So habe auch eine email von denen bekommen
Sehr geehrte(r) Mein richtiger Name,
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Glamour Show Girls. Unserer Mandant The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internet Provider verletzt.
Weiter aufgelisteten Daten konnten seitens beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher speichern:
Datum/Uhrzeit: 10.12.2013 21:01:14
IP-Adresse: 65.11.242.143 Mein richtiger Name
Produktname: Glamour Show Girls
Benutzerkennung: 1508591076
Tauschbörse: Redtube
Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 848 5 534/03 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
Hiermit fordern wir Sie auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie sofort von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unseren Mandant abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 13.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt.
Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 70,53 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 90,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:
Gegenstandswert: 4580,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 203,76 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 27,98 Euro
Schadensersatz: 70,53 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 90,00 Euro
Die aufgezeichneter Beweise sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen (U+C)
komisch ist nur das ich es in der zukunft machen werde.
habe denen geantwortet das ich das gerne unter 4 augen mit ihr besprechen möchte. mal schauen was da zurück kommt. ich war aber niemals auf redtube das ist auch noch das komische.