Ebay Einkauf ''Screenshot''

06/16/2014 13:54 Fabi3824#46
^this
Irreführende Auktion, geld zurückverlangen, wenn noetig vors Gericht, da wurde bisher immer zugunsten des Käufers entschieden

Quote:
Laut eBay-AGB gilt eine Artikelbezeichnung als irreführend, wenn sie "bei Käufern falsche Vorstellungen über den angebotenen Gegenstand" weckt. Wer also eine Verpackung für eine Playstation anbietet, muss das auch so im Angebotstitel mitteilen - und darf es nicht in der Beschreibung verstecken. Andernfalls wäre das Angebot laut dem Rechtsanwalt "irreführend" und der Kunde könnte darauf vertrauen, eine Playstation geliefert zu bekommen
06/16/2014 15:02 hyperikal#47
Ruf Ebay an, es gibt doch den Käuferschutz?
06/16/2014 15:59 #Captain#48
hab nicht soviel plan von ebay daher hier einfach mal link von einen neuen den er verarscht hat [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
06/16/2014 16:09 [uLow]TheCraftingMan#49
Quote:
Originally Posted by ~>Bl4Ck<~ View Post
Was hat das mit ausnutzen von unerfahrenheit zu tun? Wenn man zu dämlich ist sich was durch zu lesen hat man pech. Ist wie bei der Gebrauchsanweisung wenn du dir einen Schrank kaufst.
Ganz so leicht ist es dann doch nicht ;)

Es ist betrug sobald der Käufer denken könnte das es sich primär um etwas anderes handeln könnte.
Deshalb hat die Telekom auch das mit ihren drosselverträgen in Zusammenspiel mit dem Wort "Flatrate" nicht durchbekommen. Es ist nämlich KLAR erkennbar, in den Vertrags AGBs, worum es sich handelt, jedoch denkt der Käufer durch das Wort "Flatrate" das es sich um ein ganz anderes Produkt als beschrieben handelt.
06/16/2014 16:17 MelayG#50
Also ich würde mal sagen er hat was verkauft was es umsonst gibt ist das nicht verboten?
06/16/2014 16:28 iTzHazard#51
wenn ich mir das Angebot so anschaue stehen deine Chancen doch mehr als gut, das ist definitiv täuschung und jetzt bemüh dich dein Geld zurück zubekommen
06/16/2014 16:31 Veylore#52
Wenn in dem Angebot, was du gekauft hast, auch "Screenshot" stand, biste dein Geld los.
Denn dann ist dies keine arglistige Täuschung mehr. :)
06/16/2014 16:37 #Captain#53
war bei der Polizei und die sagen, das ich vor Gericht gehen sollte. aber konnten mir auch keine hohe Erfolgschance zusprechen..
06/16/2014 16:44 Keks..??#54
Rechtslage in Österreich

Ein Irrtum liegt vor, wenn eine Vertragspartei eine falsche Vorstellung über den Inhalt einer von derselben abgegebenen Willenserklärung oder über den Vertragspartner und dessen wesentliche Eigenschaften hat. Gesetzlich wird dabei zwischen wesentlichen und unwesentlichen Irrtümern unterschieden.

Wesentliche Irrtümer (§ 871 ABGB)

Ein wesentlicher Irrtum liegt vor, wenn über die Hauptsache oder eine wesentliche Beschaffenheit der Willenserklärung geirrt wird, das heißt, wenn der Vertrag ohne den Irrtum überhaupt nicht geschlossen worden wäre. Das Vorliegen ermöglicht die Anfechtung und Beseitigung des gesamten Vertrages, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
der Irrtum wurde durch die andere Vertragspartei veranlasst
der Irrtum hätte der anderen Vertragspartei aus den Umständen auffallen müssen (z.B. kann dem Verkäufer aus einem unverhältnismäßig hohen Kaufpreis auffallen, dass der Käufer über den wahren Wert einer Sache irrt.)
die irrende Partei dem anderen rechtzeitig von seinem Irrtum in Kenntnis setzt (insbesondere bevor der Vertragspartner im Vertrauen auf die Erklärung gehandelt hat.)

(Aus Wikipedia kopiert)

In der Schweiz ist es meines Wissens auch so, dass wenn man ein Vertrag eingegangen ist, sich aber geirrt hat, man den Vertrag anfechten kann.

Ich meine, du wärst den Kauf/Vetrag ja nicht eingagangen, wenn du gecheckt hättest das es nur ein Screenshot von dem Handy ist.

P.S. ich kenne mich im Deutschen Recht nicht aus ;)
06/16/2014 16:55 play with fire#55
Quote:
Originally Posted by #Captain View Post
war bei der Polizei und die sagen, das ich vor Gericht gehen sollte. aber konnten mir auch keine hohe Erfolgschance zusprechen..
zieh dein verdammtes Geld jetzt zurück und vor allem gib ihm ne negative Bewertung. dann hast du zumindest was gutes getan und bewahrst andere, potenzielle Opfer, auch drauf reinzufallen

und natürlich hast du 'ne hohe Erfolgschance, keine Ahnung was die dir da erzählt haben, aber nach der Artikelbeschreibung her ist das einfach nur arglistige Täuschung und verboten

lg,
clanstark
06/16/2014 16:57 Freakypycho#56
Es ist auf jedenfall ein versuch von Betrug zu sehen im angebot egal ob ab und an steht das er ein bild ist .

allein schon beschriebung

Detaillierte Informationen zum Artikel
Produktbeschreibung.

Angaben was das iphone alles hat ? Wenn ich nur ein bild verkaufe haben diese angaben nichts in der beschreibung zu suchen .

Für mich ein klarer Fall von versuchten Betrug und würde dieses zur Anzeige bringen .

Zum Thema Polizei die versuchen sich immer zu drücken wenn es um Arbeit geht besteh da drauf eine Anzeige zu machen egal was die sagen . Klar Bestimmen was dann Passiert können die nicht ist nicht ihre Arbeit .

Für sowas Rechtschutz ohne Selbstbeteiligung hinfahren schreiben aufsetzten und gut . Mach am besten noch vom angebot eine Kopie um es dem Anwalt zu zeigen . Es ist im ganzen Angebot zu sehen das der Verkäufer versucht hat Leute zu Täuschen . Die Frage ist noch mit welchem gebot das Angebot angefangen hat . Sollte es schon ab über 250 € Angefangen hat ist es ein Weiterer Hinweis das eine Täuschung ist .
06/16/2014 17:19 xXKimariXx#57
Eindeutig Täuschung, man beachte die Beschreibung :
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]

Screenshot bitte noch kleiner schreiben im gegensatz zum rest.
Damit wird er ganz sicher nicht durchkommen!
06/16/2014 17:19 [uLow]TheCraftingMan#58
Quote:
Originally Posted by ♥Cosmo♥ View Post
Also ich würde mal sagen er hat was verkauft was es umsonst gibt ist das nicht verboten?
Wie kommst du denn auf den Bolzen?
Es steht dir frei zu verkaufen was du willst. Theoretisch gibt es Erde auch kostenlos, und trozdem kann man sie im Baumarkt kaufen...
06/16/2014 17:25 Goku.#59
Solange, der Screenshot in eine angemessen Schriftgröße geschrieben wurde, dann ist es legal. Glaub da gibts auch eine Regel dafür unter 8 pt = verboten (?) korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Gibts ja welche die verkaufen ein PS3 Karton, was auch in der Beschreibung steht...
06/16/2014 18:32 mrfreezy100#60
Aufjedenfall zur Polizei.