@nurgucken666:
Eine Zivilklage kann man nicht bei der Polizei einreichen. Dazu muss man zu einem Anwalt. Deswegen sage ich ja, dass es einen Nerven, Zeit und Geld kosten wird dies zu betreiben.
Die Polizei ist nur für Strafsachen da. Was für zwei Leute für zivilrechtliche Probleme miteinander haben interessiert die nicht.
Momentan ist es eine Unterschlagung und wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt, falls er dir den Schlafsack nicht wiedergeben möchte.
Da der TE seinen Schlafsack nicht wieder haben möchte, weiß ich auch nicht was er nun mit diesem Thema bezwecken will.
Zur Hauptfrage: Nein, er darf ihn nicht behalten und erst recht nicht wegschmeißen.
Aber wenn er ihn dir zwar wiedergeben möchte und keiner von beiden bereit ist den zu holen/ zu bringen läuft es lediglich auf Unfug hinaus und kann nur durch den Klügeren geschlichtet werden.
Falls er nachgibt.