Da sagst du mir allerdings etwas ganz neues ?Quote:
Klar kann man auf die Datei zugreifen wird doch ganz normal in einem temponären Ordner gespeichert. Die Datei ist auch der komplette Film der nur in einem anderem Format gespeichert wird, die kannste eigentlich mit fast jedem Player abspielen (vlc,mpc usw.). Was meinst du wie ich mir die Streams anschaue? Sobald der Stream vollbuffert (geht auch vorher schon)kuk ich den Film im VLC Player, da man da wenigstens die Auflösung auf 16:9 ändern kann.
Ist das wirklich möglich ?
Ich dachte das wäre nur eine technische Datei - welche mit dem Adobe Flashplazer o.ä. Programmen kommuniziert ?
Quote:
Es hat nichts mit dem Schwierigkeitsgrad zu tun, ob man es verbietet oder nicht.
Die Streitfrage liegt da, ob man es als technische Notwendigkeit oder als Download und damit als Vervielfältigung ansieht.
Dadurch wäre es ja eindeutig zubeweisen das der Film komplett herunter geladen wurde und somit eine Vervielvältigung stattgefunden hat.
Ergo eine Straftat.
?