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Originally Posted by uDMage
Aha, also muss dich erst jemand abstechen oder dich bei einer Schlägerei so unglücklich treffen das du im Koma liegst bevor du dich wehren darfst ja? :facepalm:
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Nein, man muss sich in aktuter Gefahr befinden.
Wenn er gerade zuschlägt und du zb. einen Judo-Wurf anwendest, um ihn auf den Boden zu bringen, damit dir nichts passieren kann, kann man das als Notwehr sehen, aber das was ihr hier alle schreibt vonwegen "Er hat angefangen! Das war Notwehr!" ist Bullshit!
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Da er angefangen hat, fällt es unter Notwehr.
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Nein! Wie oft soll ich es noch schreiben?
Wenn es überhaupt unter Notwehr fällt, dann, weil er sagte, er hat zugeschlagen, als der andere ihn gerade wieder schlagen wollte.
Er befand sich also in akuter Gefahr und es bestehen Chancen, dass es als Notwehr akzeptiert wird, alles andere von wegen "Er hat angefangen" ist Quatsch!
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Was ist denn das für ne p***y wenn er zum Direktor läuft und Petzt.
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Eine intelligente. Wie man sehen kann, bringt dieser Weg ja mehr als dumm draufzuhauen.
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Nein, du kannst dafür keine Anzeige bekommen, da du
1.deine Freunde können bezeugen das du in Notwehr gehandelt hast!
2.Er dich zuerst angegriffen hat
3. Zeige ihn doch an wegen Beleidigung
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Er hat sie doch schon.
1. dafür muss es erstmal Notwehr sein und Zeugen sind da nicht immer alles, da die auch Lügen können
2. Na und?
3. Nur weil er eine Straftat in Form von Beleidigung verübt hat, kann man nun den TE nicht mehr belangen? Geile Logik.