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Ausgangssperre bedeutet doch auch, dass man weiter arbeiten und Dinge wie Arztbesuche und seine Einkäufe erledigen darf.
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Sollte der eigene Job nicht im Homeoffice erledigt werden können, sind Hin- und Rückfahrt zur Arbeit mit einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers erlaubt. So ist es zum Beispiel in Mitterteich geregelt. Die Menschen dürfen ihre Wohnungen oder Häuser nun nicht mehr "ohne triftigen Grund" verlassen.
Ich denke das möchte keiner riskieren.Quote:
Ein Verstoß gegen die deutschen Quarantäne-Auflagen ist deutlich drastischer. Bis zu 25.000 Euro kann der kosten oder sogar eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren nach sich ziehen.
Das ist aber auch nur in diesem einen Dorf oder was auch immer das sein soll so, Bayern generell hat eine lockere Ausgangssperre siehe [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]Quote:
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Bedeutet: wenn ich keine Bescheinigung habe, kann ich auch nicht Arbeiten gehen, da ich sonst keinen Nachweis habe das ich zur Arbeit gehe.
Ich denke das möchte keiner riskieren.
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Das ist aber auch nur in diesem einen Dorf oder was auch immer das sein soll so, Bayern generell hat eine lockere Ausgangssperre siehe [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
Punkt 5 a), generell brauchst du keine Bescheinigung außer du wohnst da in diesem Ort, die haben das für sich noch schärfer geregelt
Und unter 5 g) sieht man dass das keine extreme Ausgangssperre ist in der man gar nicht mehr raus darf, darfst immer noch draußen rumgaunern aber eben nur alleine oder mit deinem Freund / deiner Freundin / Kind usw
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Unter besonderen Bedingungen, wie dem sprunghaften Anstieg an Infektionen mit dem Corona-Virus kann eine Ausgangssperre verhängt werden. Arbeitgeber, deren Mitarbeiter nicht im Homeoffice tätig sein können, müssen ihren Angestellten im Falle einer Ausgangssperre eine entsprechende Bescheinigung für den Hin- und Rückweg zum Arbeitsort ausstellen.
Gleiche Quelle wie obenQuote:
Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte mit Bescheinigung des Arbeitgebers
Keine Ahnung was Schuhkurier für eine Quelle sein soll, das was unter dir und ich geposted habe ist die offizielle Bekanntmachung und in dieser steht geschrieben dass man raus darf ohne Bescheinigung solange man triftige Gründe hat die in Punkt 5 aufgelistet sind und zu dieser zählt der Gang zur Arbeit, da brauchst du keine Bescheinigung für einfach durchlesenQuote:
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Gleiche Quelle wie oben
Und da geht es nicht nur um Bayern, sondern allgemein.
Bei uns ging eben die Mail rum, dass wir zeitnah alle die Arbeitsbescheinigung bekommen für die mögliche Ausgangsperre.Quote:
Das ist aber auch nur in diesem einen Dorf oder was auch immer das sein soll so
Weiter ihrem Job nachgehen, ist ja noch erlaubt!Quote:
was machen jetzt die ganzen obdachlosen in bayenr?:kappa:
Ja, dass einige Unternehmen diese Bescheinigungen jetzt vorsorglich rausgeben ist sinnvoll, nur weil Bayern das jetzt ohne Bescheinigung geregelt hat heißt das natürlich nicht dass NRW ebenfalls eine gelockerte Ausgangsbeschränkung ohne Bescheinigung beschließt sondern härtere Maßnahmen ergreift und diese Bescheinigung fordertQuote:
Bei uns ging eben die Mail rum, dass wir zeitnah alle die Arbeitsbescheinigung bekommen für die mögliche Ausgangsperre.
Ist ein Betrieb in NRW.
Weiter ihrem Job nachgehen, ist ja noch erlaubt!
In Bayern braucht man sie, zumindest in der OberpfalzQuote:
Ja, dass einige Unternehmen diese Bescheinigungen jetzt vorsorglich rausgeben ist sinnvoll, nur weil Bayern das jetzt ohne Bescheinigung geregelt hat heißt das natürlich nicht dass NRW ebenfalls eine gelockerte Ausgangsbeschränkung ohne Bescheinigung beschließt sondern härtere Maßnahmen ergreift und diese Bescheinigung fordert
Aber in Bayern braucht man diese definitiv noch nicht
Ja, wenn du aus irgendwelchen Gründen die Reise nicht wahrnehmen kannst (bspw. der komplette deutsche Bahnverkehr wurde eingestellt, du bist in Quarantäne, es gibt ein Ausgangsverbot oder Einreiseverbot in die Region in der du Urlaub machen willst), dann kannst du kostenlos stornieren.Quote:
Kurze Frage:
Habe am 6-11 April Urlaub in Schleswig-Holstein gebucht. (Ferienwohnung Ostsee ) da Tourismus nun verboten ist und ich den Urlaub nicht wahrnehmen kann habe ich per Mail und Telefon storniert.
Als Antwort Bekam ich : wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, können wir für eine kostenfreie Stornierung nicht garantieren, daher empfehlen wir Ihnen dringend eine Umbuchung. Vielen Dank!
Dennoch können wir derzeit keine Aussage darüber mach, ob und wer für den Schaden aufkommt. Es ist möglich, dass Sie direkt eine mögliche Entschädigung vom Staat erhalten. Wir müssen die Rechtslage abwarten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Laut bgb 543 Außerordentliche fristlose Kündigung kann ich widerrufen und kostenlos stornieren da Einreiseverbot vorliegt, oder?
Wi
Quote:
Ja, wenn du aus irgendwelchen Gründen die Reise nicht wahrnehmen kannst (bspw. der komplette deutsche Bahnverkehr wurde eingestellt, du bist in Quarantäne, es gibt ein Ausgangsverbot oder Einreiseverbot in die Region in der du Urlaub machen willst), dann kannst du kostenlos stornieren.