Ein Impressum, muss nicht vorhanden sein wenn,
jeglicher Inhalt passwortgeschützt ist und das Passwort nur Familie oder Bekannte wissen.
Dass heißt, nur wenn der Seiteinhalt nur für die Familie oder Bekannte zugänglich ist wird kein Impressum benötigt.
Ein Impressum muss vorhanden sein wenn,
Die natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält.
Sowie Websites die sich durch Werbeeinahmen finanzieren.
Dies gilt unabhängig von der Höhe der Einnahmen. Egal ob damit ein Gewinn gemacht wird oder ob nur die Hosting-Kosten damit finanziert werden.
Außerdem jede Website die jegeliche Dienste anbietet.
Eingeschränkte Impressumspflicht nach § 55 I RStV
Wenn keins von den vorangegangen Fällen zutrifft, Die Website also nicht nur persönlich betrieben wird, aber auch nicht direkt geschäftsmäßig tätig ist, das heißt auch wenn die Website keine Werbeeinhanme habt.
Fazit: Es ist nicht ganz genau klar.
Laut der Gesetzesänderung:
Zumindest Name und Anschrift muss praktisch jeder angeben. Bei den geschäftsmäßigen Angeboten kommt E-Mail-Adresse und Telefonnummer hinzu. Zu den erforderlichen Angaben aber gleich noch im Detail.
Quelle:
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MfG
!nSky