gehst ja auch nicht zum richter unsd sagst ich habe "NUR" versucht ihn umzubringen, habs nicht geschaft, weil der löffel zu stumpf war, also bin ich unschuldig
Schlechter Vergleich. Denn in deinem Beispiel wäre das eben dann kein Todschlag, sondern versuchter Todschlag. Wobei Todschlag einem Permabann entspräche und versuchter Todschlag eben nur einer temporären Sperre ;)
Was uns jedoch an den Punkt bringt, ob Zenimax überhaupt ohne jegliche Vorankündigung permanent sperren darf.
Ich meine nämlich, dass es bei Blizzard ähnliche Verfahren gab und es seitdem dort ein kumulatives Sperrsystem gibt, wo man min. 1x verwarnt,- bevor man permanent gesperrt wird. Immer öfter erfolgen dort mittlerweile aber auch sofort Permabanns. Dies aber wohl auch nur, weil sie ganz genau wissen, dass der "Leidtragende" eh nicht dagegen vorgeht.
Zudem bestünde sicherlich auch noch Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung, da das Spiel ja erst seit 9 (?) Tagen in der Kaufversion spielbar ist.