Kaufen Ja, "spielen" und mitführen in der Öffentlichkeit Nein!
Gesetzliche Lage
In Deutschland gelten folgende gesetzliche Bestimmungen im Bezug auf Softair:
- Bei E≤0,08 Joule sind die Markierer als Spielzeug definiert und dürfen ohne Altersbeschränkung geführt* werden.
- Bei E≤0,5 Joule sind die Markierer als Spielzeug definiert und dürfen ab 14 Jahren frei gekauft und geführt* werden.
- Bei E>0,5 Joule und E≤7,5 Joule sind die Markierer als Sportwaffe definiert und dürfen ab 18 Jahren frei gekauft und geführt* werden.
- An der ASG darf keine gerichtete Lichtquelle (Taschenlampe, Laserpointer, ...) fixiert werden.
- Bei E>0,5 Joule muss die ASG mit einem F im Fünfeck gekennzeichnet sein und darf maximal semiautomatisch schießen. Hat sie weniger als 0,5 Joule, dann darf sie auch vollautomatisch schießen.
- Im Gelände muss mit Bio-Munition geschoßen werden, da dies sonst Umweltverschmutzung wäre.
- Auf Tiere bzw. unbeteiligte Personen darf nicht geschossen werden - anderenfalls macht man sich der Tierquälerei bzw. der Körperverletzung strafbar.
- Die Uniform darf keine Rangabzeichen einer Militär- oder Polizeieinheit haben. Damit sind Schulterklappen und Kragenspiegel als Zivilist verboten. Nationalflaggen sind erlaubt.
- Da Markierer mit E>0,5 Joule mit Sportwaffen gleich gesetzt werden, müssen diese zugriffssicher transportiert werden. Munition und Magazin müssen vom schussfähigen Teil der Markierer getrennt transportiert werden.
- Man darf Softair ausschließlich auf privatem Grundstück betreiben oder mit Genehmigung des Grundstückeigentümers die ASGs auch auf fremden Boden führen. Es darf aber keine abgefeuerte Kugel das Gelände verlassen können. Zudem darf man in das Gelände nicht einsehen können - Absperrband reicht daher nicht für ein legales Spielen auf dem Gelände aus! Wird dies alles eingehalten, kann man von einem befriedetem Gelände ausgehen.
-* §42a WaffG besagt: Anscheinswaffen dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden! Sobald eine ASG auf den ersten Blick wie eine echte Waffe aussieht, ist das Führen in der Öffentlichkeit strafbar. Das gilt für alle Markierer - auch die, die ab 14 frei erwerbbar sind.