1)Quote:
Liebe Leser!
Nachdem hier offenbar keine gemeinsame Meinung zustande gebracht werden kann, erlaube ich es mir, meinen rechtlichen Beirat zu eurer Sache beizubringen.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass Blizzard, als Dienstleister, keine rechtliche Handhabe hat, wenn jemand sein Geld zurückbuchen lässt. Dies resultiert schlicht daraus, dass zwischen dem Dienstleister und dem Dienstleistungsnehmer nie ein rechtlich gültiger Vertrag zustande gekommen ist oder wird. Die Erlaubnis zur Abbuchung eines bestimmten Betrags wird zwar vom Nutzer bestätigt, jedoch ohne Rechtsbindung. Im Gegenzug gestattet Blizzard nach erfolgter Zahlung den Zugang zu den Servern, ebenfalls jedoch ohne Rechtsbindung. Die Tatsache, dass Blizzard die Identität nicht überprüft, schließt eine Rechtsbindung aus. Gäbe es jedoch einen Vertrag mit dazugehöriger Unterschrift sieht die Sache anders aus. Aber nachdem nicht alle Mitspieler voll geschäftsfähig seien dürften, wird Blizzard diese Möglichkeit nicht als Anstrebenswert erachten.
Das oben erwähnte Rückgabe recht hat grundsätzlich nichts mit der obigen Sache zu tun.
Mit Grüßen,
Dr. Jenewein, Rechtsanwalt aus Berlin
Sehr "Seriös" - erster Post und direkt einen auf Rechtsanwalt machen?
Wohl extra wegen diesem Thread registriert wa? *grins*
Wie auch immer :rolleyes:
2)
Es fand ein Vertrag statt, die Registration eines Battle.Net Accounts ist ein Vertrag. Das Bezahlen für die Spielzeit im vorraus ist ebenfalls eine Zustimmung des Käufers für den Kaufvertrag für die Dienstleistung. Genau wie du ein Vertrag abschließt wenn du im Laden etwas kaufst (dort unterschreibst auch nicht). Und Vertrage benötigen auch keine Unterschrift - schon was von Mündlichen Verträgen gehört? Oder einfachen Kaufverträgen in Läden? Es kann auch ein Vertrag per Telefon geschlossen werden oder sonstigen Kommunikations Mitteln.
So leids mir tut - ich glaube dir nicht das du ein Rechtsanwalt bist (sonst hättest du obiges gewusst), sieht für mich eher aus als wärst du ein 2. Account von irgendjemand hier..
Nochmals als anmerkung - ist man Jung für einen eigenen Account sind die Eltern daran gebunden sich einen "Eltern Account" einzurichten und ihrem Kind hierbei sogesehen zu erlauben das es spielen darf.
Somit passt die Aussage ebenfalls nicht - den mit Erlaubniss der Eltern dürfen Junge Menschen ebenso Verträge abschließen (sonst könnten sie in Läden auch garnichts kaufen).
p.s: Außerdem wohnst laut Google nicht in Berlin sondern Innsbruck (in Berlin gibt es keinen Rechtsanwalt mit diesem Name) - Ich kann auch einfach irgendein Anwalt aus google suchen und dessen Name annehmen und dann vortäuschen ich wäre er.. sorry aber das was du hier betreibst ist betrug, das ist dir hoffendlich bewusst.