Also, jetzt kommt mal ein bisschen persönliche Erfagrung ins Spiel:
- Bei einem DZB stehen die Chancen 1:1, dass sie ihn nicht finden, weil sie öfter mal zu faul sind zu suchen (außer die haben dich mit 70kmh erwischt)
-deine Prüfpapiere werden für ungültig erklärt und du musst neue beim TÜV beantragen
-ansonsten kommen max 20-30 Sozialstunden auf dich zu, eventuell eine Geldstrafe + Abschleppkosten
-solche Sachen stehen dann aber nicht im Vorstrafenregister, erst ab 3 Monaten Haftstrafe oder Tagessätzen in der Höhe
PS: Deine Signatur stimmt nicht, in der Regel werden die Anklagen wegen Downloadens/Uploadens fallen gelassen, nur an den Abmahnkosten von ein
paar tausend € kommt man nicht oft vorbei.
Kinderschänder werden mit bis zu 10 Jahren bestraft, es gibt auch Fälle in denen sogar Jugendliche für 3 Jahre und mehr ins Gefängnis mussten wegen sowas.
Und bei Kinderpornographie beträgt die Mindesstrafe 3 Monate Haft (allein Downloaden) bis zu 2 Jahre und beim Uploaden sogar noch mehr (bis zu 5 Jahre).