D
Von Soest nach Münster ist eigentlich auch nicht weit, wenns hart auf hart kommt cruise ich da wohl mal vorbeiQuote:
Wenn man im Mindfactory-Forum den Ausdruck "gerichtliches Mahnverfahren" verwendet wird man ja nur wieder beschimpft ;D Was sich da für Leute rumtreiben ist echt unglaublich.
HVW hat ja nen Shop in Münster. Muss ich mal hingehen und die persönlich ansprechen, ob die scheiße sind und so ...
Wird wohl ein Script sein, welches nach Keywords wie "GTX 970" "Mangel" und "Reklamation" im Posteingang sucht und dann die entsprechende Standardmail rausschickt. :DQuote:
Ja, war auch meine Idee, jedoch stellen die sich vollkommen Quer, die Karten funktionieren ja genau wie beschrieben.. Wie viele Quellen, die das Gegenteil beweisen, soll ich denen noch schicken?
Vermute eh, dass meine Mail gar nicht erst gelesen wurde und einfach mal auf die standardantwortgtx970.txt zurückgegriffen wurde
Jup lol, im CB Forum hat wohl auch jemand EXAKT dieselbe Antwort erhalten.Quote:
Wird wohl ein Script sein, welches nach Keywords wie "GTX 970" "Mangel" und "Reklamation" im Posteingang sucht und dann die entsprechende Standardmail rausschickt. :D
Quote:
Originally Posted by dim9rSehr geehrter Herr XXXX,
zur Thematik der NVIDIA GeForce GTX 970 lehnen wir uns an die aktuelle Stellungnahme von Nvidia an.
Darin wird bestätigt, dass die Grafikkarten mit dem NVIDIA-Chip Geforce GTX 970 arbeiten, wie vorgesehen.
Die von uns mit dem betreffenden Chipsatz verkauften Karten entsprechen in ihren technischen Eigenschaften dem ursprünglich von uns beworbenen Produkt. Die Leistung der von uns vertriebenen Grafikkarten entspricht ebenfalls den in diversen Benchmarks hochgelobten Daten.
Ein Defekt oder eine Beeinträchtigung liegt somit nicht vor.
Einen Sachmangel im Sinne des Gewährleistungsrechts ist aus unserer Sicht nicht gegeben.
Sollten Sie noch offene Fragen zu Ihrer Grafikkarte NVIDIA GTX 970 haben, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihrer Grafikkarte.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX
Versandkundenbetreuung
hardwareversand.de
Stimmt ja nicht mal. Die haben auch keine Ahnung von Tuten und Blasen.Quote:
Die von uns mit dem betreffenden Chipsatz verkauften Karten entsprechen in ihren technischen Eigenschaften dem ursprünglich von uns beworbenen Produkt.