Hab da mal was schönes für euch gegoogelt ;).
Wie steht der Islam zur Tötung?
Grundsätzlich gilt im Islam das Verbot der willkürlichen Tötung einer Menschenseele, die Allah unantastbar gemacht hat. Das Töten von Menschen aus persönlichen und triebhaften Absichten und Motiven heraus wird von Allah dem Allmächtigen bzw. im Islam nicht geduldet und ist somit in höchstem Maße strafbar, da dies eine kriminelle Handlung darstellt.
Folgende Verse des Koran werden von Unwissenden (bzw. Feinden des Islams) immer wieder missbraucht, um Verwirrung und Aufruhr unter den Menschen gegen den Islam zu stiften. Bei genauerer Betrachtung, was diese Menschen natürlich ablehnen, wird aber deutlich, dass deren Behauptungen nicht haltbar sind, da sie absolut aus dem Kontext gerissen wurden, ohne jegliche Regeln der Auslegung zu verstehen und zu beachten. Hierzu gehören u.a. die Hinzuziehung der Offenbarungsanlässe der Verse des Koran, sowie die Hinzuziehung der Aussagen des Propheten Mohamed, Allahs Segen und Friede auf ihm, die wir in den Werken der überlieferten Tradition (Sunna) wiederfinden.
Dieser Teil der Vorgehensweise ist unerlässlich, um zum wahren Verständnis des Islams zu gelangen.
Sure 2 die Kuh, Vers 190-193:
{(190) „Und kämpft auf Allahs Weg gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht*! Allah liebt nicht die Übertreter.“
(191) „Und tötet sie, wo immer ihr auf sie trefft, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben, denn Verfolgung ist schlimmer als Töten**! Kämpft jedoch nicht gegen sie bei der geschützten Gebetsstätte (heilige Moschee in Makka), bis sie dort (zuerst) gegen euch kämpfen. Wenn sie aber (dort) gegen euch kämpfen, dann tötet sie. Solcherart ist der Lohn der Ungläubigen.“
(192) „ Wenn sie jedoch aufhören***, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig.“
(193) „ Und kämpft gegen sie, bis es keine Verfolgung mehr gibt**** und die Religion (allein) Allahs ist. Wenn sie jedoch aufhören, dann darf es kein feindseliges Vorgehen geben außer gegen die Ungerechten*****.“}
*- allgemeingültige Bedeutung u. Erlaubnis zur Verteidigung mittels Kriegsführung gegen diejenigen die den Kampf gegen die Muslime eröffnen. Dieser Kampf ist kein Kampf um des Kampfes Willen, sondern ein Mittel um Frieden u. Freiheit für die Religionsausübung wiederherzustellen. Auf keinen Fall dürfen Frauen, Kinder, alte o. schwache Menschen, Bäume o. Äcker , Ziel dieses Kampfes sein oder gar ein gerechter Friedensschluss verweigert werden, wenn der Feind sich ergibt. Durch die Einhaltung dieser Regeln wird eine Übertretung und somit ein unnötiger Krieg vermieden.
**- Die Vernichtung des Geistes durch Verführung und folglich der Abfall vom Glauben ist schlimmer als das Töten selbst. Die Anweisung „Und tötet sie, wo immer ihr auf sie trifft, und vertreibt sie von wo sie euch vertrieben haben, ...“, gilt nur im Zusammenhang mit einer Kampfhandlung, die bereits im Gange ist. Keinesfalls ist hier der allgemeine Befehl zur Tötung Andersgläubiger zu verstehen, denn dies würde vielen anderen Versen des Koran und Aussagen des Propheten Mohamed wiedersprechen.
***- Wenn ein Krieg zur Verteidigung geführt werden muss, so soll er kein Racheakt sein. So lange der Feind sich gegen Allahs Sache auflehnt, so sollten ihm die Muslime Widerstand leisten. Hört der Feind jedoch mit dem Kampf auf, so müssen die Muslime den Kampf mit ihm als beendet ansehen.
****- Der Islam erwartet von den Muslimen, dass sie angesichts von Laster u. Kriminalität (=Verfolgung, Verführung, Unterdrückung, Bekämpfung, Folter, Tötung, etc.) nicht passive Zuschauer bleiben, sondern dass sie aktiv Widerstand leisten, soweit es in ihrer Macht steht. Dies bezieht sich auf kollektive Missstände, die nicht auf Einzelne beschränkt sind, sondern in der gesamten Gesellschaft verbreitet sind.
*****- Hier wird auch noch mal ganz deutlich, dass kriegerische Feindschaft nur dann herrschen darf, wenn die Muslime bekämpft bzw. angegriffen werden von den Ungerechten und Feinden.
Sure 4 die Frauen, Vers 84: {„So kämpfe auf Allahs Weg - du wirst nur für dich selbst verantwortlich gemacht - und sporne die Gläubigen an*. Vielleicht wird Allah die Gewalt derjenigen, die Ihn leugnen, zurückhalten. Allah ist stärker an Gewalt und an Bestrafung.“}*- Obwohl hier der Prophet Mohamed direkt angesprochen wird, gilt der Befehl für jeden einzelnen Muslim weiter. Die Aufforderung ist keine Anstiftung zum Krieg, sondern als solche für einen bereits vorhandenen Kriegszustand zu verstehen.
Sure 4 die Frauen, Vers 90: {..... „Wenn sie (die Allah leugnen) sich jedoch von euch fernhalten und dann nicht gegen euch kämpfen, sondern Frieden anbieten*, so hat euch Allah keine Veranlassung gegeben, gegen sie (vorzugehen).“}
*- Hier geht ganz klar hervor, dass Allah das Kämpfen gegen den Feind nur dann für erlaubt erklärt, wenn ein Kriegszustand herrscht. Sollte Friedenszustand herrschen und keine Angriffe der Andersgläubigen erfolgen, besteht für die Muslime in ihrem Territorium kein Anlass sich mittels Kampf zu verteidigen. Dies ist allgemein gültig bzw. zeitlich und räumlich unbegrenzt.
Dies waren einige Verse des Koran, die das grundlegende Verhältnis des Islam gegenüber der Tötung wiedergeben. Zur genaueren Erklärung und zur Konkretisierung von Details müssen jedoch auch noch die überlieferten Aussagen des Propheten Mohamed hinzugezogen werden:
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Haltet euch fern von den sieben vernichtenden Sünden. "Die Leute sagten: "O Gesandter Allahs, und welche sind diese? "Er sagte: "Diese sind: Die Beigesellung Allahs, die Zauberei, die Tötung eines Menschen, dessen Leben Allah unantastbar gemacht hat, es sei denn, dies geschehe nach dem Recht*. Ferner das Verzehren der Zinsen, das Verzehren des Besitzes einer Waise, die Flucht am Tage der Schlacht und die Verleumdung der unbescholtenen, gläubigen und arglosen Frauen."
*- Mit „Recht“ ist hier die islamische Gesetzgebung (das Strafrecht der Sharia) gemeint, die einen nachweislich Schuldigen zum Tode verurteilen kann, im Falle eines Totschlages oder eines Ehebruches. Dies kann auch u.U. für Nicht-Muslime gelten, die unter muslimischer Schutzherrschaft leben. Das Strafmaß in diesem Fall für einen Nicht-Muslim, der z.B. Unzucht oder Totschlag beging, hängt von der Entscheidung des islamischen Gerichtes ab. Sollte der Totschlag oder die Unzucht von einem Nicht-Muslim Einfluss auf die Muslime und deren gesellschaftliches Leben nehmen bzw. sollte ein Muslim direkt davon betroffen sein, so hat der muslimische Richter das Recht ein Strafmaß festzusetzen, das bis hin zur Todesstrafe reichen kann.
Es gibt im Islam somit keine willkürliche und sinnlose Tötung Andersgläubiger, sondern nur ein Töten mit Recht, wie z.B. ein Töten im Falle eines Kriegszustandes zur Verteidigung der Muslime und deren Gebiet, oder im Falle eines Mordes oder Ehebruches.
Edit:
Hoffe dadurch sind einige Missverständnisse geklärt.
Aber wenn jemand einfach nur den Islam schlecht machen will findet er immer i welche Halbwahrheiten. Ich versteh eig. euer Problem nicht. Wieso müssen immer Religionen schlecht gemacht werden? Auch wenn es keinen Gott geben würde, ihr habt nie etwas böses in eurem Leben gemacht, falls ihr die Suren befolgt habt. Keine Religion will was böses, bloß es wird niedergemacht.Der Grund?
Weiß ich nicht.Trotzdem hoffe ich das ihr die Religionen endlich mal in Ruhe lässt und unnötige Diskussionen öffnet,das noch mehr falsche Gerüchte in die Welt setzt. Informiert euch doch mal richtig!
Ich hab 15Sekunden gegoogelt und das gefunden. War das so schwer?