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Originally Posted by δisco...
Im strafgesetzbuch handeln die paragraphen 202 a und b vom "hacken"
§ 202a Ausspähen von Daten
§ 202a Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden
§ 202b Abfangen von Daten
§ 202b Abfangen von Daten
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.l
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Sehr gut recherchiert, doch das Gesetz ist eine Materie, die man bis aufs Wort genaus "aufreißen" muss.
Lesen wir uns mal den ersten Paragraphen durch:
§ 202a Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten,
die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier liegt die Tücke. Ganz klar sind die Daten (Spieler-Positionen) für "Dich" bestimmt, denn du nimmst aktiv am Spiel teil und dein Rechner, bzw. du musst diese Daten "wissen", um überhaupt spielen zu können, schließlich würdest du sonst keine Gegner sehen können!
Ebenso gilt das für § 202b.
Wären diese 2 Gesetze dafür tauglich, Hacker dingfest zu machen, dann wäre dies schon längst geschehen und G1 hat da wenig mit zu tun, denn Strafermittlungsbehörden müssen gegen Straftaten vorgehen (bei Meldung).
PS: Ich tue dies nicht, um Hacker in Schutz zu nehmen, sondern nur um Lügen zu beseitigen.