In Deutschland ist die Beteiligung an DoS-Attacken als "Computersabotage" nach § 303b Abs. 1 StGB mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht, wenn die Dateneingabe oder -übermittlung in der Absicht erfolgt,
einem anderen Nachteil zuzufügen, und dadurch eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, erheblich gestört wird.
Denial of Service ? Wikipedia
hab mal was groß unterstrichen, so wie ich das sehe nur wenn du jmd. schaden willst.
Aber in diesem Fall hat er ja zugestimmt. Und daher kann max. der Provider schaden nehmen. Was eher unwarscheinlich ist.