Hardware Chit-Chat

02/02/2015 23:02 [&] Delinquent#6301
Jemand grad auf die schnelle nen Plan, ob Hardwareversand irgendwas zur Kaufpreisminderung der 970 gesagt hat? Sonst schreib ich deren tollen Support mal an
02/03/2015 03:33 -_Yuan_-#6302
mit dem neuen Monitor laagt es nur noch >.<

mit dem alten irgentwie nie xD
02/03/2015 03:42 .StarSplash#6303
Hat sich die Auflösung geändert oder die Refreshrate?
02/03/2015 04:01 nurgucken666#6304
sendet hardwareversand eig. auch an Packstation?
02/03/2015 04:20 -_Yuan_-#6305
Quote:
Originally Posted by .StarSplash View Post
Hat sich die Auflösung geändert oder die Refreshrate?
Auflösung und so passt nun nur hat ne leichte verzögerung wenn ich PvP mache im Spiel




[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] Hab ich gekauft :D
02/03/2015 08:24 Ares#6306
Quote:
Originally Posted by Belur View Post
Computerbase hat dazu auch einen Thread wie sich die einzelnen Händler verhalten:
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]

Das Mindfactory Facebookkommentare und Nutzerbewertungen löscht, die auf die Speicherproblematik hinweisen bestätigt ja nur das unprofessionelle Verhalten der letzten Tage.

Hier wurde sich auch drüber ausgelassen:
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]

#Edit:
Man beachte auch mal diesen Thread:
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
Da äußerst sich "grigi" kritisch gegenüber dem Verhalten von Mindfactory und wird direkt aufs Übelste beleidigt.
Dagegen ist Elitepvpers ja der Himmel, was Freundlichkeit angeht. Und die ist hier schon nicht besonders hoch.
Hardwareversand hat auch die dicksten Clowns gefrühstückt oder? :rolleyes:
Quote:
Erfordern Nachweis, dass man mehr als 3,5GB VRAM nutzt
02/03/2015 12:23 [&] Delinquent#6307
Wow Hardwareversand sind ja noch heftigere Hurensöhne als ich dachte wtf

Quote:
Originally Posted by Hardwareversand
zur Thematik der NVIDIA GeForce GTX 970 lehnen wir uns an die aktuelle Stellungnahme von Nvidia an.

Darin wird bestätigt, dass die Grafikkarten mit dem NVIDIA-Chip Geforce GTX 970 arbeiten, wie vorgesehen.

Die von uns mit dem betreffenden Chipsatz verkauften Karten entsprechen in ihren technischen Eigenschaften dem ursprünglich von uns beworbenen Produkt. Die Leistung der von uns vertriebenen Grafikkarten entspricht ebenfalls den in diversen Benchmarks hochgelobten Daten.

Ein Defekt oder eine Beeinträchtigung liegt somit nicht vor.

Einen Sachmangel im Sinne des Gewährleistungsrechts ist aus unserer Sicht nicht gegeben.
Das ist doch vollkommen gelogen alter wtf
02/03/2015 12:51 Belur#6308
Bei CB hatten die ja schon einen Text verfasst, den man wegschicken kann:
Quote:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben reklamiere ich meinen Kaufvertrag, dessen Rechnungsdaten wie folgt lauten:
Produkt: [PRODUKTNAME] (genauer Produktwortlaut laut Rechnung)
Rechnungsdatum: [DATUM]
Rechungssumme: €[Kaufpreis inkl. USt]

Meine Reklamation erfolgt im Sinne der Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht aufgrund der Tatsache, dass bei obig genanntem Produkt ein erheblicher Sachmangel vorliegt.
Dieser äußert sich wie folgt:
Bei genanntem Produkt handelt es sich um Computerhardware, die durch klare Spezifikationen seitens des Herstellers, wie auch seitens des Händlers klassifiziert und eingeordnet werden kann. Ich erwarb das Produkt in dem Glauben, dass die vom Hersteller, und auch in weiterer Folge von Ihnen als Händler auf Ihrem Webshop ersichtlichen Spezifikation eindeutig klargestellt und auf das Produkt uneingeschränkt anwendbar sind.
Durch aus den Medien, einschlägigen Fachmagazinen sowie durch den Hersteller bekannt gewordenen tatsächlichen Spezifikationen weichen diese von den zum Kaufzeitpunkt beworbenen in grobem Maße ab.
In weiterer Folge führt dies dazu, dass ich das Produkt nicht für jene Anforderungen zur Gänze benutzen kann, die ich aufgrund der falschen und besser dargestellten Spezifikation als für ausreichend erachtete.
Merkbar äußert sich der Umstand des Sachmangels weiterhin, dass ich meine Anforderungen, die ich an das Produkt aufgrund der beworbenen Spezifikationen stelle, nicht decken kann.
Da es sich bei dem Produkt um ein solches handelt, das es mir als Endverbraucher unmöglich macht, den Aufbau und die Architektur ohne Angaben des Herstellers einzusehen, trat der Sachmangel in seiner Eindeutigkeit durch die öffentliche Berichtigung durch den Hersteller hervor.

Nach international und im EU Raum eindeutig geregeltem und gültigen Gewährleistungsrecht, besteht für mich als Kunde in diesem Fall das Recht auf Gewährleistung durch Sie als den Händler aufgrund eines außer Streit belegbaren Sachmangels.
Für Sie als Händler besteht die Möglichkeit einer Nachbesserung, welche ich Ihnen hiermit einräume. Als Nachbesserung gilt ein Austausch auf ein, den Spezifikationen zum Kaufzeitpunkt beworbenen Produktes.
Tritt der Fall ein, dass es kein Produkt mit dieser Bezeichnung und den geforderten Spezifikationen gibt, mache ich mit diesem Schreiben von meinem Gewährleistungsrecht Gebrauch und ersuche um Rückabwicklung.

Für diese wird mit diesem Schreiben eine Frist von 14 Kalendertagen ab Poststempel gesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
[NAME]
Sonst holste dir ein "gelbes Briefchen" ;) Kostet nur ~35€, die kannste ja wohl auslegen ;D
02/03/2015 13:44 .StarSplash#6309
Also ich würde zuerst versuchen ne Minderung durchzusetzen :D
02/03/2015 13:52 [&] Delinquent#6310
Quote:
Originally Posted by .StarSplash View Post
Also ich würde zuerst versuchen ne Minderung durchzusetzen :D
Ja, war auch meine Idee, jedoch stellen die sich vollkommen Quer, die Karten funktionieren ja genau wie beschrieben.. Wie viele Quellen, die das Gegenteil beweisen, soll ich denen noch schicken?

Vermute eh, dass meine Mail gar nicht erst gelesen wurde und einfach mal auf die standardantwortgtx970.txt zurückgegriffen wurde
02/03/2015 13:53 Belur#6311
Wenn man im Mindfactory-Forum den Ausdruck "gerichtliches Mahnverfahren" verwendet wird man ja nur wieder beschimpft ;D Was sich da für Leute rumtreiben ist echt unglaublich.

HVW hat ja nen Shop in Münster. Muss ich mal hingehen und die persönlich ansprechen, ob die scheiße sind und so ...
02/03/2015 13:57 [&] Delinquent#6312
Quote:
Originally Posted by Belur View Post
Wenn man im Mindfactory-Forum den Ausdruck "gerichtliches Mahnverfahren" verwendet wird man ja nur wieder beschimpft ;D Was sich da für Leute rumtreiben ist echt unglaublich.

HVW hat ja nen Shop in Münster. Muss ich mal hingehen und die persönlich ansprechen, ob die scheiße sind und so ...
Von Soest nach Münster ist eigentlich auch nicht weit, wenns hart auf hart kommt cruise ich da wohl mal vorbei
02/03/2015 14:10 Chicken.ShooT#6313
Quote:
Originally Posted by [&] Delinquent View Post
Ja, war auch meine Idee, jedoch stellen die sich vollkommen Quer, die Karten funktionieren ja genau wie beschrieben.. Wie viele Quellen, die das Gegenteil beweisen, soll ich denen noch schicken?

Vermute eh, dass meine Mail gar nicht erst gelesen wurde und einfach mal auf die standardantwortgtx970.txt zurückgegriffen wurde
Wird wohl ein Script sein, welches nach Keywords wie "GTX 970" "Mangel" und "Reklamation" im Posteingang sucht und dann die entsprechende Standardmail rausschickt. :D
02/03/2015 14:52 [&] Delinquent#6314
Quote:
Originally Posted by Chicken.ShooT View Post
Wird wohl ein Script sein, welches nach Keywords wie "GTX 970" "Mangel" und "Reklamation" im Posteingang sucht und dann die entsprechende Standardmail rausschickt. :D
Jup lol, im CB Forum hat wohl auch jemand EXAKT dieselbe Antwort erhalten.

Quote:
Originally Posted by dim9r
Sehr geehrter Herr XXXX,

zur Thematik der NVIDIA GeForce GTX 970 lehnen wir uns an die aktuelle Stellungnahme von Nvidia an.
Darin wird bestätigt, dass die Grafikkarten mit dem NVIDIA-Chip Geforce GTX 970 arbeiten, wie vorgesehen.

Die von uns mit dem betreffenden Chipsatz verkauften Karten entsprechen in ihren technischen Eigenschaften dem ursprünglich von uns beworbenen Produkt. Die Leistung der von uns vertriebenen Grafikkarten entspricht ebenfalls den in diversen Benchmarks hochgelobten Daten.

Ein Defekt oder eine Beeinträchtigung liegt somit nicht vor.

Einen Sachmangel im Sinne des Gewährleistungsrechts ist aus unserer Sicht nicht gegeben.

Sollten Sie noch offene Fragen zu Ihrer Grafikkarte NVIDIA GTX 970 haben, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihrer Grafikkarte.

Mit freundlichen Grüßen
XXXX

Versandkundenbetreuung
hardwareversand.de
02/03/2015 15:03 Belur#6315
Quote:
Die von uns mit dem betreffenden Chipsatz verkauften Karten entsprechen in ihren technischen Eigenschaften dem ursprünglich von uns beworbenen Produkt.
Stimmt ja nicht mal. Die haben auch keine Ahnung von Tuten und Blasen.